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"Bescheinigungen-Bescheide-Bescheiddaten-Einwilligung in ... -Vollmacht"

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    "Bescheinigungen-Bescheide-Bescheiddaten-Einwilligung in ... -Vollmacht"

    Hallo an alle Interessierte, die die Struktur und Begrifflichkeiten von Elster verstehen wollen - und um Irrungen und Wirrungen zu vermeiden!

    0. alle nachfolgend erklärten Funktionen sind unter "Elster - Formulare & Leistungen" zu finden!





    #2
    1. "Bescheinigungen verwalten" mit den Unterfunktionen "Meine Bescheinigungen" und "Bescheinigungen anderer Personen":

    Hierbei dreht es sich einzig und allein darum,
    - die Informationen, die dem Finanzamt von Datenlieferanten elektronisch gemeldet / bescheinigt / übermittelt wurden,
    - über Elster abzurufen und automatisch in das ESt-Formular zu übernehmen.

    Diese Funktion hat absolut nichts mit dem "verbindlichen elektronischen Steuerbescheid" zu tun
    - der ist keine "Bescheinigung", sondern eben ein "Bescheid"
    --> hierfür gibt es die unter 2. und 3. beschriebenen Kacheln/Funktionen!

    Die Erlaubnis auf Abruf von "Bescheinigungen anderer Personen"
    - ist nichts anderes als eine "Vollmacht, die auf den Bescheinigungsabruf beschränkt ist"
    --> siehe auch die unter 3. beschriebene Kachel/Funktion!

    Warum wird die "Begrifflichkeit Bescheinigung" verwendet?

    Antwort: Weil Sie die Daten der
    - Lohnsteuer-"bescheingung",
    - Renten-"bescheingung",
    - Riester-"bescheinigung",
    - Steuer-"bescheinigung"
    - u.a.
    abrufen/einlesen!

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      #3
      2. "Einwlligung zur elektronischen Bekanntgabe"

      2.1. Darüber ist nur die "Einwilligung(serklärung) zur (verbindlichen !!!) elektronischen Bekanntgabe" von Steuerbescheiden und Sonstigen Schreiben des Finanzamtes abzugeben!

      Diese Funktion/Kachel ist nur
      - für den Stpfl. selbst gedacht,
      - und muss deshalb vom Stpfl. selbst aus seinem Elster-Konto heraus beantragt werden.
      Dann erhält er ins eigene Elster-Konto verbindlich (!!!) die Steuerbescheide und Sonstige Schreiben des Finanzamtes!

      2.2. Darüber ist es nicht möglich, für eine andere Person diesen Antrag zu stellen!

      2.3. Und das hat absolut nichts mit den "unverbindlichen (!!!) Bescheiddaten" zu tun, die jeder Anwender sowieso vollautomatisch erhält!

      !!! Wichtige Ergänzung: Der eMail-Posteingang muss dann genauso regelmäßig überwacht werden wie der Briefkasten-Papier-Posteingang !!!
      Zuletzt geändert von Uwe64; Heute, 09:56.

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        #4
        3. Die Funktion/Kachel "Vollmachten verwalten" geht weit darüber hinaus:

        3.1. Man kann die Unter-Kachel/Funktion "Anlagen einer Abrufvollmacht"
        wählen, wenn man nur diese möchte - mit derselben eingeschränkten Funktionalität wie oben bei "Bescheinigungen anderer Personen".

        3.2. Oder man kann über die Unter-Kachel/Funktion "Anlegen einer Vollmacht"
        (fast) alles was man an Vollmachten einrichten kann, auch einrichten:
        - Untervollmachten
        - Vollmachts-Ausschlüsse
        - unterschiedliche Bekanntgabevollmachten (betrifft Papier-/Postweg)
        - Vollmachtsdauer
        - Gültigkeitsregeln gegenüber anderen Vollmachtnehmern
        - die "Bescheinigungs-Abrufbefugnis" ist darin automatisch enthalten, kann aber ausgeschlossen werden
        - die "Einwilligung zur elektronischen Bereitstellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben" ist zur Zeit noch nicht automatisch darin enthalten, kann deshalb hier separat bewilligt werden.​​​

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          #5
          Hallo Moderatoren u.a. Engagierte!

          Alles richtig und verständlich?

          Möchte noch jemand was ergänzen?

          Kann man diesen Thread dann als "wichtig" vorne anpinnen?

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