Abfindung nach Fünftelregel richtig eintragen

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  • Aufhaus
    Neuer Benutzer
    • 19.11.2025
    • 6

    #16
    Ist damit zu rechnen, dass das FA den Aufhebungsvertrag sehen will oder ist es für sie klar, wenn es in der Lohnabrechnung an den richtigen Stellen vom AG eingetragen wurde?
    Ist das abhängig von der vorauss. Höhe der Erstattung?

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    • Kloebi
      Erfahrener Benutzer
      • 20.02.2011
      • 4670

      #17
      Ja, weil im Gegensatz zu 2024 und früher der Arbeitgeber ab 2025 sicher nicht mehr näher geprüft hat und das so auch nicht mehr der Lohnsteueraußenprüfung beim Arbeitgeber unterliegt, sondern in den Einkommensteuerveranlagungen der Arbeitnehmer - erstmals - fachlich geprüft wird.

      2. Grundsätzlich ohne Bedeutung.

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      • Aufhaus
        Neuer Benutzer
        • 19.11.2025
        • 6

        #18
        O.K., dann habe die ne Menge zu tun, wenn sie alle Aufhebungsverträge von 2025 lesen wollen - war wohl eher ein Bürokratiewachstumsgesetz ;-)

        Sollte man das vorher, d.h. mit der Steuererklärung, schon mitsenden oder lieber warten bis es verlangt wird?

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45960

          #19
          Sollte man das vorher, d.h. mit der Steuererklärung, schon mitsenden
          Ich persönlich würde in der Erklärung angeben, Belege werden nachgereicht und den Vertrag dann über die Belegnachreichung hochladen.

          Nachträglich anfordern verursacht beim Finanzamt ja auch Mehrarbeit. Natürlich kann man auch abwarten, ob der Vertrag angefordert wird,

          wovon ich persönlich aber ausgehe.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Aufhaus
            Neuer Benutzer
            • 19.11.2025
            • 6

            #20
            Verstehe! Wo genau gibt man denn an, dass man Belege nachreicht?

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45960

              #21
              Wo genau gibt man denn an, dass man Belege nachreicht?
              Im Hauptvordruck unter Sonstige Angaben und Anträge auf Seite 10 Angaben zu Belegen kannst du das ankreuzen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              • Aufhaus
                Neuer Benutzer
                • 19.11.2025
                • 6

                #22
                Danke, das Kreuzchen habe ich in ELSTER-Online gefunden. In meiner Software Steuersparerklärung sehe ich das bisher nicht - in den Formularen Hauptvordruck finde ich das nicht. Wo trägt denn ELSTER das Kreuzchen ein in die Formulare?

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45960

                  #23
                  Wo trägt denn ELSTER das Kreuzchen ein in die Formulare?
                  In der Vorschau von Mein ELSTER steht das ganz am Anfang des Hauptvordrucks. Wo man das in der Steuersparerklärung ankreuzen kann, weiß ich nicht,

                  dieses Programm ist bei mir nicht installiert. In dem Steuerprogramm, das ich installiert habe, habe ich diese Angabe auch nicht gefunden, die Papierformulare

                  enthalten dazu ja auch nichts.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  • Picard777
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.05.2006
                    • 7876

                    #24
                    Zitat von Aufhaus Beitrag anzeigen
                    O.K., dann habe die ne Menge zu tun, wenn sie alle Aufhebungsverträge von 2025 lesen wollen - war wohl eher ein Bürokratiewachstumsgesetz ;-)

                    ...
                    Stimme ich Dir nicht zu. Die Idee war die Arbeitgeber zu entlasten. Das ist vermutlich damit auch erreicht worden, die müssen da jetzt nichts mehr prüfen und die Finanzämter mussten das Ergebnis des Arbeitgebers ja sowieso überprüfen (Pflichtveranlagungsgrund) und haben die Unterlagen auch bisher angefordert. Der Kollateralschaden sind aber die Arbeitnehmer, die ihre Vergünstigung erst deutlich später im Rahmen der Veranlagung bekommen ...
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    • Beamtenschweiß
                      Erfahrener Benutzer
                      • 10.04.2014
                      • 3022

                      #25
                      Ob das FA Unterlagen sehen möchte kommt immer auf den Einzelfall an.
                      Wenn Zahlungen in der ELOKA als ermäßigt zu besteuernde Entschädigung / Abfindung eingetragen sind und auch ein Arbeitgeberwechsel oder eine anschließende Arbeitslosigkeit ersichtlich sind, wird oftmals auf eine Anforderung des Aufhebungsvertrages verzichtet.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                      • Aufhaus
                        Neuer Benutzer
                        • 19.11.2025
                        • 6

                        #26
                        Ja, bei mir ist das so korrekt eingetragen - aber nach der Abfi war erst mal ein Jahr Leere und dann kommt erst die Arbeitslosigkeit - aber, wie will das FA das sehen?

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                        • Beamtenschweiß
                          Erfahrener Benutzer
                          • 10.04.2014
                          • 3022

                          #27
                          An den übermittelten daten, Beschäftigungszeitraum von / bis
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                          • strolle
                            Neuer Benutzer
                            • 19.03.2026
                            • 5

                            #28
                            ich habe von meinem Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für die Abfindung in 2025 erhalten; in Zeile 10 steht kein Betrag. Da ja die Abfindung in 2025 gezahlt wurde ist somit auch keine Fünftelregelung erfolgt, da das ja der Arbeitgeber ab 2025 nicht mehr darf.
                            Trage ich jetzt richtig in Anlage N ein...Zeile 5 Bruttoarbeitslohn...Zeile 6 Lohnsteuer und in Zeile 17 den Betrag aus Zeile 5? Muss im Hauptbogen auch noch etwas angekreuzt werden? Muss ich separat dem Finanzamt wegen der Fünftelregelung schreiben bei Abgabe der Steuerbescheinigung?

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                            • Charlie24
                              Erfahrener Benutzer
                              • 14.03.2014
                              • 45960

                              #29
                              in Zeile 10 steht kein Betrag.
                              Was allerdings falsch ist ! Die Abfindung hätte auch 2025 unter Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden müssen.

                              Ich würde den AG bzw. dessen Lohnbüro um eine Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung bitten.

                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              • strolle
                                Neuer Benutzer
                                • 19.03.2026
                                • 5

                                #30
                                der Betrag der Abfindung steht statt unter Ziffer 10 unter Ziffer 32

                                Kommentar

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