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Wo finde ich nach dem Abruf der Bescheinigungen die von der Arbeitsagentur übernommenen Sozialversicherungsbeiträge? Bei den Sonderausgaben finde ich sie nicht.
Nach dem Abruf der Bescheinigungen wird nur ein Betrag unter Leistungen der Arbeitsagentur angezeigt. Dass die Sozialversicherungsbeiträge darin enthalten sind, kann doch wohl nicht sein. Die müssen doch als Sonderausgaben ausgewiesen werden.
Nach dem Abruf der Bescheinigungen wird nur ein Betrag unter Leistungen der Arbeitsagentur angezeigt. Dass die Sozialversicherungsbeiträge darin enthalten sind, kann doch wohl nicht sein
Die BA übermittelt in der Regel das gezahlte Arbeitslosengeld an die Finanzverwaltung, sonst nichts.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Nach dem Abruf der Bescheinigungen wird nur ein Betrag unter Leistungen der Arbeitsagentur angezeigt. Dass die Sozialversicherungsbeiträge darin enthalten sind, kann doch wohl nicht sein.
Doch, das ergibt sich aus R 32b Abs. 2 der Einkommensteuerrichtlinien wo es heißt: "In den Progressionsvorbehalt sind die Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen mit den Beträgen einzubeziehen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen dieser Leistungsbeträge, die sich im Falle der Abtretung oder durch den Abzug von Versichertenanteilen an den Beiträgen zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und ggf. zur Krankenund Pflegeversicherung ergeben, bleiben unberücksichtigt."
... die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden.
Richtig, allerdings unterscheiden sich die Regelungen in den Leistungsgesetzen erheblich. Beim ALG 1 ist das anders geregelt
als beim Krankengeld, wo das Bruttokrankengeld übermittelt wird.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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