Hallo zusammen,
ich bin wegen eines Jobwechsels umgezogen und mein alter Mietvertrag hat sich für 15 Tage mit dem neuen überschnitten (doppelte Mietzahlungen).
Daher meine Frage:
Muss ich die eine Mietzahlung für diese 15 Tage unter „Weitere Werbungskosten“ eintragen, oder fällt sie in die Kategorie „Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung“?
Grundsätzlich kenne ich die Regelungen, aber unterschiedliche Informationen haben mich etwas verunsichert – deshalb möchte ich es gern korrekt einordnen.
Vielen Dank schon mal!
ich bin wegen eines Jobwechsels umgezogen und mein alter Mietvertrag hat sich für 15 Tage mit dem neuen überschnitten (doppelte Mietzahlungen).
Daher meine Frage:
Muss ich die eine Mietzahlung für diese 15 Tage unter „Weitere Werbungskosten“ eintragen, oder fällt sie in die Kategorie „Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung“?
Grundsätzlich kenne ich die Regelungen, aber unterschiedliche Informationen haben mich etwas verunsichert – deshalb möchte ich es gern korrekt einordnen.
Vielen Dank schon mal!
