Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Hilfe bei Fehlermeldung in der Anlage V

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Hilfe bei Fehlermeldung in der Anlage V

    Hallo zusammen,
    ich stehe gerade auf dem Schlauch und hoffe, dass mir hier im Forum jemand weiterhelfen kann. Bei der Bearbeitung der Anlage V bekomme ich folgende Fehlermeldung und komme nicht weiter. Die Hotline hat mich an dieses Forum verwiesen, daher hoffe ich, dass hier jemand eine Lösung für mich hat.​
    Ich habe die entsprechenden Screenshots beigefügt, um das Problem zu verdeutlichen.

    grafik.png
    grafik.png

    grafik.png
    grafik.png

    Dies ist mein erster Beitrag hier, daher danke ich euch schon im Voraus für eure Unterstützung. Ich freue mich über jede Hilfe!



    Beginnzeit
    29.12.2025
    Endzeit
    31.12.2025

    #2
    Wenn der Überschuss (Zeile 85) 1.7XX € beträgt und davon 3.XXX € auf steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A entfallen (Zeile 86), ergibt sich für mich rein rechnerisch ein Delta zwischen Zeile 85 und 86. Entweder musst Du Zeile 86 korrigieren und / oder es gibt noch eine Ehefrau / Person B in Zeile 87, bei der die Eintragung fehlt oder Du hast ganz andere Probleme (der Betrag in Zeile 87 ist eher seltenst negativ, wenn der Betrag in Zeile 86 positiv ist).
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Der Betrag in Zeile 85 der Anlage V wird automatisch errechnet. Wenn das Objekt nur einem der Ehegatten gehört, dann muss der gleiche Betrag manuell

      in Zeile 86 einem der Ehegatten zugeordnet werden. Sind beide Eigentümer, ist nach den Eigentumsanteilen aufzuteilen. Dann muss die Summe beider Zeilen 86

      dem Wert in Zeile 85 entsprechen.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Picard777 und Charlie24, herzlichen Dank für eure prompten AntwortenCharly, mit deinem Beitrag konnte ich den Fehler beheben. Nochmals vielen Dank und einen guten und gesunden Rutsch ins Jahr 2026
        Liebe Grüße
        Gloria

        Kommentar

        Lädt...
        X