Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Günstigerprüfung bei ELSTER falsch ??

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Günstigerprüfung bei ELSTER falsch ??

    Hallo zusammen,
    wenn ich bei der Anlage KAP 15000€ inländische Kapitaleinkünfte angebe, muss ich laut ELSTER-Berechnung mehr Steuern nachzahlen als wenn ich nur 5000€ angebe. Die jeweiligen von der Bank schon abgeführten Steuern habe ich natürlich auch angegeben. Ebenso den Sparerfreibetrag von 2000€. Ich habe die Günstigerprüfung (die ich angekreuzt habe) so verstanden, dass ich unterm Strich auf keinen Fall mehr als die von der Bank schon abgeführten Steuern bezahlen muss. Hat jemand dafür eine Erklärung ?

    #2
    nein, außer evtl. Eingabefehler. Du hast da aber kein Wahlrecht. Es dürfte nur 5 oder 15 richtig sein.

    Kommentar


      #3
      Hallo Kloebi,
      bei mir ist der Unterschied tatsächlich ca 350€ je nachdem ich 5000€ oder 50000€ eintrage. Bei noch höheren Beträgen ändert sich an den 350€ nichts mehr.

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        bei der Günstigerprüfung müssen zwingend sämtliche Kapitalerträge erklärt werden (ich bezeichne das als „voll“). Lässt du davon etwas weg (in dem Beispiel 10.000 Euro), dann stimmt das Ergebnis wahrscheinlich nicht.

        Extremes Beispiel: 1 Mio Kapitalerträge. Werden davon dann nur 5.000 erklärt so könnte die Günstigerprüfung erfolgreich sein - obwohl das ja ganz offensichtlich unberechtigt wäre.
        Und anders herum: 8.000 Kapitalerträge, keine weiteren Einkünfte. Werden hier nun nur 5.000 erklärt, dann zahlt man auf die nicht erklärten 3.000 unnötigerweise Steuern.

        Wenn du sehen möchtest, ob und wie viel die Günstigerprüfung bringt, dann lässt du die volle Erklärung einfach einmal mit Antrag KAP Z4 rechnen, und einmal mit Antrag KAP Z5.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          bei mir ist der Unterschied tatsächlich ca 350€ je nachdem ich 5000€ oder 50000€ eintrage.
          Da wird halt bei den 5.000 € bzw. dann 3.000 € steuerpflichtigen Kapitalerträgen die Günstigerprüfung noch erfolgreich gewesen sein, bei den 50.000 €

          (48.000 € steuerpflichtig) natürlich nicht mehr. Da wäre ja auch der Grenzsteuersatz viel höher, was dann die Versteuerung aller Kapitalerträge nach dem

          Sondertarif des § 32d EStG zur Folge hat. Man sieht das ja in der Steuervorausberechnung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X