Eine Frage in eigener Sache:
Im ELSTER Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" wird in Zeile 72 der Beginn der Tätigkeit und in Zeile 88 das Gründungsdatum abgefragt.
Nach der ELSTER-Hilfe sind diese beiden Daten bei einer Neugründung die gleichen. Allerdings lässt sich in Zeile 88 kein in der Zukunft liegendes Datum angeben (in Zeile 72 geht das).
Folgende Situation: Mein Sohn will zum 01.01.2026 eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, die mit einem Gründungszuschuss vom Arbeitsamt gefördert wird.
Das Arbeitsamt fordert JETZT (also vor dem 01.01.2026) die Vorlage des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, um dann ab dem 01.01.26 für die am 01.01.2026 beginnende Tätigkeit Leistungen zu gewähren.
Was funktioniert ist die Angabe 01.01.2026 in Zeile 72 und das heutige Datum in Zeile 88.
Die prognostischen Zahlen dann für die Jahre 2026 und 2027.
Bestehen Bedenken, das so einzutragen?
Im ELSTER Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" wird in Zeile 72 der Beginn der Tätigkeit und in Zeile 88 das Gründungsdatum abgefragt.
Nach der ELSTER-Hilfe sind diese beiden Daten bei einer Neugründung die gleichen. Allerdings lässt sich in Zeile 88 kein in der Zukunft liegendes Datum angeben (in Zeile 72 geht das).
Folgende Situation: Mein Sohn will zum 01.01.2026 eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, die mit einem Gründungszuschuss vom Arbeitsamt gefördert wird.
Das Arbeitsamt fordert JETZT (also vor dem 01.01.2026) die Vorlage des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, um dann ab dem 01.01.26 für die am 01.01.2026 beginnende Tätigkeit Leistungen zu gewähren.
Was funktioniert ist die Angabe 01.01.2026 in Zeile 72 und das heutige Datum in Zeile 88.
Die prognostischen Zahlen dann für die Jahre 2026 und 2027.
Bestehen Bedenken, das so einzutragen?

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