Hallo zusammen,
hätte eine sehr wichtige Frage: Mir ist bewusst, dass Einnahmen als Honorarkraft (Freiberufler: Dozent), welche unter die Übungsleiterpauschale fallen (unter 3000 Euro), in Zeile 55 eingetragen werden sollen (korrigiert mich, falls ich falsch liege).
Meine Frage nun: Zusätzlich wurden für diese Tätigkeit ebenfalls Fahrtkosten gezahlt bzw. erstattet. Hierbei wurden pro gefahrenen km 30 Cent erstattet. Die Schule, bei der ich diesen Job gemacht habe, hat mir dementsprechend auch zwei Steuerbescheinigungen ausgestellt (einmal die Höhe meiner Honorarzahlungen sowie einmal die Höhe der erstatteten Fahrtkosten). Muss ich den Betrag der erstatteten Fahrtkosten ebenfalls irgendwo eintragen? Wenn ja, wo? Oder kann ich den weglassen, falls ich auf die Pendlerpauschale für diese Strecke verzichte?
Ich danke euch für eure Hilfe!
Viele Grüße
hätte eine sehr wichtige Frage: Mir ist bewusst, dass Einnahmen als Honorarkraft (Freiberufler: Dozent), welche unter die Übungsleiterpauschale fallen (unter 3000 Euro), in Zeile 55 eingetragen werden sollen (korrigiert mich, falls ich falsch liege).
Meine Frage nun: Zusätzlich wurden für diese Tätigkeit ebenfalls Fahrtkosten gezahlt bzw. erstattet. Hierbei wurden pro gefahrenen km 30 Cent erstattet. Die Schule, bei der ich diesen Job gemacht habe, hat mir dementsprechend auch zwei Steuerbescheinigungen ausgestellt (einmal die Höhe meiner Honorarzahlungen sowie einmal die Höhe der erstatteten Fahrtkosten). Muss ich den Betrag der erstatteten Fahrtkosten ebenfalls irgendwo eintragen? Wenn ja, wo? Oder kann ich den weglassen, falls ich auf die Pendlerpauschale für diese Strecke verzichte?
Ich danke euch für eure Hilfe!
Viele Grüße
