welches Formular für außergewöhnliche Belastungen

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  • NiFema 25
    Neuer Benutzer
    • 04.12.2025
    • 2

    #1

    welches Formular für außergewöhnliche Belastungen

    wo trage ich als Rentner außergewöhnliche Belastungen zb Zahnarzrechnungen und Brille ein
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    wo trage ich als Rentner außergewöhnliche Belastungen zb Zahnarzrechnungen und Brille ein
    In die Anlage Außergewöhnliche Belastungen, wo sonst ? Steuerliche Auswirkungen ergeben sich in der Regel erst bei

    Überschreitung der zumutbaren Eigenbelastung. Deshalb empfiehlt es sich, zunächst testweise einen höheren Betrag einzugeben,

    dann zeigt die Steuervorausberechnung die zumutbare Eigenbelastung an. Es bringt wenig, alle Aufwendungen exakt einzutragen, um dann

    festzustellen, dass man unter der Eigenbelastungsgrenze liegt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • NiFema 25
      Neuer Benutzer
      • 04.12.2025
      • 2

      #3
      Hallo Charlie24, vielen Dank für die Antwort. Werde ich ausprobieren. Bin halt zum ersten Mal dabei, mit Elster zu probieren.

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      • Trekker
        Erfahrener Benutzer
        • 23.03.2023
        • 319

        #4
        Zitat von NiFema 25 Beitrag anzeigen
        wo trage ich als Rentner außergewöhnliche Belastungen zb Zahnarzrechnungen und Brille ein
        Vergiss nicht die gefahrenen Kilometer und die Eigenanteile bei Medikamenten.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45930

          #5
          Vergiss nicht die gefahrenen Kilometer und die Eigenanteile bei Medikamenten.
          Obwohl da bei uns etliche Kilometer zusammenkommen würden, heuer werden das fast 2.000 km werden, bringt uns das steuerlich nichts.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          • Hilfsprofi
            Erfahrener Benutzer
            • 04.11.2021
            • 519

            #6
            Das ist die Bürde des Wohlstands.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45930

              #7
              Das ist die Bürde des Wohlstands.
              Für mich keine Bürde und für meine Frau erst recht nicht. In Großstädten gibt es nicht nur Facharztzentren, sondern auch Einkaufsmöglichkeiten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              • Trekker
                Erfahrener Benutzer
                • 23.03.2023
                • 319

                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Obwohl da bei uns etliche Kilometer zusammenkommen würden, heuer werden das fast 2.000 km werden, bringt uns das steuerlich nichts.
                Es bringt nur denjenigen nichts, deren zumutbare Belastung infolge ihres hohen Einkommens höher ist, als die allgemeinen aussergewöhnlichen Belastungen.

                Wenn sich bei einem Steuerpflichtigen die Eigenanteile an Arztkosten, Medikamente, Kuren oder Beerdigungskosten steuerlich auswirken, dann gilt das auch für die Fahrtkosten zu Ärzten und Apotheken.

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45930

                  #9
                  Wenn sich bei einem Steuerpflichtigen die Eigenanteile an Arztkosten, Medikamente, Kuren oder Beerdigungskosten steuerlich auswirken, dann gilt das auch für die Fahrtkosten zu Ärzten und Apotheken.​
                  Das ist mir schon klar, aber für Steuerzahler, deren zumutbare Eigenbelastung über 3.000 € liegt, hat das zumeist keine praktische Bedeutung.

                  . Beerdigungskosten hat man erfahrungsgemäß nicht jedes Jahr.
                  Zuletzt geändert von Charlie24; 04.12.2025, 22:30.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  • Trekker
                    Erfahrener Benutzer
                    • 23.03.2023
                    • 319

                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Das ist mir schon klar, aber für Steuerzahler, deren zumutbare Eigenbelastung über 3.000 € liegt, hat das zumeist keine praktische Bedeutung.
                    Daran habe ich nicht den geringsten Zweifel. Die finanzielle Situation des Fragestellers kennen wir
                    allerdings nicht.
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Beerdigungskosten hat man erfahrungsgemäß nicht jedes Jahr.
                    Und da in erster Linie das Erbe für die Beerdigungskosten herhalten muss, bleibt in der Regel nichts zum absetzen übrig.

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