Hallo, wo soll ich den Unterhalt den ich an meiner 14j. Tochter zahle eintragen. Früher war es in die Anlage U. Ich finde sie aber nicht mehr… Vielen Dank im voraus für eure Hilfe. Hervé
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Keine Ankündigung bisher.
Wo kann ich die Anlage U finden?
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Unterhalt an minderjährige Kinder ist durch den Anspruch auf Kinderfreibetrag abgegolten und kann steuerlich nicht abgezogen werden.
In der Anlage U gehört nur Unterhalt an die Ex-Frau / Ex-Mann und kein Kindesunterhalt.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Für die Mitleser: Beamtenschweiß hat völlig Recht. Und falls Unterhaltszahlungen abgesetzt werden könnten, was ja bei verimotion definitiv nicht der Fall ist (er hat ja seinen hälftigen Kindergeldanspruch) sollte klar zwischen Anlage U (= Papieranlage im Zusammenhang mit Realsplitting, d.h. ehemalige Eheleute vereinbaren mit Unterschrift Sonderausgabenabzug beim Zahler und Versteuerung beim Empfänger) und Anlage Unterhalt (= ganz normale Anlage einer Einkommensteuererklärung wie z.B. die Anlage N oder die Anlage Vorsorgeaufwand) unterschieden werden.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Hallo verimotion!
Irgendwie komme ich mir "veräppelt" vor, wenn Sie schreiben:
nie und nimmer haben Sie in vergangenen Jahern den Unterhalt an Ihre Tochter in die Anlage U eingetragen und das dann ans Finanzamt gesendet - schauen Sie sich mal die Anlage U an und beginnen von oben zu lesen, dann verstehen Sie, warum ich das schreibe!Hallo, wo soll ich den Unterhalt den ich an meiner 14j. Tochter zahle eintragen. Früher war es in die Anlage U.
posten Sie doch mal diese "Formular aus früheren Einkommensteuererklärungen"!
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Kann es sein, dass Sie früher mal tatsächlich Ehegattenunterhalt bezahlt haben - und das nun verwechseln?
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Hilfreiche erfahrene Nutzer dieses Forums wissen, dass gerne Anlage U und Anlage Unterhalt verwechselt werden, wie auch gerne Anlage Kind und Anlage K, und reagieren darauf mit stoischer Gelassenhait. Wen das mental überfordert, sollte seine Beteiligung an diesem Forum überdenken.Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigenHallo verimotion!
Irgendwie komme ich mir "veräppelt" vor, wenn Sie schreiben:
nie und nimmer haben Sie in vergangenen Jahern den Unterhalt an Ihre Tochter in die Anlage U eingetragen und das dann ans Finanzamt gesendet - schauen Sie sich mal die Anlage U an und beginnen von oben zu lesen, dann verstehen Sie, warum ich das schreibe!
Wobei ich Beamtenschweiß und Picard777 zustimme, dass auch die Anlage Unterhalt in diesem Fall abwegig erscheint.
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Guten Morgen lieber multi !
was ist denn das für eine bescheuerte Bewertung meines Beitrags?
o.k,, dann wird Charlie24 halt noch weitere 40.000 Beiträge schreiben müssen
- nur weil manche Fragesteller schlichtweg zu faul sind, in den eigenen Unterlagen vom Vorjahr nachzusehen ... !?
- nur weil manche Fragestellter beim schriftlichen Abfassen Ihres Beitrags / Ihrer Frage "ungenau/schlampig" arbeiten ... !?
ist es das, was Sie wollen - die Steuerpflichtigen können hier jede noch so sinnlose Frage stellen, und hier wird "gesprungen" !?
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Und, multi ,
haben Sie eigentlich meinen Beitrag zu Ende gelesen - also meinen Hinweis, dass der TE da vielleicht etwas verwechselt hat?
das war doch ein "Türöffner" für den TE - wieso sagen Sie nicht einfach "ja, der uwe64 könnte recht haben mit seiner Vermutung" ?
wohl zu sehr auf mich "eingeschossen" und dabei "betriebsblind" geworden ... !?
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Danke, so schön treffend hat's noch keiner formuliert.Zitat von multi Beitrag anzeigenWen das mental überfordert, sollte seine Beteiligung an diesem Forum überdenken.
Gruß - Hans
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Ich frage mich, was diese Anfeindungen sollten.Zitat von Hans53 Beitrag anzeigenDanke, so schön treffend hat's noch keiner formuliert.
Und ich würde es als einen großen Verlust empfinden, würde sich Uwe64 aus diesem Forum zurückziehen. Sollte ich mal wieder vor einem schwierigen "Elster"-Problem stehen, würde ich seine Beteiligung vermissen. Er hat gute Fachkenntnisse und die unschlagbare Gabe, der Sache auf den Grund zu gehen.
Natürlich sollte ihm klar sein, dass Betroffene, die hier Hilfe suchen in der Regel überfordert sind, zum einen mit dem deutschen Steuerrecht und zum anderen mit der nicht unbedingt selbst erklärenden Elsteranwendung. Mit dem Wissen, dass die Empfindlichkeit der einzelnen unterschiedlich ist, sollte er dieses oberlehrerhafte Verhalten vielleicht etwas reduzieren.
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