Im Formular USt.-Erklärung wird im letzten Abschnitt (Nr. 13) in Zeile 102 die USt. der Einkünfte ("steuerpflichtige Lieferungen") angezeigt und darunter in der Zeile 103 die USt. der Ausgaben ("innergemeinschaftlichen Erwerbe"). Jetzt kommt's: In Zeile 107 steht als "Zwischensumme" die Addition dieser beiden Beträge. Aber die Ausgaben-USt. muss doch von der Einnahmen-USt. abgezogen werden (wie bei der EÜR) – oder? (Habe ich etwas falsch eingetragen?) Ohne diese Sache geklärt zu haben, kann ich meine USt.-Erklärung 2024 nicht zu Ende bringen. Danke für eine schnelle Antwort.
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Keine Ankündigung bisher.
Summe statt Substraktion in der USt.-Berechnung
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Die Umsatzsteuer auf die von dir getätigten innergemeinschaftlichen Erwerbe musst du an das Finanzamt abführen.
Für die igE hast du aber auch einen Anspruch auf Vorsteuererstattung, das muss aber dann zusätzlich in Zeile 80 erklärt werdenMit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Oder anders: wenn Du in Deutschland kaufst oder Leistungen deutscher Unternehmer in Anspruch nimmst, dann sind das keine innergemeinschaftlichen Erwerbe. Die darin enthaltenen Steuern fließen nicht in Zeile 103 ein.
Einkünfte ist übrigens ein Begriff aus der Einkommensteuer. Er taucht in der Umsatzsteuererklärung nicht auf.
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