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    nichtveranlagungsbescheinigung

    hallo, wir, rentner, haben unseren steuerbescheid bekommen. die steuererklärung haben wir mit eurer hilfe über elster erstellt. es sind keine steuern fällig und da wir in nächster zeit keine weiteren einkünfte, außer unsere kleine rente, haben werden möchten wir eine ,,nichtveranlagung,, beantragen.
    geht das auch über ,,elster,,?

    entschuldigt meine permanente kleinschreibung, die shifttast ist defekt.

    grüße

    #2
    geht das auch über ,,elster,,?
    Bisher ist das in Mein ELSTER nicht direkt möglich. Du könntest ein ausgefülltes (und unterschriebenes) PDF-Dokument

    an eine Sonstige Nachricht anhängen. In Bayern muss der Antrag bei dieser Vorgehensweise nicht unterschrieben werden.

    Ich kann dir nicht sagen, ob der Antrag bundesweit ohne Unterschrift akzeptiert wird.

    Ausfüllbare Anträge sind hier zu finden: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...er&c=n&d=x&t=x




    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo hw2504 !

      Zum einen gibt es den von Charlie24 genannten und verlinkten "Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-) Bescheinigung"

      der gilt nur für 3 Jahre

      dann gibt es noch die Möglichkeit einer "Nichtveranlagungs-Verfügung"


      die gilt "theoretisch bis zum Lebensende" ...

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        #4
        Nachtrag: Ich weiß zwar nicht, ob Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag vorhanden sind und erklärt wurden,

        aber dazu muss man natürlich wissen, dass die Kapitalerträge in dem Antrag auf eine NV-Bescheinigung ebenfalls abgefragt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Hallo hw2504 und Charlie24 !

          Zweck einer NV-Bescheinigung ist, diese dem Banker vorzulegen, so dass der auch Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag ohne Steuerabzug ausbezahlt!

          Das steht ja auch ganz groß auf dem Formular drauf ganz oben:

          grafik.png

          Liegen die Kapitalerträge dauerhaft und eindeutig unter dem Sparerpauschbetrag, dann gibt es (eigentlich) gar keine NV-Bescheinigung ...

          dann eben die "Nichtveranlagungs-Verfügung" - Zitat von oben verlinkter Stelle:

          "NV-Verfügung; ein innerdienstlicher Aktenvermerk der Finanzbehörde.

          Mit ihm wird festgestellt, dass eine Steuerveranlagung nicht durchzuführen ist, nachdem die Prüfung im Ermittlungsverfahren ergeben hat, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Wegen der regelmäßig fehlenden Rechtswirkung nach außen ist die Nichtveranlagungsverfügung kein Verwaltungsakt,es sei denn, sie wird dem Betroffenen schriftlich bekannt gegeben und ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen."

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            #6
            Zweck einer NV-Bescheinigung ist, diese dem Banker vorzulegen, so dass der auch Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag ohne Steuerabzug ausbezahlt!​
            Ich weiß bzw.habe das Formular aufgerufen und deshalb auch den Nachtrag im Beitrag '#4 geschrieben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo hw2504,

              ich glaube den beiden Rentnern geht es darum, dass sie in Zukunft keine Einkommensteuererklärung mehr abgeben müssen.
              Sie schreiben ja, dass sie keine weiteren Einkommen außer ihrer kleinen Rente haben.
              Daher dürfte es kaum um Freistellung oder Nichtveranlagung gehen.

              Gruß - Hans

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                #8
                Grundsätzlich hat das Finanzamt überhaupt kein Interesse, Jahr für Jahr eine ESt-Erklärung mit 0,00€ Ergebnis anzufordern und auch noch abzuarbeiten!

                Also wenn das zu versteuernde Einkommen klar ersichtlich unter dem Grundfreibetrag liegt - z.B.
                - wegen niedriger Renten und niedrigen Rentenertragsanteilen,
                - auch wegen Behinderten-Pauschbeträgen,
                - regelmäßig vorhersehbaren sontiger außergewöhnlicher Belastungen,
                - hoher privater Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen,
                - u.a.,
                dann genügt ein einfacher Anruf beim Sachbearbeiter, der nimmt den Fall aus der Erklärungspflicht raus!

                Ist der Abstand des zu versteuernden Einkommens zum Grundfreibetrag gering, könnte es sein, dass die Steuerpflichtigen aufgrund von Rentensteigerungen o.a. Gründen zukünftig irgendwann wieder steuerpflichtig werden - dann muss eben wieder eine Erklärung abgegeben werden!

                I.d.R. bemerkt das Finanzamt das "Hereinwachsen" in die Steuerpflicht aufgrund der elektronischen Mitteilungen - das Problem ist nur, dass das Finanzamt durchaus erst 4 bis 7 Jahre "zu spät" zur erneuten Erklärung auffordert ...

                Deshalb empfehle ich: grundsätzlich auch ohne Erklärungspflicht alle Belege aufbewahren!





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                  #9
                  Grundsätzlich hat das Finanzamt überhaupt kein Interesse, Jahr für Jahr eine ESt-Erklärung mit 0,00€ Ergebnis anzufordern und auch noch abzuarbeiten!
                  Möchte man meinen ! Ich habe aber auch schon die Auskunft erhalten: Geben sie die Erklärung doch ab, die ist doch mit dem Bescheinigungsabruf in ein

                  paar Minuten erledigt,
                  was bei nur Renteneinkünften .zugegebenermaßen stimmt. Die Erklärungen werden zunehmend vollmaschinell bearbeitet
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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