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KAP-INV 1. Seite find ich nicht.

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    KAP-INV 1. Seite find ich nicht.

    Hallo
    schön, dass es hier so viel Support für Elster Fragen gibt.
    Nun komm ich gerade nicht mit der Anlage KAP-INV weiter oder genauer Anlage FE-KAP-INV.

    Gerade festgestellt, das die Formulare für Anlage KAP-INV und Anlage FE-KAP-INV verschieden sind. In der KAP-INV für ESte. ist die erste Seite vorhanden, in FE-KAP-INV nicht.
    Anlage FE-KAP-INV brauche ich, da ich wegen Erbschaft eine Gesonderte und einheitliche Feststellung für die Erbengemeinschaft mache.

    ​​

    ​ Es scheint in Elster die erste Seite nicht anzuzeigen. Bei mir kommt direkt der Teil, bei dem die einzelnen Fonds eingetragen werden und nicht die Übersichtsseite, bei der ich die Zusammenfassungen eintragen kann.
    Kann mir jemand sagen, wie ich diese erste Seite finde oder wie bzw. wo ich sonst die, von der ausländischen Bank zusammengestellten Zusammenfassung eintragen kann. Sonst müsste ich alle Fonds einzeln eintragen und die Vorabpauschalen alle einzeln ermitteln, was sehr aufwändig wäre.

    Kugelk
    Zuletzt geändert von Kugelk; 17.12.2025, 11:23.

    #2
    Gerade festgestellt, das die Formulare für Anlage KAP-INV und Anlage FE-KAP-INV verschieden sind. In der KAP-INV für ESte. ist die erste Seite vorhanden, in FE-KAP-INV nicht.
    Anlage FE-KAP-INV brauche ich, da ich wegen Erbschaft eine Gesonderte und einheitliche Feststellung für die Erbengemeinschaft mache.

    Kommentar


      #3
      Ich habe mir die unterschiedlichen Formulare (erstmals) angesehen, ich selbst habe beide noch nie benötigt.

      Wenn ich die Hinweise in der Anlage KAP zur ESt 1 A richtig verstanden habe, müssen die in der Anlage KAP-INV erfassten ausländischen

      Kapitalerträge in der Anlage KAP nicht erneut angegeben werden. In der Anlage FE-KAP gibt es keinen derartigen Hinweis und die

      Anlage FE-KAP-INV erwartet offensichtlich eine Einzelerfassung für jeden Fonds.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Charlie24
        vielen Dank für die schnelle Antwort.
        Da hab ich dann wohl nichts übersehen.
        Seltsam, dass dort dann wohl eine Einzelaustellung gemacht werden muss, dass ist viel komplizierter, da es um 25 Fonds geht und die Angaben von der Bank nur für die Sammelerfassung gut vorbereitet sind. Das meint leider für mich wohl, dass ich da einen Steuerberater beauftragen muss, da mir das zu kompliziert und aufwendig erscheint.
        Oder ich ruf morgen bei dem zuständigen Finanzamt an, ob ich es einfacher gestalten, so wie in der ESt 1 A kann. Da wär ich nach zehn Minuten mit der Anlage fertig, jetzt bin ich schon viele Stunden dabei und noch nicht weiter.


        Grüsse
        KugelK
        Zuletzt geändert von Kugelk; 17.12.2025, 17:06.

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          #5
          Oder ich ruf morgen bei dem zuständigen Finanzamt an, ob ich es einfacher gestalten, so wie in der ESt 1 A kann
          Daran habe ich auch schon gedacht. Die Schwierigkeit dürfte sein, jemand zu finden, der sich damit auskennt bzw. das auf Anhieb versteht.

          Du kannst ja mal vorab testen, ob eine Eingabe ohne ISIN akzeptiert wird. Wenn die Bank im Ausland die Werte für die Sammelerfassung

          aufbereitet hat, würde eine Zusammenfassung nach den verschiedenen Fonds-Typen dem Finanzamt die Prüfung ja ebenfalls erleichtern.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Kommentar


            #6
            ohne ISIN geht es nicht. Dann werd ich wohl einfach einen Fond nehmen und auf den die Gesammtsummen setzten, und das zu jeder so Fondart machen.
            Das Endergebniss ist dann das Gleiche. Danke

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