nichtveranlagungsbescheinigung

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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46196

    #31
    Meines Erachtens ist das Schreiben nicht viel wert. Denn dort steht ja auch:

    ... oder höhere Einkünfte, bspw. auch aufgrund von Rentenerhöhungen usw., bitte ich Sie, unaufgefordert eine Einkommensteuererklärung einzureichen
    Die Renten sind bekanntlich ab Juli 2026 um über 4% erhöht worden !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Beamtenschweiß
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3053

      #32
      Nuja, für hw2504 bedeutet das schreiben erstmal, dass er keine Steuererklärung mehr abgeben muss. Beim Finanzamt wurde das Einkommensteuersignal gelöscht und der Fall grundsätzlich nicht mehr überwacht.

      Allerdings laufen alle E-Daten (Rentenbezugsmitteilunge, Lohnbescheinigungen, FSA Mitteilungen, etc) zu einer ID-Nummer beim BZSt auf und werden regelmäßig automatisch auf ihre steuerliche Relevanz geprüft und in dem Fall, dass diese Prüfung eine Steuer ergibt, erfolgt eine Meldung an das zuständige Finanzamt. Dann werden die fehlenden Steuererklärungen nachgefordert oder im schlimmsten Fall direkt geschätzt. Das kann dann wenn es blöd läuft auch gleich für mehrere Jahre sein.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar

      • hw2504
        Benutzer
        • 04.01.2017
        • 68

        #33
        das bedeutet was für uns , trotzdem eine nichtveranlagungsbescheinigung beantragen?

        Kommentar

        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4347

          #34
          Zitat von hw2504 Beitrag anzeigen
          das bedeutet was für uns , trotzdem eine nichtveranlagungsbescheinigung beantragen?
          Kann es sein, dass Ihr Meister im Missverstehen seid?

          Es bedeutet, ihr müsst keine ESt-Erklärung mehr abgeben, es ist aber EURE Verantwortung, zu bemerken, wenn sich die Einkommensverhältnisse durch Rentenerhöhungen und Kapitalerträge (von denen wir alle wissen, dass die Zinsen aktuell steigen und derselbe Kapitalstock i.A. höhere Einkünfte generiert) doch eine Steuer ergibt, und dann UNAUFGEFORDERT eine Erklärung abzugeben.

          Kommentar

          • Elster-Helfer
            Benutzer
            • 04.08.2026
            • 41

            #35
            Nichtveranlagungsbescheinigung - weiterhin bestehende Pflichten - Verspätungszuschläge - Nachzahlungszinsen

            1. Lohnt sich eine Nichtveranlagungs-Verfügung noch?

            Ja, immer dann, wenn die Stpfl. davon ausgehen können, dass - trotz regelmäßiger Rentenerhöhung - das zu versteuernde Einkommen dauerhaft / für viele Jahre deutlich unterschritten wird!

            2. Was kann man dazu beitragen, dass dies lange so bleibt?

            Sich nicht nur um die Pflegestufe kümmen, sondern auch um die Feststellung eines Behinderungsgrades - weil es dafür zusätzliche steuerliche Freibeträge gibt!

            3. Empfehlung?

            Grundsätzlich unterjährig trotzdem alle Belege wie Spendennachweise, Krankheitskostenbelege, Handwerkerrechnungen usw. aufbewahren!

            4. Warum?

            - Ehepartner stirbt - dadurch fällt der längerlebende Ehepartner fast schon automatisch in die Steuerpflicht zurück - aufgrund "Witwensplitting" jedoch erst im zweiten Jahr nach dem Jahr des Ablebens des Ehepartners!

            - regelmäßige Rentenerhöhungen führen dazu, dass fast jeder Rentenbezieher "früher oder später" in die Steuerpflicht "hineinwächst" - das kann auch bedeuten, dass man 10 Jahre Ruhe hat, und dann "plötzlich" wieder dabei ist ...

            "geerbte" zusätzliche Einkünfte, z.B. Vermietungs- und Kapitaleinkünfte

            u.a.

            5. Drohen Verspätungszuschläge?

            Zur Zeit: Nein!

            Wegen § 152 AO letzter Satz: "Wurde ein Erklärungspflichtiger von der Finanzbehörde erstmals nach Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist zur Abgabe einer Steuererklärung innerhalb einer dort bezeichneten Frist aufgefordert und konnte er bis zum Zugang dieser Aufforderung davon ausgehen, keine Steuererklärung abgeben zu müssen, so ist der Verspätungszuschlag nur für die Monate zu berechnen, die nach dem Ablauf der in der Aufforderung bezeichneten Erklärungsfrist begonnen haben."

            6. Werden Nachzahlungszinsen festgesetzt/fällig?

            Ja - 0,15% pro Monat = 1,8% pro Jahr!

            Kommentar

            • hw2504
              Benutzer
              • 04.01.2017
              • 68

              #36
              das beantwortet also meine frage zur nichtveranlagungsbescheinigung ?

              künftig grundsätzlich keine Einkommensteuererklärung mehr abgeben, solange sich unsere steuerlichen Verhältnisse nicht wesentlich ändern und das Finanzamt uns nicht erneut ausdrücklich zur Abgabe auffordert.

              Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist dagegen ein separates Dokument. Sie wird typischerweise gegenüber Banken benötigt, damit diese bei Kapitalerträgen keine Kapitalertragsteuer einbehalten, obwohl kein oder nur wenig Einkommensteuer anfällt​.

              Die Antwort des Finanzamts ersetzt also nicht automatisch eine NV-Bescheinigung​.

              Wenn unsere Kapitalerträge unter den verfügbaren Sparer-Pauschbeträgen bleiben bzw. durch Freistellungsaufträge abgedeckt werden, bringt eine NV-Bescheinigung häufig keinen zusätzlichen Vorteil.
              Zuletzt geändert von hw2504; Heute, 10:05.

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              • Elster-Helfer
                Benutzer
                • 04.08.2026
                • 41

                #37
                Hallo hw2504!

                Nein, das beantwortet natürlich nicht Ihre Frage - weil die schon längst beantwortet ist!

                Meine Antwort soll dazu beitragen, die weiteren (neben)steuerlichen Konsequenzen zu kennenzulernen!
                Zuletzt geändert von Elster-Helfer; Heute, 10:39.

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 46196

                  #38
                  Nuja, für hw2504 bedeutet das schreiben erstmal, dass er keine Steuererklärung mehr abgeben muss.
                  Das ist natürlich richtig. Das Finanzamt erwartet aber von ihm, dass er die Einkommensentwicklung über die Jahre und die steuerlichen Auswirkungen

                  von sich aus überwacht. Die einzige Möglichkeit, die ich kenne, um die steuerlichen Auswirkungen präzise abzuschätzen, ist die jährliche Erstellung

                  eines Entwurfs einer Einkommensteuererklärung. Das geht im konkreten Fall auch nicht vollständig automatisch, da zumindest 2024 Kapitalerträge

                  von weit über 2.000 € erzielt wurden, die zumindest teilweise nicht dem deutschen Steuerabzug unterlegen haben. Ich frage mich, worin da jetzt die

                  Vereinfachung bzw. Arbeitsersparnis eigentlich besteht ?


                  Hallo, ich werden vom Umzugsfaden mal hier weiter machen, wenn es erlaubt ist. Den "umzug" bitte von einem Admin als geschlossen kennzeichnen. Antworten von dort: "Nachdem wir ihm in den Beiträgen '#41 und 42 gezeigt haben, wie man Anlagen zur Einkommensteuererklärung hinzufügt, müsste er eigentlich mit den

                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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