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Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 16 und 21 Teilrentner

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    #16
    So, habe heute mit dem FA telefoniert. Der Kollege war mit meiner Situation überfordert und spekulativ unterwegs. Wir haben uns nun darauf geeinigt, dass ich den Zuschuss als Beitrag (Zeile 16, positiver Betrag) und regulär in Zeile 21 (positiver Betrag) eintrage, denn das FA bekommt diesen Zuschuss von der DRV gemeldet => sollte also irgendwo in der Erklärung auftauchen ;o)

    Parallel werde ich dann noch in einem Komentar zur Erklärung meinen Sachverhalt erläutern.

    Halleluja, meine Erklärung 2024 ist jetzt absendereif und wird heute noch auf den Weg gebracht.

    @Charlie/Kent: Tatsächlich bin ich seit 01.01.2026 wieder pflichtverschert bei der KVdR gemeldet. Der Freiwilligenstatus verfiel, als ich zum Vollrentner wurde und meinen Job aufgegeben habe.

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      #17
      Schreibfehler: ....Kommentar....pflichtversichert.... :-(

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        #18
        Hallo,
        ich habe noch eine Verständnisfrage:
        Pittip berichtet im Eröffnungsbeitrag, dass er über den AG schon den Höchstbetrag des Beitrags abführt.
        Zusätzlich leitet er noch den Zuschuss der DRV an die KK weiter.
        Damit zahlt er ja mehr als den Höchstbetrag - und das leuchtet mir nicht ein.

        Müsste dann nicht bei der "Jahresabrechnung" der KK ein Teil des Beitrags erstattet werden, weil mehr als der Höchstbetrag von niemandem zu zahlen ist (egal, ob über Beschäftigungsverhältnis, Selbstständigkeit, Rente)?
        Ich weiß, diese Frage ist keine ELSTER-Frage, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand zu dieser Frage antworten.

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          #19
          Parallel werde ich dann noch in einem Komentar zur Erklärung meinen Sachverhalt erläutern.
          Du kannst dem Finanzamt doch auch schreiben, in welchem Unterforum und unter welchem Titel die Thematik hier im Elster-Anwenderforum

          diskutiert wurde. Wir haben das Thema doch ausführlich und verständlich erörtert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Damit zahlt er ja mehr als den Höchstbetrag - und das leuchtet mir nicht ein.​
            Mag sein, das ist aber in § 240 Abs. 3 SGB V für freiwillig Versicherte ausdrücklich so geregelt. Die inzwischen ebenfalls

            klamme Rentenkasse sponsert die defizitären gesetzlichen Krankenkassen. Man muss das ja nicht verstehen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Danke, Charlie, für die Antwort.

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                #22
                Grundsätzliche Infos zur Erstattung von zu viel gezahlten KV-Beiträgen:
                Bundesportal | Erstattung von zu viel gezahlten Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung beantragen
                mfg. - Kent

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                  #23
                  Final noch einmal danke für Eure Beteiligung, mein Problem ist gelöst. Bin mir jetzt unsicher im Schließen dieses Falles. Müsste wohl irgendwo eine Schaltfläche "hilfreich" geben. Offenbar wird dieser dann durch die Moderatoren geschlossen. Bitte um kurze Info, wenn ich da was in die Wege leiten muss.

                  Tschau und alles Gute; ich komme bestimmt wieder....

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                    #24
                    Müsste wohl irgendwo eine Schaltfläche "hilfreich" geben.
                    Gibt es nicht, du könntest allenfalls einzelne hilfreiche Antworten liken, das muss aber auch nicht sein.

                    Themen schließen können auch nur die Moderatoren, das wird aber nur bei ausdrücklichem Wunsch gemacht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      ..., wegen des Aufwands für die Moderatoren ohne wirklichen Mehrwert und weil manchmal Jemand ggf. Jahre später -zu recht oder zu Unrecht- glaubt, genau das gleiche Problem zu haben und sich darauf beziehen möchte.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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