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Gründungsdatum und Datum des Beginns der Tätigkeit

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    Gründungsdatum und Datum des Beginns der Tätigkeit

    Eine Frage in eigener Sache:

    Im ELSTER Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" wird in Zeile 72 der Beginn der Tätigkeit und in Zeile 88 das Gründungsdatum abgefragt.
    Nach der ELSTER-Hilfe sind diese beiden Daten bei einer Neugründung die gleichen. Allerdings lässt sich in Zeile 88 kein in der Zukunft liegendes Datum angeben (in Zeile 72 geht das).

    Folgende Situation: Mein Sohn will zum 01.01.2026 eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, die mit einem Gründungszuschuss vom Arbeitsamt gefördert wird.
    Das Arbeitsamt fordert JETZT (also vor dem 01.01.2026) die Vorlage des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, um dann ab dem 01.01.26 für die am 01.01.2026 beginnende Tätigkeit Leistungen zu gewähren.

    Was funktioniert ist die Angabe 01.01.2026 in Zeile 72 und das heutige Datum in Zeile 88.

    Die prognostischen Zahlen dann für die Jahre 2026 und 2027.

    Bestehen Bedenken, das so einzutragen?




    #2
    Wir hatten das Problem hier ja schon einige Male. Charlie hatte vorgeschlagen, das Gründungsdatum auf den jeweils aktuellen Tag zu setzen. Eine andere Lösung ist mir auch nicht bekannt.

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      #3
      Vielen Dank, das ist ja schon mal tröstlich zu wissen dass wir nicht die ersten mit diesem Problem sind.

      Ich denke auch dass es nur so geht das Gründungsdatum auf den Tag der Abgabe des Fragebogens bzw. auf den Tag der Fertigung des Entwurfs (17.11.2025) zu setzen und den Tag des Beginns der Tätigkeit auf den 01.01.2026.

      Ich hoffe nur, dass das Finanzamt dann nicht auf die Idee kommt, die Angaben zum geschätzten Umsatz und Ertrag im ersten Jahr auf 2025 zu beziehen.

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        #4
        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
        Ich hoffe nur, dass das Finanzamt dann nicht auf die Idee kommt, die Angaben zum geschätzten Umsatz und Ertrag im ersten Jahr auf 2025 zu beziehen.
        Oh ja, das stimmt, das sollte man beim Finanzamt klarstellen.

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

          Oh ja, das stimmt, das sollte man beim Finanzamt klarstellen.
          Das werden wir machen. Leider hat das Formular keine Eingabemöglichkeit für Ergänzungen oder Klarstellungen. Man kann aber die Klarstellung in eine pdf packen und dem Formular als Anlage anhängen.

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            #6
            Hi,
            dein Sohn sollte noch beachten, dass bei einer Gründung ab 17.11.2025 für 2025 das FA vermutlich im nächsten Jahr eine EÜR für 2025 anfordert.
            Wenn in 2025 nichts getan wurde, ist es ja leicht mit einer Null-Meldung. Aber wenn es in 2025 schon Kosten für die Freiberuflichkeit ab nächstes Jahr gibt, finden diese Kosten dort den richtigen Platz.

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