Hallo zusammen,
ich bereite mich gerade auf die Steuererklärung für das nächste Jahr vor. Hier muss ich zum ersten Mal meine Rente aus der belgischen Sozialversicherung angeben. Soweit ich richtig informiert bin (Doppelbesteuerungsabkommen DBA mit Belgien) wird diese Rente im Quellenstaat (also Belgien) versteuert und unterliegt hier in Deutschland nur dem Progressionsvorbehalt.
Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich hier um Einkünfte i.S.d. § 32b EStG handelt und ich diese in der Anlage AUS in den Zeilen 34-39 (aktueller Stand im Formular für 2024) eintragen muss?
Muss ich diese Einkünfte darüber hinaus noch an anderer Stelle bei Elster angeben?
Herzlichen Dank im Voraus für euer Interesse und Beantwortung meiner Fragen!
ich bereite mich gerade auf die Steuererklärung für das nächste Jahr vor. Hier muss ich zum ersten Mal meine Rente aus der belgischen Sozialversicherung angeben. Soweit ich richtig informiert bin (Doppelbesteuerungsabkommen DBA mit Belgien) wird diese Rente im Quellenstaat (also Belgien) versteuert und unterliegt hier in Deutschland nur dem Progressionsvorbehalt.
Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich hier um Einkünfte i.S.d. § 32b EStG handelt und ich diese in der Anlage AUS in den Zeilen 34-39 (aktueller Stand im Formular für 2024) eintragen muss?
Muss ich diese Einkünfte darüber hinaus noch an anderer Stelle bei Elster angeben?
Herzlichen Dank im Voraus für euer Interesse und Beantwortung meiner Fragen!

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