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Neuregistrierung Sohn

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    Neuregistrierung Sohn

    Hallo mitsammen,
    habe bisher die EST-Erklärung und Belegabruf meines Sohnes über meinen ElsterAcount erledigt. Nun will mein Sohn seine EST-Erklärung selber machen.
    Meines Erachtens muß er sich registrieren. Wenn dies erfolgt ist können dann die Daten welche ich für meinen Sohn verwalte auf seinen Acount übertragen werden ?
    Sind diese dann bei mir entfernt oder kann ich dann noch auf seine Daten in meinem Acount noch zugreifen ?

    #2
    Hallo Steinwald!

    Nun will mein Sohn seine EST-Erklärung selber machen. Meines Erachtens muß er sich registrieren.​
    Nein, er kann das weiterhin und bis zu seinem oder Ihrem Lebensende über Ihren ElsterAccount erledigen - kann !

    Wenn dies erfolgt ist können dann die Daten welche ich für meinen Sohn verwalte auf seinen Acount übertragen werden ?
    Grundsätzlich nein!

    Ausnahme: Entwürfe können über die Support-Funktion zwischen den beiden Account-Konten ausgetauscht werden!

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      #3
      Uwe, vielen herzlichen Dank für die Info

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        #4
        Zitat von Steinwald Beitrag anzeigen
        Nun will mein Sohn seine EST-Erklärung selber machen.
        Meines Erachtens muß er sich registrieren.
        Natürlich, wenn er es selber machen will, braucht er ein eigenes "Mein Elster-Konto", sonst müsste er ja an deinem Rechner rumhacken.
        Du solltest dann in deinem Konto die Bescheinigungsverwaltung usw deines Sohnes natürlich löschen.

        Gruß - Hans

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          #5
          Natürlich, wenn er es selber machen will, braucht er ein eigenes "Mein Elster-Konto", sonst müsste er ja an deinem Rechner rumhacken.
          Das stimmt zwar nicht, weil zumindest die Zertifikatsdatei auf jedem anderen Rechner auch verwendbar ist, ich würde aber auch eine eigene Registrierung

          des Sohns empfehlen. Haben wir bei unseren Kindern nach und nach auch so gemacht, wobei ich auf deren Konten zugreifen und die Entwürfe vor der

          Übermittlung auf Vollständigkeit prüfen kann. Die Abrufberechtigungen habe ich nicht gelöscht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            vielen herzlichen Dank an alle Poster, habt mir gut weitergeholfen

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