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Anlage Kind und Homeofficepauschale nachreichen für 2021-2023?

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    Anlage Kind und Homeofficepauschale nachreichen für 2021-2023?

    Hallo,

    ich habe festgestellt, dass ich in meinen Steuererklärungen von 2021-2023 die Anlage Kind vergessen habe. Kann ich dies noch nachreichen oder ist es dafür zu spät? Außerdem habe ich für 2022-2023 die Homeofficepauschale vergessen, kann ich das noch nachreichen?

    Danke und liebe Grüße

    #2
    Bist du sicher, dass das FA die Anlage Kind nicht von sich aus berücksichtigt hat? Schau dir mal die Bescheide genau an, auch die Günstigeerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetrag.

    Ansonsten dürfte nach Bestandkraft der Bescheide keine Änderungsmöglichkeiten mehr bestehen (insbesondere grobes Verschulden bei neuen Tatsachen).

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      #3
      Ich habe gerade nachgeschaut, Anlage N wurde nicht hinzugefügt, auch wenn durch das Elterngeld klar gewesen sein sollte, dass ein Kind geboren wurde. Kann ich es auch nicht für 2023 nachreichen?

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        #4
        Das Kind hat nichts mit Anlage N zu tun.

        Bezüglich der Home-Office Pauschale ist offen, zu welcher Einkundtsart sie gehören soll. Es erscheint wenig glaubhaft, dass Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit in Bezug auf Home-Office bestanden haben sollten, wenn es keine entsprechenden Einnahmen gab.

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          #5
          Entschuldige, mein Fehler. Ich habe 2021-2023 die Anlage Kind vergessen und nicht Anlage N. Homeoffice Pauschale ist nur für die Jahre, in denen ich gearbeitet habe relevant.

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            #6
            Dann stellt sich weiterhin die Frage, ob sich die Anlage Kind überhaupt ausgewirkt hätte.

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              #7
              Die Anlage Kind wirkt sich nämlich nur dann aus, wenn der Kinderfreibetrag eine höhere steuerliche Auswirkung als das Kindergeld hat. Zudem gibt es Auswirkungen bei Soli und Kirchensteuer (wenn man das zahlen muss). Für "Normalverdiener" ist das Kindergled oft günstiger.

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