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Verrechnung des verbleibenden Verlustvortrags

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    Verrechnung des verbleibenden Verlustvortrags

    Hallo allerseits,

    trotz intensiver Suche (Google und hier im Forum) finde ich zu meiner Frage keine Antwort, die mir weiterhilft. Vielleicht weiß hier jemand Bescheid?

    Vor ein paar Jahren habe ich einen Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften (Aktien) als Verlustvortrag eintragen lassen. Diesen Verlustvortrag lasse ich immer stehen, weil ich an der Börse nicht mehr aktiv gewesen bin.
    In diesem Jahr sieht die Sache nun anders aus: die Gewinne (gleiche Einkunftsart, also Aktien) übersteigen den Sparer-Freibetrag und ich könnte diesen Verlustvortrag nun damit verrechnen und mir die Kapitalertragssteuer, die von meiner Bank automatisch abgeführt wurde, zum Teil zurückholen. Wenn ich das Ganze richtig verstanden habe.
    Aber mit welchem Formular beantrage ich diese Verrechnung? Gibt es ein spezielles Formular? Oder geht das über die Anlage KAP und was muss ich da eintragen?
    Ich würde mich freuen, wenn jemand diese Frage beantworten könnte.

    #2
    Vor ein paar Jahren habe ich einen Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften (Aktien) als Verlustvortrag eintragen lassen.
    Verluste aus der Veräußerung von Aktien sind seit 2009 Verluste aus Kapitalerträgen und nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechenbar.

    Wenn die Verluste ab 2009 entstanden und die Bedingungen für eine Verrechnung erfüllt sind, füllst du die Anlage KAP aus.

    Der festgestellte Verlustvortrag ist nicht einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,
      vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Das heißt, der Verlustvortrag wird vom Finanzamt automatisch aufgelöst?
      Also angenommen, ich habe in diesem Jahr 5.000 € Gewinne aus Aktienveräußerung. Darauf hat die Bank die Kapitalertragssteuer einbehalten (unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrags). Nun trage ich in die Anlage KAP diesen Veräußerungsgewinn ein. Das Finanzamt sieht dann selbst, dass da noch ein Verlustvortrag aufgelöst werden kann, was meine Steuer mindert und ich erhalte einen Teil der einbehaltenen Steuern zurück? So einfach ist das?
      Viele Grüße

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        #4
        Das Finanzamt sieht dann selbst, dass da noch ein Verlustvortrag aufgelöst werden kann, was meine Steuer mindert und ich erhalte einen Teil der einbehaltenen Steuern zurück?
        So einfach ist das?
        Prinzipiell ja ! Falls es seit der Feststellung des Verlusts einen Finanzamtswechsel gegeben hat, könnte das im Einzelfall vielleicht mal übersehen werden.

        Warum hast du eigentlich die Verluste aus Aktienveräußerungen nicht im Verlusttopf der Bank gelassen ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie,
          ist ja toll, wie umfassend man hier berarten wird! Ich kann mich gar nicht erinnern, dass die Bank danach gefragt hat, ob das im Verlusttopf bleiben soll oder nicht. Aber ich werde das zum Anlass nehmen, mal mit denen Kontakt aufzunehmen, damit für die Zukunft alles richtig läuft.
          Vielen Dank!

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            #6
            Die Bank fragt auch nicht. Wenn man das möchte, muss man es bis 15.12. des Vorjahres der Bank mitteilen.

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              #7
              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
              Die Bank fragt auch nicht. Wenn man das möchte, muss man es bis 15.12. des Vorjahres der Bank mitteilen.
              Und zwar ist für das Ausstellen der Verlustbescheinigung inklusive Nullen des internen Verrechnungstopfes ein entsprechender Antrag des Steuerpflichtigen bis zu dem genannten Datum zwingend erforderlich. Nur so kann der Verlust, der vom FA festgestellt wurde, entstanden sein, es sei denn, die Vergangenheit reicht noch bis vor einführen der Abgeltungssteuer zurück.

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                #8
                ... Oder das bisherige Konto wurde gekündigt. Meiner Meinung nach sollte auch das zu einer Verlustbescheinigung der Bank führen.

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                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  ... Oder das bisherige Konto wurde gekündigt. Meiner Meinung nach sollte auch das zu einer Verlustbescheinigung der Bank führen.
                  Dann ist es automatisch so, erübrigt aber mangels gemeinsamer Zukunft den Kontakt mit der Bank, dass es künftig anders läuft.

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                    #10
                    Anders laufen kann es ja auch bei anderen Banken.

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                      #11
                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Anders laufen kann es ja auch bei anderen Banken.
                      Natürlich, aber das Prozedere, dass die Verlustbescheinigung wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben erstellt wird, genau und nur dann, wenn der Steuerpflichtige sie bis zum 15.12. aktiv beantragt (abgesehen von dem von dir erwähnten Fall, dass die Kundenbeziehung endet), sonst bleiben die Verluste im internen Verrechnungstopf, bedarf keines sonderlichen ausführlichen Kontakts mit der Bank.

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