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Anlage V - Hausgeld, Erhaltungsaufwendungen, Betriebskosten, Nachzahlungen

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    Anlage V - Hausgeld, Erhaltungsaufwendungen, Betriebskosten, Nachzahlungen

    Hallo liebes Forum,

    ich erstelle gerade eine einheitliche gesonderte Feststellung für die Mieteinnahmen von einer mit meinem Bruder gemeinsam vermieteten Wohnung.
    Bei der Anlage V bin ich allerdings bisschen unsicher, wo was einzutragen ist

    Von unseren Mietern erhalten wir
    890€ Kaltmiete
    100€ Garagenmiete
    210€ Nebenkosten/Betriebskostenvorauszahlung

    Mieteinnahmen ohne Umlagen trage ich in Zeile 12 ein
    Umlagen/Vorauszahlungen in Zeile 20
    Garagenmiete in Zeile 26

    Das sind dann schonmal alle Einnahmen

    In Zeile 33 trage ich die AfA ein, linear 2% wie ausm Vorjahr

    In Zeile 54 trage ich Erhaltungsaufwendungen ein:
    So wie ich verstanden habe zb Material, wenn ich als Vermieter irgendwas repariere oder neuen Fußboden
    Aber auch Ausgaben der WEG aus der Erhaltungsrücklage, wie zB beauftragte Reparaturen an der Fassade oder sowas

    In Zeile 72 trage ich dann die umgelegten Kosten aus der Nebenkostenabrechnung ein
    (Heizkosten, Versicherungen, Allgemeinstrom, Grundsteuer usw)

    In Zeile 75 trage ich die nicht umgelegten Kosten ein, bei uns sind das Verwaltergebühren und Kontoführungsgebühr der WEG

    Hab ich das soweit alles richtig verstanden?

    -----------------------------

    Monatlich zahlen wir als Vermieter an die Hausverwaltung
    Vorschuss Wohngeldabschlag 133,25€
    Vorschuss Nebenkostenabschlag 187,00€

    So wie ich es verstanden habe, kann ich diese Zahlungen NICHT direkt absetzen.

    Beim Wohngeld werden nicht die tatsächlichen Zahlungen an die Hausverwaltung abgezogen.
    Sondern nur reale Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage (und Verwaltergebühren oder?) also Zeile 54 und 75?

    Und der Vorschuss Nebenkostenabschlag wird steuerlich durch die Ausgaben in Zeile 72 abgegolten?

    Hab halt irgendwie Sorge dass am Ende irgendwas doppelt oder falsch angegeben ist

    ------------------------------

    Außerdem gibt es noch zweierlei Nachzahlungen/Rückerstattungen
    Die stammt ja meist rechnerisch aus dem Vorjahr, wird aber laut Zufluss/Abflussprinzip erst im relevanten Jahr betrachtet

    1) Erstattung/Nachzahlung bei der Hausgeldabrechnung
    1) Erstattung/Nachzahlung bei der Nebenkostenabrechnung an die Mieter

    Im Fall für das Jahr 2024, wären dass die Abrechnungen aus dem Jahr 2023
    Wo trage ich die noch ein?

    Wenn ich das soweit habe, ist das Formular fertig zur Abgabe ^^
    Für Hilfe oder Ratschläge bin ich sehr dankbar!

    #2
    Eine Zeile 12 konnte ich jetzt in der Anlage V für 2024 nicht finden.

    Kommentar


      #3
      Eine Zeile 12 konnte ich jetzt in der Anlage V für 2024 nicht finden.
      Dort wären 2024 m²-Angaben bei einer Ferienwohnung zu machen. Die Mieteinnahmen für die Wohnung gehören 2024 in die Zeile 13 der Anlage V.

      Die Garagenmiete kann man entweder bei der Wohnung mit einbeziehen oder in Zeile 26 eintragen.

      Was das Wohngeld- bzw. den Nebenkostenabschlag an die Hausverwaltung angeht, muss man differenzieren. Darin enthaltene Zuführungen zur

      Instandhaltungsrücklage dürfen nicht geltend gemacht werden bzw. erst im Jahr der Entnahme. Für die anderen Zahlungen gilt das Abflussprinzip.

      Die Kosten sind aufzuteilen auf umgelegte und nicht umgelegte Kosten. Soweit nicht umgelegte Erhaltungsaufwendungen angefallen sind,

      müssen die in Zeile 55 oder 56 erklärt werden, nicht in Zeile 76.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Achso, es geht um das Veranlagungsjahr 2023

        Kommentar


          #5
          Da sollte das grundsätzlich eine Zeilennummer davor sein, Zeile 26 gilt aber auch 2023.
          Zuletzt geändert von Charlie24; Gestern, 13:51.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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