Hallo liebes Forum,
ich erstelle gerade eine einheitliche gesonderte Feststellung für die Mieteinnahmen von einer mit meinem Bruder gemeinsam vermieteten Wohnung.
Bei der Anlage V bin ich allerdings bisschen unsicher, wo was einzutragen ist
Von unseren Mietern erhalten wir
890€ Kaltmiete
100€ Garagenmiete
210€ Nebenkosten/Betriebskostenvorauszahlung
Mieteinnahmen ohne Umlagen trage ich in Zeile 12 ein
Umlagen/Vorauszahlungen in Zeile 20
Garagenmiete in Zeile 26
Das sind dann schonmal alle Einnahmen
In Zeile 33 trage ich die AfA ein, linear 2% wie ausm Vorjahr
In Zeile 54 trage ich Erhaltungsaufwendungen ein:
So wie ich verstanden habe zb Material, wenn ich als Vermieter irgendwas repariere oder neuen Fußboden
Aber auch Ausgaben der WEG aus der Erhaltungsrücklage, wie zB beauftragte Reparaturen an der Fassade oder sowas
In Zeile 72 trage ich dann die umgelegten Kosten aus der Nebenkostenabrechnung ein
(Heizkosten, Versicherungen, Allgemeinstrom, Grundsteuer usw)
In Zeile 75 trage ich die nicht umgelegten Kosten ein, bei uns sind das Verwaltergebühren und Kontoführungsgebühr der WEG
Hab ich das soweit alles richtig verstanden?
-----------------------------
Monatlich zahlen wir als Vermieter an die Hausverwaltung
Vorschuss Wohngeldabschlag 133,25€
Vorschuss Nebenkostenabschlag 187,00€
So wie ich es verstanden habe, kann ich diese Zahlungen NICHT direkt absetzen.
Beim Wohngeld werden nicht die tatsächlichen Zahlungen an die Hausverwaltung abgezogen.
Sondern nur reale Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage (und Verwaltergebühren oder?) also Zeile 54 und 75?
Und der Vorschuss Nebenkostenabschlag wird steuerlich durch die Ausgaben in Zeile 72 abgegolten?
Hab halt irgendwie Sorge dass am Ende irgendwas doppelt oder falsch angegeben ist
------------------------------
Außerdem gibt es noch zweierlei Nachzahlungen/Rückerstattungen
Die stammt ja meist rechnerisch aus dem Vorjahr, wird aber laut Zufluss/Abflussprinzip erst im relevanten Jahr betrachtet
1) Erstattung/Nachzahlung bei der Hausgeldabrechnung
1) Erstattung/Nachzahlung bei der Nebenkostenabrechnung an die Mieter
Im Fall für das Jahr 2024, wären dass die Abrechnungen aus dem Jahr 2023
Wo trage ich die noch ein?
Wenn ich das soweit habe, ist das Formular fertig zur Abgabe ^^
Für Hilfe oder Ratschläge bin ich sehr dankbar!
ich erstelle gerade eine einheitliche gesonderte Feststellung für die Mieteinnahmen von einer mit meinem Bruder gemeinsam vermieteten Wohnung.
Bei der Anlage V bin ich allerdings bisschen unsicher, wo was einzutragen ist
Von unseren Mietern erhalten wir
890€ Kaltmiete
100€ Garagenmiete
210€ Nebenkosten/Betriebskostenvorauszahlung
Mieteinnahmen ohne Umlagen trage ich in Zeile 12 ein
Umlagen/Vorauszahlungen in Zeile 20
Garagenmiete in Zeile 26
Das sind dann schonmal alle Einnahmen
In Zeile 33 trage ich die AfA ein, linear 2% wie ausm Vorjahr
In Zeile 54 trage ich Erhaltungsaufwendungen ein:
So wie ich verstanden habe zb Material, wenn ich als Vermieter irgendwas repariere oder neuen Fußboden
Aber auch Ausgaben der WEG aus der Erhaltungsrücklage, wie zB beauftragte Reparaturen an der Fassade oder sowas
In Zeile 72 trage ich dann die umgelegten Kosten aus der Nebenkostenabrechnung ein
(Heizkosten, Versicherungen, Allgemeinstrom, Grundsteuer usw)
In Zeile 75 trage ich die nicht umgelegten Kosten ein, bei uns sind das Verwaltergebühren und Kontoführungsgebühr der WEG
Hab ich das soweit alles richtig verstanden?
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Monatlich zahlen wir als Vermieter an die Hausverwaltung
Vorschuss Wohngeldabschlag 133,25€
Vorschuss Nebenkostenabschlag 187,00€
So wie ich es verstanden habe, kann ich diese Zahlungen NICHT direkt absetzen.
Beim Wohngeld werden nicht die tatsächlichen Zahlungen an die Hausverwaltung abgezogen.
Sondern nur reale Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage (und Verwaltergebühren oder?) also Zeile 54 und 75?
Und der Vorschuss Nebenkostenabschlag wird steuerlich durch die Ausgaben in Zeile 72 abgegolten?
Hab halt irgendwie Sorge dass am Ende irgendwas doppelt oder falsch angegeben ist
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Außerdem gibt es noch zweierlei Nachzahlungen/Rückerstattungen
Die stammt ja meist rechnerisch aus dem Vorjahr, wird aber laut Zufluss/Abflussprinzip erst im relevanten Jahr betrachtet
1) Erstattung/Nachzahlung bei der Hausgeldabrechnung
1) Erstattung/Nachzahlung bei der Nebenkostenabrechnung an die Mieter
Im Fall für das Jahr 2024, wären dass die Abrechnungen aus dem Jahr 2023
Wo trage ich die noch ein?
Wenn ich das soweit habe, ist das Formular fertig zur Abgabe ^^
Für Hilfe oder Ratschläge bin ich sehr dankbar!

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