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Fehler bei Antrag Wechsel in Steuerklasse 2 / Meckert bei Jahr des Antrags

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    Fehler bei Antrag Wechsel in Steuerklasse 2 / Meckert bei Jahr des Antrags

    Hallo zusammen,

    ich bin Alleinerziehend und seit 1/12/25 ist meine Tochter bei mir gemeldet. Leider ist es mir nicht möglich per Elster in Steuerklasse 2 zu wechseln. Ich habe den Hauptvordruck ausgefüllt und Meldebescheinigung und Geburtsurkunde angefügt.

    Bei Anlage Kind -> Berücksichtigung des Kindes in den ELStAM habe ich:

    35 -> Haken
    50 & 51 -> Bei mir gemeldet / Anspruch auf Kindergeld ab 12/25
    52 & 58 -> Nein

    Versuche ich das alles abzuschicken sagte er mir: Anmeldungen im Zeitraum 01.12.2025 bis 31.12.2025 sind nur für Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung, Anlage Steuerklassenwechsel und Anlage elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zulässig.​

    Auf der Startseite des Formulars ist u.a. Jahr des Antrags (Veranlagungszeitraum) rot unterstrichen also ungültig aus welchem Grund auch immer. Es geht ja ab Dezember 2025. Ich kann es aber auch nicht ändern…
    ​​

    #2
    Sorry der hat mir beim posten eine kryptische Fehlermeldung gegegen und ich war davon ausgegangen dass mein Thema nicht gepostet wurde. Die beiden anderen Beiträge können gelöscht werden.

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      #3
      Ein Antrag für 2025 konnte nur bis 30.11.2025 gestellt werden, das ist das Problem. Stell einen Antrag für 2026 und mache 2025 über die Steuererklärung. Die kann ja auch bald abgegeben werden.

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        #4
        Hallo shenanigans, Kloebi war etwas schneller als ich mit der Antwort.
        Ich ergänze nur noch eine allgemeine Information: Wenn eine Steuererklärung abgegeben wird, werden Steuerklassen unwichtig. Die Einkommensteuer wird nach den Gegebenheiten berechnet, die in der Steuererklärung angegeben werden. Wenn also der Dezember noch mit Steuerklasse 1 vom Arbeitgeber abgerechnet wurde, wird das mit der Steuererklärung korrigiert und evtl. zu hoch einbehaltene Steuern erstattet. (Es hängt natürlich von den Gegebenheiten des ganzen Jahres ab, ob es eine Erstattung gibt oder nicht.)
        Damit in 2026 der Lohnsteuereinbehalt niedriger ist, lohnt es sich natürlich den Steuerklassenwechsel für 2026 zu beantragen.

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          #5
          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Ein Antrag für 2025 konnte nur bis 30.11.2025 gestellt werden, das ist das Problem. Stell einen Antrag für 2026 und mache 2025 über die Steuererklärung. Die kann ja auch bald abgegeben werden.
          Okay danke. Was mich ebenfalls verwirrt bei Anlage Kind -> Berücksichtigung des Kindes in den ELStAM -> Zeile 50,51 -> Dort soll ich auch ein Enddatum eingeben (12/2026 ?). Bedeutet das dann, dass ich jedes Jahr den Antrag neu ausfüllen muss?

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            #6
            Bei über 18jährigen, ja.

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              #7
              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
              Bei über 18jährigen, ja.
              Nee sie ist ja unter 18. Also dann gebe ich dort als Enddatum 12/2026 ein und das Finanzamt checkt dass sie auch am 1/27 noch unter 18 ist und bei mir gemeldet ist?

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