Hallo zusammen,
ich habe meinen Einkommensteuerbescheid für 2024 erhalten und möchte sicherstellen, dass ich die Angaben richtig verstehe.
Unklarheit:
In der Übersicht der Vorauszahlungen für 2026 stehen;
Vorauszahlungen 2025 2026.jpg
Meine Frage:
Ist der Betrag am 10.12.2025 (3.316 € + 180 €) ein Summenwert für alle vier Quartale (nur zur Info) oder tatsächlich als Einzelzahlung fällig?
Das würde keinen Sinn ergeben, da meine Kapitalerträge laut Broker (Degiro) ca. 6.226 € betragen und die Nachzahlung bereits berücksichtigt wurde.
Ich habe dem Finanzamt über ELSTER eine Nachricht geschickt, aber die Antwort könnte dauern.
Ist meine Einschätzung korrekt, dass es sich um einen Darstellungsfehler handelt und ich nur die regulären Quartalsbeträge zahlen muss?
Oder ist das ein bekannter Fehler oder muss ich vor dem 20. November, dem Datum der ersten Zahlung, Einspruch einlegen?
Vielen Dank für ihre Einschätzung!
					ich habe meinen Einkommensteuerbescheid für 2024 erhalten und möchte sicherstellen, dass ich die Angaben richtig verstehe.
- Gesamtsteuer laut Bescheid: 9.773 €
- Bereits gezahlte Lohnsteuer: ca. 8.569 €
- Nachzahlung: 1.204 € Einkommensteuer + 66,05 € Solidaritätszuschlag = 1.270,05 €, fällig am 20.11.2025.
 Das ist nachvollziehbar, da meine Kapitalerträge (Anlage KAP) über die Günstigerprüfung in die Gesamtberechnung eingeflossen sind.
Unklarheit:
In der Übersicht der Vorauszahlungen für 2026 stehen;
Vorauszahlungen 2025 2026.jpg
Meine Frage:
Ist der Betrag am 10.12.2025 (3.316 € + 180 €) ein Summenwert für alle vier Quartale (nur zur Info) oder tatsächlich als Einzelzahlung fällig?
Das würde keinen Sinn ergeben, da meine Kapitalerträge laut Broker (Degiro) ca. 6.226 € betragen und die Nachzahlung bereits berücksichtigt wurde.
Ich habe dem Finanzamt über ELSTER eine Nachricht geschickt, aber die Antwort könnte dauern.
Ist meine Einschätzung korrekt, dass es sich um einen Darstellungsfehler handelt und ich nur die regulären Quartalsbeträge zahlen muss?
Oder ist das ein bekannter Fehler oder muss ich vor dem 20. November, dem Datum der ersten Zahlung, Einspruch einlegen?
Vielen Dank für ihre Einschätzung!


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