Hallo,
da ich widersprüchliche Aussagen gefunden habe, hier meine Frage: Gilt der Hinterbliebenen Pauschbetrag nur im Jahr des Todesfalles oder kann ich ihn auch in den darauffolgenden Jahren geltend machen? Ich erhalte eine Witwenrente nach Unfalltod meines Mannes aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
da ich widersprüchliche Aussagen gefunden habe, hier meine Frage: Gilt der Hinterbliebenen Pauschbetrag nur im Jahr des Todesfalles oder kann ich ihn auch in den darauffolgenden Jahren geltend machen? Ich erhalte eine Witwenrente nach Unfalltod meines Mannes aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
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