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Statuswechsel im Jahr 2025: Arbeitnehmer anschl. Rentner mit Minijob

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    Statuswechsel im Jahr 2025: Arbeitnehmer anschl. Rentner mit Minijob

    Mein Berufsleben habe ich im Jahr 2025 beendet und bin jetzt Rentner mit einem Minijob.
    Welche Steuer-Formulare muss ich für die Einkommensteuerveranlagung benutzen?
    Mit freundlichen Grüßen

    #2
    Anlage N für die berufliche Tätigkeit vor der Rente, Anlage R und natürlich der Hauuptvordruck. Ein pauschal versteuerter Minijob (?) muss nicht in die Steuererklärung.

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort!

      Mit freundlichen Grüßen

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        #4
        Hallo steuerlich ,

        und natürlich die Anlage Vorsorge in der du deine PV-und KV-Beiträge einträgst.

        Evtl noch KAP fallsbei dir Zinsen anfallen.

        Gruß - Hans

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          #5
          Hallo steuerlich,

          Den Bescheinigungsabruf zu nutzen ist natürlich immer die beste Lösung und vermeidet Tipp- und sonstige Fehler.

          Gruß - Hans

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            #6
            Bescheinigungsabruf?
            Mit freundlichen Grüßen

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              #7
              Bescheinigungsabruf?
              Wenn du die Erklärung in Mein ELSTER erstellt, wird dir der Abruf generell angeboten. Du solltest aber bis Ende Februar 2026 abwarten,

              bis dahin haben die Datenübermittler nämlich Zeit, die Bescheinigungen für 2025 zu übermitteln.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Okay, danke für die genaue Info.
                Mit freundlichen Grüßen

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                  #9
                  Wo trage ich die Einkommensbeträge für zwei Betriebsrenten aus Pensionskassen ein, die unterhalb der Freibeträge von 187,25 Euro liegen?
                  Zuletzt geändert von steuerlich; Gestern, 16:17.
                  Mit freundlichen Grüßen

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                    #10
                    Zitat von steuerlich Beitrag anzeigen
                    Wo trage ich die Einkommensbeträge für zwei Betriebsrenten ein?
                    Wenn es dafür Leistungsmitteilungen gibt mutmaßlich in die Anlage R-BAV, wenn es Lohnsteuerbescheinigungen gibt, in Anlage N. Und wenn dir das zu unspezifisch ist: Bescheinigungsabruf.

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                      #11
                      Wo trage ich die Einkommensbeträge für zwei Betriebsrenten ein?
                      Betriebsrenten, die direkt von ehemaligen Arbeitgebern bezahlt werden, gehören in die Anlage N, dafür gibt es Lohnsteuerbescheinigungen.

                      Zahlungen aus Pensionskassen oder einem Pensionsfonds gehören in der Regel in die Anlage R-AV / bAV.

                      Der Bescheinigungsabruf trägt das in der Regel automatisch richtig ein, da musst du dir nicht den Kopf zerbrechen.

                      Wenn das wegen Fehlern in den Bescheinigungen ausnahmsweise nicht funktioniert, kannst du gegebener Zeit

                      hier nachfragen. Im Vorfeld bringt das nichts.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                        Anlage N für die berufliche Tätigkeit vor der Rente, Anlage R und natürlich der Hauuptvordruck. Ein pauschal versteuerter Minijob (?) muss nicht in die Steuererklärung.
                        Darüber haben wir uns hier schon einmal ausführlich ausgelassen.

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