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Umstieg von Steuersoftware zu MeinElster

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    Umstieg von Steuersoftware zu MeinElster

    Es ist wieder Zeit, wo Steuersoftware bei den Discountern angeboten wird. Viele Steuerbürger kaufen diese, weil sie damit die Daten aus den Vorjahren übernehmen können.
    Kann man bei einem Umstieg zu MeinElster der Software die Daten für die Elster aus der Nase ziehen? Beim Umstieg von der Elster-Software zum Elster-Online konnte man doch die alten Übermittlungsdateien auch ins Portal hochladen und von dort weiterverwenden.
    Geht das auch bei aldi, Lidl, Buhl & Co?
    Die Forumssuche hat mir irgendwie nicht weitergeholfen...
    Danke.

    #2
    Geht das auch bei aldi, Lidl, Buhl & Co?
    Nein, warum sollten die kommerziellen Anbieter eine Exportschnittstelle zu Mein ELSTER anbieten ? Macht doch wirtschaftlich keinen Sinn !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bei ElsterFormular ging das. Für Kaufsoftware wirst Du im Besten Fall die Daten relativ übersichtlich ausdrucken können, um sie dann manuell nach Mein Elster zu übernehmen.

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Nein, warum sollten die kommerziellen Anbieter eine Exportschnittstelle zu Mein ELSTER anbieten ? Macht doch wirtschaftlich keinen Sinn !
        Die Software füttert doch die Elster mundgerecht mit den Daten, insofern war ich so naiv zu glauben, dass die Elster die Übermittlung auch wieder auf Anforderung herauswürgen könnte. Aber natürlich darf man keine Geschäftsmodelle schädigen und die Erstanlage einer ESt-Erklärung in MeinElster ist ja nun auch keine Jahresarbeit. Von da an wird es für Otto-Normal-Steuerzahler dann schon recht komfortabel.

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          #5
          Ich gebe ja jedes Jahr die 5 € für den Tax-Clone beim Discounter aus, obwohl ich unsere Erklärungen direkt in Mein ELSTER erstelle.

          Wirklich nutzen tue ich aber nur die dort zusätzlich verfügbare Steuervorschau für das laufende Jahr. Die erlaubt mir eine exakte Planung

          der Rückstellungen für das jeweilige Jahr. Da weiß ich jetzt seit November, dass wir für 2025 mit einer Erstattung von über 400 € rechnen

          können und es deshalb Sinn macht, die Erklärung für 2025 bereits im März 2026 einzureichen. Die letzten Jahre waren jeweils hohe

          Abschlusszahlungen erwartbar, da habe ich die Abgabefristen natürlich voll ausgeschöpft.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Da weiss ich jetzt seit November, dass wir fuer 2025 mit einer Erstattung von ueber 400 Euro rechnen koennen ...
            Wow, bist du exklusiver Fruehbezieher bei Aldi Sued? Der Discounter schreibt naemlich auf der Homepage, dass die Software erst ab 02.01.2026 verfuegbar ist. Und du hast sie schon seit November im Einsatz mit allen fuer 2026 geplaten Aenderungen? Super, finde ich gut.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Zitat von horstchen Beitrag anzeigen
              dann schon recht komfortabel
              Genau, für das erste Jahr ist halt einige Sucharbeit in dem umfangreichen Formular angesagt.
              Im zweiten Jahr kannst du dann die Vorjahresdaten übernehmen und den
              Bescheinigungsabruf verwenden, dann ist das ein Klacks.

              Gruß - Hans

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                #8
                Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                Wow, bist du exklusiver Fruehbezieher bei Aldi Sued? Der Discounter schreibt naemlich auf der Homepage, dass die Software erst ab 02.01.2026 verfuegbar ist. Und du hast sie schon seit November im Einsatz mit allen fuer 2026 geplaten Aenderungen? Super, finde ich gut.

                Ich kenne mich mit dieser Software nicht aus, fände es aber etwas sinnlos, wenn man mit der Planung der Vorauszahlungen in 2025 auf die Version warten müsste, die erst im Januar 26 erscheint.

                Ich würde die Aussage eher so interpretieren, dass seit November die bisherigen und noch kommenden Einnahmen sowie weitere Daten schon soweit feststehen, dass es in Kombination mit den geleisteten Voraussetzungen zu 400€ Erstattung kommen dürfte.

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                  #9
                  Wow, bist du exklusiver Fruehbezieher bei Aldi Sued? Der Discounter schreibt naemlich auf der Homepage, dass die Software erst ab 02.01.2026 verfuegbar ist.
                  Das hast du falsch verstanden ! Das von Aldi vertriebene Steuerprogramm für das Jahr 2024 enthält eine Komponente Steuervorschau 2025, mit der ich wie schon

                  früher eine Erklärung für das laufende Jahr, also 2025 erstellt habe. Ab November erreicht der eine Genauigkeit von fast 100%, da kenne ich den Mietüberschuss

                  meiner Frau für 2025 und auch unsere Ausgaben für Handwerker sowie unsere Spenden etc.. Deshalb weiß ich seit ein einigen Wochen, dass ich die unterjährig

                  über die Vorauszahlungen hinaus gebildeten Rücklagen vollständig auflösen kann, weil sie für 2025 nicht benötigt werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Das von Aldi vertriebene Steuerprogramm fuer das Jahr 2024 enthaelt eine Komponente Steuervorschau 2025, ...
                    Ah, das ergibt dann einen Sinn. Ich kenne das Programm nicht wirklich, darum konnte ich mit der vorherigen Aussage nichts anfangen. Aber die Steuervorschau geht dann doch sicher nur mit den im Vorjahr geltenden Bedingungen (Steuersaetze usw.), nicht wahr? Wenn also gravierende Aenderungen im Folgejahr zu erwarten sind, ist das Ergebnis der Steuervorschau doch makulatur, oder? Updates werden ja (glaube ich) unterjaehrig nicht verteilt. Wenn meine Annahmen so richtig sind, dann kann man damit folglich keine "exakte" Planung der ggf. vorzunehmende Rueckstellungen vornehmen. Verstehe mich nicht falsch: es ist von mir keine Kritik an deiner Vorgehensweise, ich wollte es verstehen. Ich sehe naemlich fuer mich keine Notwendigkeit auch nur 5 Euro fuer ein Programm auszugeben, wenn ich davon nur Kosten und zeitlichen Aufwand habe. Mir genuegt eine ueberschlaegige Berechnung. Aber da ist jeder anders davor - und das ist auch gut so!
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11
                      Die Programmkomponente Steuervorschau wird unterjährig genauso aktuell gehalten wie alle anderen Programmteile. Da sind der für 2025

                      gültige Einkommensteuertarif ebenso hinterlegt wie ab 2025 geänderte Freibeträge oder Pauschalen. Wirklich große Veränderungen bei den

                      Einkünften gibt es bei uns nicht. Die Renten stehen Anfang Juli endgültig fest und bei der Betriebsrente weiß ich regelmäßig im Oktober, was

                      da als Jahreswerte anzusetzen sind. Die Mieteinkünfte meiner Frau werden unterjährig in Excel gepflegt, die stehen spätestens im November

                      fest. Ich übernehme die Daten der Steuervorschau nach Installation der neuen Version in eine Erklärung für 2025, da kommt nach meinen

                      Erfahrungen aus den letzten Jahren regelmäßig der gleiche Steuerbetrag heraus wie in der Vorschau.

                      Bei Mein ELSTER ist die Steuerberechnung am Jahresanfang bekanntlich zumeist noch nicht aktuell, worauf manchmal sogar hingewiesen

                      wird. Buhl ist da schneller.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                        Genau, für das erste Jahr ist halt einige Sucharbeit in dem umfangreichen Formular angesagt.
                        Im zweiten Jahr kannst du dann die Vorjahresdaten übernehmen und den
                        Bescheinigungsabruf verwenden, dann ist das ein Klacks.
                        "Leider" mache ich nur einmal im Jahr ESt-Erklärungen (dann aber gleich für drei Steuerfälle) und habe dann die Bedienungsphilosophie der Elster schon nicht mehr in den Fingern. Bei der alten win-Elster wurde ich irgendwie besser durch Formular und Anlagen geführt.
                        Zwar sind Übernahme aus dem Vorjahr und Belegabruf sehr komfortabel und schnell. Wenn ich mich dann durch die Seiten hangele habe ich immer das Gefühl, irgendwelche alten Eintragungen und Werte nicht gesehen und angepasst zu haben, weil ich vielleicht irgendeine Abzweigung zum Bearbeiten übersprungen habe. Tatsächlich habe ich einmal nach mehreren Jahren irgendwo einen mehrfach übernommenen Wert gefunden, der aber auch nicht vom FA beanstandet worden war. Eine definierte Route durch die Formulare habe ich jedenfalls noch nicht gefunden (dafür werde ich immer wieder gefragt, ob ich Grenzgänger bin).
                        Wenig hilfreich ist die Elster auch bei KAP, wenn man Erträge von mehreren Banken bekommt. Anstatt mehrere Seiten anlegen zu können (eine für jede Quelle) fange ich dann mittendrin an, die Erträge für jede Zeile aufzusummieren und vergesse dann doch, mir bis zum nächsten Jahr dafür eine Tabelle in calc einzurichten. Das birgt m.E. ein unnötiges Fehlerrisiko und meine Zahlen sind seitens des FA doch auch schwieriger nachzuvollziehen, als wenn es die Elster selbst Seiten verschiedener Banken aufaddiert. Das riecht m.E. auch danach, dass die Verwaltung den Softwareverlagen versprochen hat, nicht zu viel Komfort in die Elster einzubauen. Zumindest wurde die Einschränkung auf eine KAP-Seite von den Softwarekunden im usenet mehrfach als Argument angeführt, bei der Software bleiben zu wollen.
                        So, das waren jetzt meine Wünsche zu irgendeinem neuen Jahr und ich wünsche allen hier einen schönen Jahreswechsel.

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                          #13
                          So, das waren jetzt meine Wünsche zu irgendeinem neuen Jahr
                          Was den fehlenden Mehrfachzeilenindex bei der Anlage KAP angeht, hast du natürlich recht. In ElsterFormular konnte man die Steuerbescheinigungen

                          der Banken einzeln erfassen, insoweit ist das eine deutliche Verschlechterung. Was die Kontrollmöglichkeiten von Daten angeht, würde ich die Vorschau

                          vor dem Versand nutzen. Dort wird ja inzwischen bei jedem Wert angezeigt, woher er stammt. Wenn da noch Werte aus dem Vorjahr drin stehen,

                          erkennst du die an der Farbe der Markierung bzw. wenn du mit dem Mauszeiger auf das i im Kreis rechts auf der Seite gehst.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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