Übungsleiterpauschale Fahrtkosten (Anlage S)

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  • anonym1212
    Neuer Benutzer
    • 10.11.2025
    • 11

    #1

    Übungsleiterpauschale Fahrtkosten (Anlage S)

    Hallo zusammen,

    hätte eine sehr wichtige Frage: Wo bzw. in welcher/n Zeile(n) muss man Einnahmen als Honorarkraft (Dozent), welche unter die Übungsleiterpauschale fallen (unter 3000 Euro), eintragen? Nehme an, hier ist man in Anlage S unterwegs. Zusätzlich wurden für diese Tätigkeit ebenfalls Fahrtkosten gezahlt bzw. erstattet. Hierbei wurden pro gefahrenen km 30 Cent erstattet. Muss man diese ebenfalls irgendwo eintragen? Wenn ja, wo?

    Ich danke euch für eure Hilfe!

    VG
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Diese Einnahmen gehören meiner Meinung nach beide in die Zeile 55 der Anlage S.

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    • anonym1212
      Neuer Benutzer
      • 10.11.2025
      • 11

      #3
      Hallo zusammen,

      hätte eine sehr wichtige Frage: Mir ist bewusst, dass Einnahmen als Honorarkraft (Freiberufler: Dozent), welche unter die Übungsleiterpauschale fallen (unter 3000 Euro), in Zeile 55 eingetragen werden sollen (korrigiert mich, falls ich falsch liege).

      Meine Frage nun: Zusätzlich wurden für diese Tätigkeit ebenfalls Fahrtkosten gezahlt bzw. erstattet. Hierbei wurden pro gefahrenen km 30 Cent erstattet. Muss man diese ebenfalls irgendwo eintragen? Wenn ja, wo?

      Ich danke euch für eure Hilfe!

      VG​

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Auch das hatten wir ja schon.

        Kommentar

        • anonym1212
          Neuer Benutzer
          • 10.11.2025
          • 11

          #5
          Hallo zusammen,

          hätte eine sehr wichtige Frage: Mir ist bewusst, dass Einnahmen als Honorarkraft (Freiberufler: Dozent), welche unter die Übungsleiterpauschale fallen (unter 3000 Euro), in Zeile 55 eingetragen werden sollen (korrigiert mich, falls ich falsch liege).

          Meine Frage nun: Zusätzlich wurden für diese Tätigkeit ebenfalls Fahrtkosten gezahlt bzw. erstattet. Hierbei wurden pro gefahrenen km 30 Cent erstattet. Die Schule, bei der ich diesen Job gemacht habe, hat mir dementsprechend auch zwei Steuerbescheinigungen ausgestellt (einmal die Höhe meiner Honorarzahlungen sowie einmal die Höhe der erstatteten Fahrtkosten). Muss ich den Betrag der erstatteten Fahrtkosten ebenfalls irgendwo eintragen? Wenn ja, wo? Oder kann ich den weglassen, falls ich auf die Pendlerpauschale für diese Strecke verzichte?

          Ich danke euch für eure Hilfe!

          Viele Grüße

          Kommentar

          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15381

            #6
            Du hast ja schon zwei Mal gefragt. Ich hatte die Frage auch beantwortet. Sollten noch Fragen offen sein, dann häng diese doch bitte an diesen Thread an, statt immer wieder einen neuen Thread aufzumachen.

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