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Einsicht in Steuererklärung von VHL möglich?

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    Einsicht in Steuererklärung von VHL möglich?

    Hallo in die Runde, ich lasse seit Jahren meine Einkommensteuererklärung von der VHL anfertigen. Parallel dazu hatte ich vor längerem einen Elsterzugang eingerichtet.
    Frage: ist es irgendwie möglich in die von der VHL ausgestellten Steuererklärung von meinem Elsterzugang einzusehen? Da die Steuernummer einmalig ist, sollte es doch eine Verbindung geben?
    Wie stelle ich das an?

    Danke - Stefan

    #2
    Nein, geht nicht. In "Mein Elster" werden nur die Steuererklärungen etc. gespeichert, wenn sie auch über "Mein Elster" mit diesem Account eingereicht wurden. Die Wahrscheinlichkeit ist sicher extrem hoch dafür, dass der Lohnsteuerhilfeverein die Erklärungen nicht über Deinen Elster-Account eingereicht hat.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Wie stelle ich das an?
      Das ist nicht möglich ! Der VHL könnte dir über eine Supportanfrage zwar einen Entwurf deiner Einkommensteuererklärung in dein Konto bei Mein ELSTER

      transferieren, die an das Finanzamt übermittelten Daten jedoch nicht. Das geht nur über einen Download des Übertragungsprotokolls als PDF und Übersendung

      auf klassischem Weg. Das PDF kannst du aber allenfalls als Beleg in dein Konto hochladen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Na ja, wenn der VHL einen neuen Entwurf anlegt (wenn die das ueberhaupt gegen kleines Geld machen) und die Daten der abgegebenen Erklaerung uebernimmt, dann sind das ja praktisch die urspruenglich uebermittelten Daten, oder? Aber was bringt ihm das? Warum moechtest du denn Daten ueberhaupt haben? Vertraust du dem Steuerberater nicht oder moechtest du eventuell in Zukunft die Erklaerung selber ueber Elster anfertigen? Anmerkung: das geht uns im Prinzip nichts an, ich frage nur aus Interesse.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Die sehr sympathische Beraterin beim VHL geht bald in Rente und ich müsste einen neuen Berater wählen. Daher die Überlegung, die Erklärung selbst anzufertigen und die vorherigen Erklärungen zu nutzen.
          Zu erfassen sind gemeinsame Rente, eine vermietete Eigentumswohnung und Kapitalerträge. Vermutlich der Klassiker für Ü 70 :-). Und da stellt sich die Frage, wie sinnvoll es ist, das Elsterportal direkt zu nutzen, oder eine Software (Taxman) zu nutzen?

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            #6
            Das hängt von den individuellen Kenntnissen ab. Wenn du ein Muster des Vorjahres ggf. auch in Papierform hast, könnte es gelingen. Das zweite Jahr ist durch Übernahme dann einfach.

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              #7
              Und da stellt sich die Frage, wie sinnvoll es ist, das Elsterportal direkt zu nutzen, oder eine Software (Taxman) zu nutzen?
              Es ist ein wenig Geschmackssache. Die Unterstützung zu Steuerfragen ist bei kommerziellen Programmen in der Regel besser, nach meiner Erfahrung

              braucht man aber länger. Was die Einkünfte aus Vermietung angeht, macht es unbedingt Sinn, Kopien der bisherigen Erklärungen zu nutzen, die Renten

              liefert der Bescheinigungsabruf und für die Kapitalerträge gibt es die Steuerbescheinigungen der Banken. Sonderausgaben können auch noch in Betracht

              kommen, ebenso Haushaltsnahe Aufwendungen und ab einem bestimmten Alter auch außergewöhnliche Belastungen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zu erfassen sind gemeinsame Rente, eine vermietete Eigentumswohnung und Kapitalertraege.
                Wenn du bereits ein Elster-Zertifikat mit der Steuer-ID beantragt und erhalten hast, musst du ggf. noch den Bescheinigungsabruf fuer deine Ehefrau beantragen. Wie das geht, kannst du auch in einem der Wichtig-Themen hier im Forum nachlesen. Damit lassen sich dann ganz einfach die dem Finanzamt bekannten Daten in die richtigen Anlagen uebernehmen und brauchst diese Werte nicht haendig eintragen, z.B. die Renten, Kranken- und Pflegekassenbeitraege und ggf. gezahlte Kirchensteuer.

                Kapitalertraege unterhalb der Sparerfreibetraege werden in der Regel bereits von den Banken etc. abgeführt, so dass hier keine Anlage erforderlich ist. Ausser natuerlich, du hast Kapitalertraege erhalten, fuer die keine Sparerfreibetraege bei der Bank hinterlegt wurden oder den Sparerfreibetrag uebersteigen. Da kannt du ja mal deine freundliche Beraterin nach fragen.

                Eventuell etwas schwieriger wird es eventuell bei der Anlage "Vermietung und Verpachtung". Aber auch da waere ein klaerendes Gespraech mit der Beraterin abgebracht. Weitere Aufwendungen (Werbungskosten eher nicht, aber Sonderausgaben, Behinderten-Pauschbetrag, Krankheitskosten ueber der zumutbaren Belastung u.s.w.) koennen die Steuerlast senken und sollten bedacht werden. Aber da hast du ja die Steuerbescheide aus den Vorjahren und koenntest da nachschauen.

                Ich persoenlich arbeite nicht mit Steuerprogramme, sondern nutze ausschliesslich Elster. Ich bin technisch vorbelastet und so faellt mir die Handhabung mit Elster relativ leicht. Aber keine Angst, solange man nicht auf "Senden" klickt, kann nicht passieren. Man kann Entwuerfe anlegen und speichern, so dass man zum Ueben verschiedene Varianten ausprobieren kann.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Kapitalertraege unterhalb der Sparerfreibetraege werden in der Regel bereits von den Banken etc. abgeführt, so dass hier keine Anlage erforderlich ist.
                  Den Satz muss man aber nicht verstehen ? Bei Kapitalerträgen unterhalb des Sparer-Pauschbetrags von derzeit 2.000 € bei Zusammenveranlagung

                  werden von den Banken keine Steuern einbehalten, vorausgesetzt, es sind Freistellungsaufträge erteilt. Für Steuerpflichtige der Generation Ü70 kann es

                  sinnvoll sein, die gesamten Kapitalerträge zu erklären und die Günstigerprüfung zu beantragen. Wenn die Einkünfte aus Vermietung den Altersentlastungsbetrag

                  nicht ausschöpfen und die steuerpflichtigen Einkünfte insgesamt nicht besonders hoch sind, kann das zu einer günstigeren Besteuerung der Kapitalerträge

                  führen. Man sieht das ja in der Steuervorausberechnung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    @StefKe
                    Und da stellt sich die Frage, wie sinnvoll es ist, das Elsterportal direkt zu nutzen,
                    Ich würde auf jeden Fall mich mal mit Elster beschäfigen. Es scheint ja auch ein relativ einfacher Fall zu sein. Ich habe immer WISO (40.-€) benutzt, aber nachdem ich dann ein Jahr hatte mit 30.-€ Erstattung (von der KapErtr Steuer), hat ein käufliches Programm keinen Sinn mehr gemacht. Erst recht nicht VHL oder gar ein Steuerberater. Seither verwende ich Elster.
                    Gruß Klaus

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                      #11
                      Ich habe immer WISO (40.-€) benutzt,
                      Wir machen hier zwar keine Werbung für bestimmte kommerzielle Produkte, aber die Preisspanne ist durchaus beachtlich. Buhl vertreibt z. B. seit Jahren

                      einen Tax-Clone zum Preis von 5,00 € über einen bekannten Discounter. Der reicht für die hier zu erklärenden Einkünfte vollkommen aus. Ab übernächste

                      Woche auch heuer wieder im Angebot, zumindest im Süden, wo ich zuhause bin.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Altersentlastungsbetrag - günstigere Besteuerung der Kapitalerträge​
                        Also da kann ich Charlie nur zustimmen, das hat bei mir in der letzten Erklärung ordentlich was gebracht und
                        das Ausfüllen der KAP ist ja auch kein Hexenwerk.

                        Gruß - Hans

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                          #13
                          Danke an alle, das hilft bei einer Entscheidung. Hab grad festgestellt, dass die VHL bis 30.11. gekündigt werden sollte -> d.h. im kommenden Jahr nochmals die Erklärung von der VHL anfertigen lassen und mit der Beraterin die Zukunft besprechen...

                          Danke und einen schönen Abend noch - Stefan

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                            #14
                            Den Satz muss man aber nicht verstehen ?
                            Du hast recht, der Satz ist mir misslungen. Danke fuer die Richtigstellung.
                            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                              #15
                              Ich mach das auch so wie Gpswanderer, mit meinen paar Einträgen!

                              Zitat von StefKe Beitrag anzeigen
                              die Erklärung von der VHL anfertigen lassen und mit der Beraterin die Zukunft besprechen...
                              Dann hast du ja jede Menge Zeit dich mit "MeinElster"und deinen Belegen zu beschäftigen, was wo warum hingehört,
                              Vielleicht kriegst ja du zum Abschied auch noch eine Liste deiner übertragenen Daten, das würde dir sehr helfen.

                              Für das erste Jahr ist dann halt einige Sucharbeit in dem umfangreichen Formular angesagt, aber das schaffst du schon, du hast ja auch nicht viel
                              Im zweiten Jahr kannst du dann die Vorjahresdaten übernehmen und den Bescheinigungsabruf verwenden, dann ist das ein Klacks.
                              ​Den Bescheinigungsabruf kannst du dir ja auch schon einstweilen einrichten, dann kannst du gleich etwas damit rumspielen.


                              Gruß - Hans

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