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Unklarheit über Vorauszahlung am 10.12.2025

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    Unklarheit über Vorauszahlung am 10.12.2025

    Hallo zusammen,
    ich habe meinen Einkommensteuerbescheid für 2024 erhalten und möchte sicherstellen, dass ich die Angaben richtig verstehe.
    • Gesamtsteuer laut Bescheid: 9.773 €
    • Bereits gezahlte Lohnsteuer: ca. 8.569 €
    • Nachzahlung: 1.204 € Einkommensteuer + 66,05 € Solidaritätszuschlag = 1.270,05 €, fällig am 20.11.2025.
      Das ist nachvollziehbar, da meine Kapitalerträge (Anlage KAP) über die Günstigerprüfung in die Gesamtberechnung eingeflossen sind.

    Unklarheit:
    In der Übersicht der Vorauszahlungen für 2026 stehen;
    Vorauszahlungen 2025 2026.jpg

    Meine Frage:
    Ist der Betrag am 10.12.2025 (3.316 € + 180 €) ein Summenwert für alle vier Quartale (nur zur Info) oder tatsächlich als Einzelzahlung fällig?
    Das würde keinen Sinn ergeben, da meine Kapitalerträge laut Broker (Degiro) ca. 6.226 € betragen und die Nachzahlung bereits berücksichtigt wurde.

    Ich habe dem Finanzamt über ELSTER eine Nachricht geschickt, aber die Antwort könnte dauern.
    Ist meine Einschätzung korrekt, dass es sich um einen Darstellungsfehler handelt und ich nur die regulären Quartalsbeträge zahlen muss?
    Oder ist das ein bekannter Fehler oder muss ich vor dem 20. November, dem Datum der ersten Zahlung, Einspruch einlegen?

    Vielen Dank für ihre Einschätzung!
    Angehängte Dateien

    #2
    Das hat mit der Steuer für 2024 erstmal nichts zu tun, sondern ist eine Vorauszahlung für 2025. Da für 2025 nur noch ein Vorauszahlungstermin zur Verfügung steht, ist das am 10.12. in einem Betrag fällig. Für 2026 sind es wieder vier Termine. Wenn dir das zu viel ist, musst du das dem FA begründen, ein offensichtlicher Fehler ist es aber nicht.

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für ihre Einschätzung!
      So, wie es auf Seite 1 unten dargestellt ist, ist am 10. Dezember eine Vorauszahlung in Höhe von 3.316,00 € + 180,00 € zu entrichten.

      Ob das richtig oder falsch ist, kann ich nicht sagen. Ich habe keine Kapitalerträge aus dem Ausland, die nicht der Abgeltungsteuer

      unterlegen haben. Die Bemessungsgrundlage für die Vorauszahlungen wird im Steuerbescheid erläutert. Dass die Günstigerprüfung

      für deine Kapitalerträge erfolgreich war, bezweifle ich, wenn ich die Höhe der Lohnsteuer sehe.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zusammenfassend: Nein, es ist kein Darstellungsfehler, in der Vorauszahlungstabelle stehen alle Beträge mit Datum, wann Du sie entrichten musst. Es handelt sich um einen Sammelbescheid, in dem u.a. die Steuern 2024, die Vorauszahlungen für 2025, 2026 und Folgejahre festgesetzt werden.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          In NRW gehört zum Vorauszahlungsbescheid ein prognostizierter ESt-Bescheid, hier für 2025. Da könnte man z.B. sehen, in welcher Höhe Kapitalerträge unterstellt wurden, s. # 3.

          Bei Verwandten von mir bei gleichbleibenden Verhältnissen entsprach die Summe der Vorauszahlungen z.B. für 2025 in etwa der Nachzahlung für 2024.

          Wenn dir die Vorauszahlung 2025 als überhöht erscheint, würde ich im Finanzamt anrufen (in NRW die Hotline) und/oder ggf. Einspruch einlegen.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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            #6
            Ich glaube, ich habe gerade meinen Fehler verstanden, den ich in mehreren früheren Erklärungen wiederholt habe... Ich habe immer „Kapitalerträge” angegeben, in der Annahme, dass dies der entsprechenden Summe im Anhang KAP entspricht. Tatsächlich wird diese Zeile jedoch als ausländische Einkünfte addiert, die zu den Gewinnen in Zeile 20.

            Meine 2024 KAP Anlage;
            Ich habe in "Ausländische Kapitalerträge" 6837 € angegeben, da ich zu den 6226 € noch die 611 € Dividende hinzugefügt habe.
            KAP anlage 2024.png

            Mein Broker (Degiro) 2024 Jahrübersicht;
            Degiro 2024.png
            Degiro 2024 dividend.png

            Mir ist jedoch klar, dass dadurch davon ausgegangen wird, dass ich zusätzlich zu den 12300 € noch 6837 € habe, daher sind im Dezember dieses Jahres 3496 € zu zahlen, oder ?

            Hätte ich es richtig verstanden, hätte ich es wie folgt angeben müssen?
            Wo soll ich dann die 471€ "Gewinne ohne Gewinne aus der Veräußerung von Aktien" hinzufügen?

            KAP anlage 2024 bis.png


            Ich habe meiner Steuererklärung immer das Jahresdokument beigefügt, aber ich glaube, dass dieser Fehler in den letzten Jahren zu meinem Nachteil war. Muss ich also für die aktuelle Steuererklärung Einspruch einlegen, da es zu spät ist, um sie zu korrigieren? Oder sehe ich das ganz falsch ?

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              #7
              Mit den DEGIRO-Abrechnungen kennt sich reckoner am besten aus, der kommt sicher hier vorbei, da musst du etwas warten.

              Die 6.226,18 € sind jedenfalls der Saldo aus dem obersten Tabellenteil, wobei keine Transaktionsgebühren berücksichtigt sind.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Als Info, das hat das Finanzamt aus meiner KAP-Erklärung abgeleitet, gegen 6226 € tatsächlichen "Kapitalerträge" nach Berechnung der Gewinne und Verluste (Degiro übersicht).

                Kapitalerträge.jpg
                Kapitalerträge 2.jpg

                Kommentar


                  #9
                  Rechnerisch kann ich die Dezembervorauszahlung problemlos nachvollziehen, aber warum das Finanzamt 13.148 € Kapitalerträge für 2025 ansetzt,

                  das kann dir nur dein Finanzamt erklären. Meines Erachtens ist das falsch, aber ob da manuell eingegriffen wurde oder ob der Fehler im Berechnungsprogramm

                  der Finanzverwaltung steckt, weiß ich natürlich auch nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo amlng!

                    *****
                    Ihre Einträge in der Anlage KAP waren fast richtig: Transaktionskosten können noch in Abzug gebracht werden!

                    Da Sie Ihrer ESt-Erklärung immer die Degiro Jahresübersicht beigefügt haben, sollten Sie das Finanzamt mal fragen, was die eigentlich mit diesem Beleg gemacht haben - weil
                    - "eigentlich" werden aufgrund der "Beleg-Vorhalte-Pflicht" (früher "Beleg-Vorlage-Pflicht") unaufgefordert eingereichte Belege gar nicht mehr gelesen,
                    - Briefe mit Papierbelegen oftmals schon im Posteingang "abgefangen", und wenn keine Nachfrage von der Veranlagungsstelle kommt, werden die nach einer gewissen Zeit "einfach und unbesehen" zurückgesendet,
                    - elektronisch nachgereichte Belege werden unbesehen elektronisch abgelegt oder vielleicht sogar gelöscht
                    ...

                    Sollte das Finanzamt Ihnen bestätigen können, dass der Degiro-Beleg angesehen wurde, dann können Sie ruhig fragen, warum nicht automatisch die Transaktionskosten zu Ihren Gunsten in Abzug gebracht wurden - hätten die m.E. so machen müssen - wenn der Beleg aufgrund "beleglosen" Be-/Verarbeitens gar nicht angesehen wurde, kann dem Finanzbeamten ganz sicher auch kein Vorwurf gemacht werden, er hätte was vergessen und wäre seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen, "offenbare Unrichtigkeiten" des Steuerpflichtigen zu korrigieren!

                    *****
                    Die 471,11€ sind m.E. nirgends einzutragen.

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                      #11
                      Hallo amlng!

                      *****
                      Betreffs der Vorauszahlungen:

                      Kann es sein, dass Ihre in früheren Jahren (also in den Jahren, bevor Ihr Verlustvortrag entstand) realisierten und somit steuerpflichtigen Gewinne aus der Veräußerung von Aktien die Verluste deutlich überstiegen haben ... !?

                      und deshalb diese VZ-Schätzung, die vielleicht auf frühere-Jahre-Werte / Erfahrungswerten beruht ... !?

                      Sicherlich können Sie sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und um Herabsetzung der VZ bitten mit der Begründung, Ihre mit Verlusten verrechneten Gewinne liegen "bis zum heutigen Tag" niedriger - aber Hand auf's Herz: Wenn Sie jetzt z.B. bei 0,00€ "realisiertem saldiertem Ergebnis" stehen, dann können Sie "von morgen ab bis zum 31.12.2025" durchaus vielleicht auch noch 10tausende an Gewinnen "realisieren" ...

                      wer "biontech" besaß ...

                      wer "rheinmetall" sein Eigen nennt ...​

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                        #12
                        Morgen,
                        Uwe64 Charlie24
                        Ich glaube nicht, ich hatte abzugsfähige Verluste für die Vorjahre, die in diesem separaten Dokument aufgeführt sind, und die Beträge von 1799 € und 234 € sind auch in den Details enthalten, die ich zuvor übermittelt habe.

                        Verbleibender Verlustvortrag.png

                        Vielen Dank für die Erläuterungen zu den an die Steuerbehörde übermittelten Unterlagen und zum möglichen Kostenabzug, den ich in den letzten Jahren tatsächlich nicht vorgenommen habe.


                        Die korrekte KAP-Erklärung würde also wie folgt lauten ? + im Detail nachsehen, wie ich meine Kosten hinzufügen kann, ich glaube, ich habe die Erklärung dazu in einem anderen Beitrag in diesem Forum gesehen)

                        KAP anlage 2024 bis.png

                        Ist in diesem Fall ein Einspruch empfehlenswert, in dem ich angebe, dass ich nur 6226 € Kapitalerträge auf dem Degiro-Dokument habe und nicht 6226 € ausländische Einkünfte + 12300 € Aktiengewinne, wie sie es offenbar berechnet haben?

                        Ich zahle den angegebenen Betrag im November auf jeden Fall, wenn ich das richtig verstanden habe (1270.5€).
                        Der Widerspruch würde sich nur auf die angegebenen Vorauszahlungen beziehen.

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                          #13
                          Hallo amlng!

                          Ich hatte geschrieben, dass Ihre ursprünglichen Einträge in der Anlage KAP - siehe Ihr Bild in Ihrem Beitrag #6 - richtig waren - nur zu korrigieren um die Transaktionskosten!

                          Wieso Sie jetzt in Ihrem Beitrag # 12 der Meinung sind, in Zeile 19 gehören 611€, versteh ich nicht ... !?

                          Zur "Mathematik" des Finanzamtes lt. Steuerbescheid
                          12.300 - 5.037 - 1.508 + 471 = 6.226€ (= Wert lt. Degiro-Bescheinigung) + 611 Dividende = 6.837€ - Verlustvorträge 1.799€ - 234€ = 4.804€ = Einkünfte aus Kapitalvermögen lt. Bescheid!

                          Jetzt schreiben Sie dem Finanzamt per Einspruch mit Degiro-Beleg im Anhang, dass die Aktiengewinne und damit der Kapitalertrag noch um die Transaktionskosten zu kürzen sind - den Rest erledigt das Finanzamt, ein erneutes Ausfüllen der Anlage KAP ist nicht nötig!

                          Für die Zukunft: Die Transaktionsgebühren ziehen Sie der Einfachheit halber alle bei den "Gewinnen aus Aktiengeschäften" und gleichzeitig bei den "Kapitalerträgen" ab - wenn keine "Gewinne aus Aktiengeschäfte" vorhanden, dann eben von den Verlusten abziehen!

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                            #14
                            Hallo,

                            der erste dunkel hinterlegte Screenshot aus # 6 war korrekt (bis auf die Transaktionskosten, die sollten noch einigermaßen genau zugeordnet werden - ganz genau geht das nicht immer, weil DeGiro die Kosten nicht nach Gewinn- und Verlustpositionen aufschlüsselt).
                            Der zweite dunkel hinterlegte Screenshot war hingegen schon falsch. In Z19 gehört der Saldo aus allem*, nicht nur die Dividenden.

                            *Verluste aus Termingeschäfte mal außen vor gelassen (gibt es ja praktisch auch nicht mehr)

                            Wo soll ich dann die 471€ "Gewinne ohne Gewinne aus der Veräußerung von Aktien" hinzufügen?​
                            Nirgendwo, der Betrag wird nicht einzeln abgefragt, er ist aber in Z19 enthalten.

                            Und da es bei dir keinen Aktienverlust-Überhang gibt wird auch genau der Betrag aus Z19 versteuert (Quellensteuern lasse ich auch mal weg, sind hier Peanuts); vorausgesetzt du hattest nicht auch im Inland noch Aktiengeschäfte.

                            Die hohe Vorauszahlung resultiert imho daraus, dass als Basis nur die Gewinne genommen werden (Verluste plant man ja normalerweise nicht konkret, die kommen also nicht wieder). Das lässt sich aber leicht korrigieren, geht oft schon telefonisch.

                            Wichtig: Solange die Vorauszahlung steht ist sie auch fällig, im Zweifel sollte man daher erstmal zahlen um Verzugszinsen zu vermeiden.

                            Für die Zukunft: Die Transaktionsgebühren ziehen Sie der Einfachheit halber alle bei den "Gewinnen aus Aktiengeschäften" und gleichzeitig bei den "Kapitalerträgen" ab - wenn keine "Gewinne aus Aktiengeschäfte" vorhanden, dann eben von den Verlusten abziehen!​
                            Ja, kann man so machen, solange man keine größeren Aktienverluste hat (weil die ja nur mit ebensolchen Gewinnen verrechenbar wären, und wenn man die Gewinne nun künstlich reduziert, dann ist das ein Nachteil).
                            Und wenn man die Kosten von den Verlusten abzieht dann muss man sie eigentlich dazurechnen. Das mit den Vorzeichen ist schon ziemlich blöd in der Anlage KAP, so rechnet in der Wirtschaft eigentlich niemand. Selbst ich hab‘ mich da schon mal vertan … (meine Exceltabelle formatiert seit dem rot, falls ein falsches Vorzeichen verwendet wird, sicher ist sicher)

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              Hallo,

                              hier noch ein Link zu einem Excel-Tool speziell zu DeGiro (Beitrag 841): https://www.wertpapier-forum.de/topi...e-kap/page/34/

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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