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Wie lange gilt der Hinterbliebenen Pauschbetrag?

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    Wie lange gilt der Hinterbliebenen Pauschbetrag?

    Hallo,

    da ich widersprüchliche Aussagen gefunden habe, hier meine Frage: Gilt der Hinterbliebenen Pauschbetrag nur im Jahr des Todesfalles oder kann ich ihn auch in den darauffolgenden Jahren geltend machen? Ich erhalte eine Witwenrente nach Unfalltod meines Mannes aus der gesetzlichen Unfallversicherung.


    #2
    Den Hinterbliebenen-Pauschbetrag gibt es, so lange wie die Witwenrente, in diesem Fall aus der Unfallversicherung, gezahlt wird. Geregelt ist das in § 33b Abs. 4 EStG. Mitleser aufgepasst: Den Freibetrag gibt es nur für dort aufgeführten Hinterbliebenenrenten, nicht etwa für alle Witwen- oder Waisenrenten.

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