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Aufwendungen für Fahrten mit öffentl. Verkehrsmitteln bei Kostenübernahme durch AG

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    Aufwendungen für Fahrten mit öffentl. Verkehrsmitteln bei Kostenübernahme durch AG

    Hallo zusammen,

    dies ist vermutlich eine Anfängerfrage, es geht um Folgendes:
    In Anlage N, 8 - Entfernungspauschale, Zeile 37 gibt es ein Angabefeld für "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Fähr- und Flugkosten)". In meinem Fall ist es so, dass ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahre und der Arbeitgeber vollständig die Kosten für das Deutschlandticket übernimmt.
    Muss ich in Zeile 37 dennoch die vom Arbeitgeber hierfür übernommenen Kosten eintragen oder vielmehr den Wert 0, da ich selbst diesbezüglich ja keinen Betrag ausgebe?




    #2
    In Zeile 37 kommt der volle Preis, der steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers kommt in Zeile 54. Sonst würde sich der Arbeitgeberzuschuss ja nicht auf die Pendlerpauschale auswirken, wenn die höher ist als die Kosten des Tickets.

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      #3
      Zitat von multi Beitrag anzeigen
      In Zeile 37 kommt der volle Preis, der steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers kommt in Zeile 54. Sonst würde sich der Arbeitgeberzuschuss ja nicht auf die Pendlerpauschale auswirken, wenn die höher ist als die Kosten des Tickets.
      Hm, was wäre denn der volle Preis? Den kenne ich ja gar nicht, ich habe nur die Angabe über die Höhe des steuerfreien Zuschusses.

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        #4
        Also was ich meine, ist: Die Kosten für das Deutschland-Ticket, die ich als Privatperson gezahlt hätte (12 x 49 Euro), sind ja weder das, was ich (= 0 Euro), noch der Arbeitgeber de facto aufgewendet hat.

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          #5
          Wenn du Null gezahlt hast und der Arbeitgeber komplett bezuschusst hat, wird der Zuschuss wohl der volle Preis sein, den der AG bezahlt hat.

          Im Übrigen gehe ich davon aus, dass es sich um den Tarif Deutschland Jobticket handelt, dessen Ausgabepreis gegenüber dem privaten Deutschlandticket um 5% rabattiert ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens 25% bezuschusst.

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