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    #16
    https://www.haufe.de/steuern/rechtsp...66_350768.html. Glaube das hat sich erledigt. Einem Präzedenzfall zufolge ist meine Schule als regelmäßige Arbeitsstätte zu betrachten. Hast du eine Idee, was ich nun wo einsetzen soll in Elster? Zwei unterschiedliche regelmäßige Arbeitsstätten und damit keine Dienstreise? Und wo muss ich die bereits erhaltenen Fahrtkosten dann eintragen? Danke im Voraus.

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      #17
      Das hatte Trekker schon beantwortet, es hat sich doch nur die regelmäßige Arbeitsstätte (von der es m.E. nur eine geben kann) geändert. In der Antwort von Trekker war die Schule noch nicht der regelmäßige Ort!

      Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
      ....

      Zum Thema: Für die Entfernungskilometer zum Hauptdienstort wird die Pendlerpauschale bzw. der KM-Satz geltend gemacht. Für die Fahrten zur Schule können die Dienstreisesätze geltend gemacht werden, wobei hier die Tennungsgeldentschädigung dagegen zu rechnen ist. Zustzlich ist zu beachten, dass im ersten Fall die Entfernungskilometerund im zweiten Fall die gefahrenen Km und pauschalen Tagegelder angesetzt werden​

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        #18
        Prabha hat recht: Es gibt nur einen Rudi Völler, vorhin zu sehen bei der Nationalmannschaft, und es gibt wohl nur eine regelmäßige Arbeitsstätte, beides nachzuvollziehen im Internet.

        # 13: Die Arbeigeberzuschüsse sind m.E. einzutragen In Zeile 54 betr. Entfernungspauschale bzw. Zeile 74 betr. Fahrtkosten bei Dienstreisen.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          #19
          Zitat von timote Beitrag anzeigen
          # 13: Die Arbeigeberzuschüsse sind m.E. einzutragen In Zeile 54 betr. Entfernungspauschale bzw. Zeile 74 betr. Fahrtkosten bei Dienstreisen.
          Wobei er für die (Pendler-) Entfernungspauschale sicherlich keinen Zuschuß bekommt.

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