Vor kurzem hatte ich EÜR und UStA 2024 erstellt. Dabei war aufgefallen, dass wir 2024 die (jährlich anfallende) Rechnung für eine Werbemaßnahme doppelt beglichen hatten.
Ich hatte den Betrag nur EINMAL in die EÜR2024 / UStA aufgenommen mit der Absicht, die zu erwartende Rückerstattung NICHT in die EÜR 2025 aufzunehmen, da es ja keine eigentliche Einnahme ist.
Aber ist das eigentlich richtig?
Oder hätte ich beide Ausgaben in die EÜR 2024 (und UStA) eintragen und die Rückerstattung dann in die EÜR 2025 als Einnahme aufnehmen sollen?
Und falls ja, sollte ich EÜR und UStA 2024 noch einmal neu senden oder wäre das eine eher lässliche Sünde gegen Skt. Fiskus?
Vielen Dank im Voraus
Ich hatte den Betrag nur EINMAL in die EÜR2024 / UStA aufgenommen mit der Absicht, die zu erwartende Rückerstattung NICHT in die EÜR 2025 aufzunehmen, da es ja keine eigentliche Einnahme ist.
Aber ist das eigentlich richtig?
Oder hätte ich beide Ausgaben in die EÜR 2024 (und UStA) eintragen und die Rückerstattung dann in die EÜR 2025 als Einnahme aufnehmen sollen?
Und falls ja, sollte ich EÜR und UStA 2024 noch einmal neu senden oder wäre das eine eher lässliche Sünde gegen Skt. Fiskus?
Vielen Dank im Voraus

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