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Fahrtkosten Beamte (Trennungsentschädigung)

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    Fahrtkosten Beamte (Trennungsentschädigung)

    Hallo zusammen,

    mir wurden als Referendar (Beamtenanwärter im Lehramt) im Rahmen der Trennungsentschädigung (nach §3 TEVO) individuelle Fahrtkosten erstattet (30 Cent pro km), maximal jedoch 250 Euro im Monat.

    Wo bzw. in welcher Zeile in Elster muss man diese angeben? Da der monatliche Betrag nur 250 Euro betrug zu dem Zeitraum (ich aber viel mehr km gefahren bin), wollte ich nämlich zusätzlich die Pendlerpauschale anwenden. Irgendwie muss ich ja trotzdem den monatlichen Zuschuss, den ich bereits erhalten habe, angeben.

    Außerdem wollte ich fragen, ob es sich hierbei um einen steuerfreien Zuschuss handelt.

    Vielen Dank !

    VG​​

    #2
    Trennungsgeld ist nach § 3 Nr..13 EStG steuerfrei und muss von den Werbungskosten abgezogen werden. Wo kommt drauf an, wo die Kosten geltend gemacht werden (Fahrten W-A, Dienstreisen, Doppelte Haushaltsführung...)
    Zuletzt geändert von Kloebi; Heute, 10:30.

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