Hallo zusammen,
dies ist vermutlich eine Anfängerfrage, es geht um Folgendes:
In Anlage N, 8 - Entfernungspauschale, Zeile 37 gibt es ein Angabefeld für "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Fähr- und Flugkosten)". In meinem Fall ist es so, dass ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahre und der Arbeitgeber vollständig die Kosten für das Deutschlandticket übernimmt.
Muss ich in Zeile 37 dennoch die vom Arbeitgeber hierfür übernommenen Kosten eintragen oder vielmehr den Wert 0, da ich selbst diesbezüglich ja keinen Betrag ausgebe?
dies ist vermutlich eine Anfängerfrage, es geht um Folgendes:
In Anlage N, 8 - Entfernungspauschale, Zeile 37 gibt es ein Angabefeld für "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Fähr- und Flugkosten)". In meinem Fall ist es so, dass ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahre und der Arbeitgeber vollständig die Kosten für das Deutschlandticket übernimmt.
Muss ich in Zeile 37 dennoch die vom Arbeitgeber hierfür übernommenen Kosten eintragen oder vielmehr den Wert 0, da ich selbst diesbezüglich ja keinen Betrag ausgebe?

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