Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Datensätze tauschen nach Wechsel von Person A und B?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Datensätze tauschen nach Wechsel von Person A und B?

    Ich wurde nach 12 Jahren aufgefordert, die Personen A und B zu wechseln, da ich mich selbst als Frau damals als Person A eingetragen hatte und bisher niemand etwas dazu gesagt hat. Mein Mann ist daher seit dem Person B. Nun wurde ich aufgefordert, dies bei meiner neulich abgeschickten Steuererklärung nachträglich zu ändern. Die Personen zu wechseln ist kein Problem, allerdings wäre es ein enormer Aufwand die kompletten Datensätze und sämtliche Eintragen neu auszufüllen und dabei auch noch den Überblick zu behalten. Es hängen wirklich viele Eintragungen daran (u.a. viele Werbungskosten, Arbeitszimmer, Arbeitswege, Schwerbehinderungen, medizinische Zuzahlen, etc.). Muss ich wirklich so vorgehen und jedes Formular abfotografieren, um es danach 1:1 zu tauschen? Gibt es da keine Funktion, mit der man die gesamten Datensätze tauschen kann???
    Ich bin sehr dankbar für Tipps!!

    #2
    Es gibt in Mein Elster keine Möglichkeit, Ehemann und Ehefrau zu tauschen (die Nomenklatur A und B bezieht sich auf gleichgeschlechtliche Ehen bzw früher eingetragene Lebenspartnerschaften).

    Kommentar


      #3
      Gibt es da keine Funktion, mit der man die gesamten Datensätze tauschen kann???
      Nein, die gibt es bei Mein ELSTER nicht. Du kannst eine neue Erklärung starten, die Personen in der richtigen Reihenfolge mit Namen

      und Steuer-ID eintragen und anschließend alle verfügbaren Bescheinigungen abrufen. Den Rest, also Werbungskosten etc. musst du dann

      manuell erfassen oder aus einem PDF-Download des bisherigen Entwurfs (Vorschau drucken und das PDF abspeichern) einzeln kopieren.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ich war seit 12 Jahren als Ehefrau bei Person A und mein Mann bei Person B eingetragen und es hat sich nie wer beschwert...bis jetzt. Ist auch ok. Ich konnte tatsächlich die Steuererklärung (war vermutlich wieder freigeschaltet, obwohl sie schon abgeschickt war), bei mir Person B. auswählen und bei meinem Mann Person A, damit es stimmt. Allerdings sind jetzt halt die Datensätze falsch und die Frage ist, ob ich ggf. auch irgendwo die Möglichkeit habe, die Datensätze zu tauschen, nachdem ich ja auch die Personen tauschen konnte.

        Kommentar


          #5
          Und die Frage wurde beantwortet.

          Kommentar


            #6
            Die Antwort kam zeitgleich mit meiner.
            Da es entgegen des ersten Kommentars sehr wohl möglich war, die Personen zu tauschen, dachte ich, dass es ggf. dann auch möglich ist, die Datensätze zu tauschen, ich nur die Funktion nicht finde. Aber jetzt weiß ich Bescheid.
            Vielen Dank für die Antworten.

            Kommentar


              #7
              Zitat von FragenüberFragen99 Beitrag anzeigen
              Die Antwort kam zeitgleich mit meiner.
              Da es entgegen des ersten Kommentars sehr wohl möglich war, die Personen zu tauschen, dachte ich, dass es ggf. dann auch möglich ist, die Datensätze zu tauschen, ich nur die Funktion nicht finde. Aber jetzt weiß ich Bescheid.
              Vielen Dank für die Antworten.
              Da diese Frage nicht zum ersten Mal kommt, verstehen wir hier im Forum durchaus, dass hier Ehemann und Ehefrau samt ihrer erklärten Daten getauscht werden sollten. Alles andere wäre reichlich sinnlos.

              Kommentar


                #8
                Der Tausch mag zwar aufwändig sein, aber die ganzen Jahre hat das letztlich das Finanzamt zähneknirschend für Dich gemacht mit der entsprechenden Fehleranfälligkeit. Jetzt hat es dem Bearbeiter wohl gereicht und den Ball an die Verursacher zurückgegeben.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Der Tausch mag zwar aufwändig sein, aber die ganzen Jahre hat das letztlich das Finanzamt zähneknirschend für Dich gemacht mit der entsprechenden Fehleranfälligkeit. Jetzt hat es dem Bearbeiter wohl gereicht und den Ball an die Verursacher zurückgegeben.
                  Es reicht ja, die Beschriftung in den Formularen zu lesen...

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    so richtig kann ich den angeblichen Aufwand nicht nachvollziehen.
                    Erstmal ist es schon bedeutend schneller als bei der Erklärung (die ja auch gemacht wurde). Denn jetzt müssen die Daten nur noch abgeschrieben werden, also nicht mehr zusammengesucht, zusammengerechnet etc.

                    Ich würde die Grunddaten eintragen, dann den Bescheinigungsabruf machen (diesmal natürlich richtig herum), und nun das fehlerhafte Übertragungsprotokoll nehmen und dieses Zeile für Zeile durchgehen und die fehlenden Daten im Formular nachtragen.
                    Am Ende vergleicht man die Berechnungen, und später auch noch die Übertragungsprotokolle, fertig.

                    Mehr als eine halbe Stunde sollte das nicht in Anspruch nehmen (und das ist weniger als bisher hier im Forum verbraucht wurde).

                    Alternativ kann man auch die komplette Steuererklärung neu machen (ohne Datenübernahme aus dem Vorjahr), und findet dabei vielleicht vorteilhafte Abweichungen. Das kann sowieso alle paar Jahre mal sinnvoll sein, um nicht immer wieder die gleichen Fehler zu machen.

                    aber die ganzen Jahre hat das letztlich das Finanzamt zähneknirschend für Dich gemacht mit der entsprechenden Fehleranfälligkeit​
                    Ich glaube eher, dass es einfach so belassen wurde. Rein steuertechnisch dürfte das egal sein.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      ne, so belassen ist nicht, vor allem wenn noch Ehemann und Ehefrau über den Einkunftsspalten steht. Das FA hat das schon durchaus mühevoll 12 Jahr lang händisch korrigiert. Eigentlich hätte man das schon in Jahr 1 zurückweisen müssen.

                      Kommentar


                        #12
                        Danke für die vielen Erklärung, auch wenn diese z.T. mit Unterton waren.
                        Wenn man nicht gerade für das Finanzamt arbeitet oder Steuerfachkraft ist, ist einem ehrlich gesagt nicht bewusst, wer da was händisch wo machen muss. Mir wurde jetzt sehr nett an anderer Stelle erläutert, dass es damit zusammenhängt, dass die Bescheinigungen automatisch als Ehemann/Ehefrau dort eingehen. Diese internen Vorgänge sind ja nicht jedem bewusst, ich kann sie jetzt aber nachvollziehen. Auch dass das 12 Jahre lang jemand händisch geändert haben muss, kann ich ehrlich gesagt nicht wissen. Sollte ich etwa eine Dankeskarte schreiben? Ich bin Experte in meinem Beruf und nicht in anderen. Deshalb habe ich hier eine Frage gestellt, weil es mir sonst niemand beantworten konnte. Ich habe mich damals ganz einfach so als Person A angegeben, weil mir in dem Alter nicht klar war, aus welchem Grund das wichtig sein könnte, es hat sich ja auch niemand beschwert. Da ich schon immer Hauptverdiener war, habe ich das für mich einfach so ohne großes Nachdenken entschieden.
                        Und ob es für jemanden aufwändig ist oder nicht, ist denke ich nicht pauschal zu sagen. Für mich ist es schon ein Aufwand, da eben alles abfotografiert und abgeglichen werden muss. Ob das für mich persönlich anstrengend ist, kann wohl nur ich selbst einschätzen.

                        Kommentar


                          #13
                          Der Tipp- oder Kopieraufwand fällt nur einmal an, ab dem nächsten Jahr sind die Vorjahresdaten ebenso wie die Bescheinigungen in der vorgegebenen Reihenfolge

                          eingetragen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X