Ich schließe gerade die EST 2024 ab. Nun suche ich die Eingabemöglichkeit für die geleisteten Steuervorauszahlungen. Ist das entfallen?
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Keine Ankündigung bisher.
Eintragung der Steuervorauszahlung im EST-Formular
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Hallo JoWe_elster_ ,
Die Gegenrechnung deiner Vorauszahlungen findest du erst auf der ersten Seite des Steuerbescheides wieder.
Da heist es dann - festgesetzt werden - xxx - mithin sind zuviel/zuwenig entrichtet!
Gruß - Hans
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Man kann die Abschlusszahlung auch in Mein ELSTER berechnen lassen. Man muss die Vorauszahlungen in der Anlage NMan kann's natürlich vor dem Absendern der Erklärung auch selber ausrechnen.
als Lohnsteuereinbehalt erfassen, als Bruttoarbeitslohn trägt man 0,00 ein. Den Eintrag muss man natürlich nach dem Download
der Steuerberechnung und vor der Übermittlung wieder löschen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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und gleichzeitig weder Papier und Stift, noch einen Taschenrechner zur Verfügung hat. ;-)Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigenDas lohnt sich aber nur, wenn man Schwächen im Kopfrechnen hat.
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Was heißt lohnt sich ? Die Tipparbeit unterscheidet sich kaum, zum Kopfrechnen sind mir die Beträge zu groß, einen Taschenrechner habe ich nicht mehr.
Die Vorausberechnung mit VZ speichere ich einmal auf meinem PC ab, das war es.Freundliche Grüße
Charlie24
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Hallo Leute,
wir hier wissen ja alle, wie man das ausrechnet, bzw wie sich Vorauszahlungen auswirken.
Ich las aber auch schon von Teilnehmern, die sich beschwerten, hier nichts eintraggen zu können.
Sie trauten dem FA wohl nicht zu, ihre Vorauszahlungen zu verwalten und anzurechnen.
Gruß - Hans
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In allen kommerziellen Steuerprogrammen kann man die geleisteten Vorauszahlungen erfassen, dort sieht man auch sofort., ob es zu einerIch las aber auch schon von Teilnehmern, die sich beschwerten, hier nichts eintraggen zu können
Nachzahlung oder zu einer Erstattung kommt. Da muss man nicht bei jeder Änderung der Eingaben erneut nachrechnen.
Man könnte im Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung problemlos eine Erfassungsmöglichkeit schaffen.
Vorgeschlagen wurde das nach meiner Erinnerung bereits 2017, aber leider bis heute nicht umgesetzt.Freundliche Grüße
Charlie24
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In einer frühen Version von Elsterformular (vielleicht war es sogar noch eine der Jahresversionen) gab es exakt diese Möglichkeit, nämlich ein Eingabefeld unter den Zusatzangaben.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenMan könnte im Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung problemlos eine Erfassungsmöglichkeit schaffen.
Vorgeschlagen wurde das nach meiner Erinnerung bereits 2017, aber leider bis heute nicht umgesetzt.
Das ist dann undokumentiert verschwunden. Da diese Funktion nicht technisch komplex ist, vermute ich eher nicht-technische Gründe.
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Damals wurde von den Verantwortlichen in Richtung automatische Steuerkontoabfrage gedacht, was aber nie Gegenstand der Vorschläge vor.Da diese Funktion nicht technisch komplex ist, vermute ich eher nicht-technische Gründe.
Vorgeschlagen wurde damals eine schlicht manuelle Erfassung der geleisteten Vorauszahlungen, mehr bieten die kommerziellen Programme
bekanntlich auch nicht. Es ging damals nur darum, die reale Zahllast bzw. Erstattung in der Vorschau abzubilden.Freundliche Grüße
Charlie24
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Eben das ging ja schon einmal lange vor deinen Vorschlägen und wurde wieder entfernt.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
Vorgeschlagen wurde damals eine schlicht manuelle Erfassung der geleisteten Vorauszahlungen, mehr bieten die kommerziellen Programme
bekanntlich auch nicht. Es ging damals nur darum, die reale Zahllast bzw. Erstattung in der Vorschau abzubilden.
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Wir mussten erstmals 2016 Vorauszahlungen leisten, damals konnte man die in ElsterFormular jedenfalls nicht mehr erfassen.Eben das ging ja schon einmal lange vor deinen Vorschlägen und wurde wieder entferntFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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