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    Anlage KAP ausfüllen

    Hallo,

    mir ist schon klar, in welchen Fällen die Anlage KAP ausgefüllt werden soll.

    Mir ist jedoch nicht klar, weshalb sie überhaupt ausgefüllt werden soll? Die Finanzinstitute haben die Steuer-ID und in den Jahressteuerbescheinigungen der Banken stehen alle Daten, die an das Finanzamt übermittelt werden. Über Bescheinigungen kann ich die Jahressteuerbescheinigungen auch nicht einlesen und man muss alles manuell eintragen.
    Viele Grüße Udo Karl

    #2
    Zitat von udokarl Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mir ist schon klar, in welchen Fällen die Anlage KAP ausgefüllt werden soll.

    Mir ist jedoch nicht klar, weshalb sie überhaupt ausgefüllt werden soll? Die Finanzinstitute haben die Steuer-ID und in den Jahressteuerbescheinigungen der Banken stehen alle Daten, die an das Finanzamt übermittelt werden. Über Bescheinigungen kann ich die Jahressteuerbescheinigungen auch nicht einlesen und man muss alles manuell eintragen.
    Bekanntlich werden nur die freigestellten Erträge individuell je Steuerpflichtigen übermittelt. Die eigentliche Abgeltungssteuer wird gesammelt abgeführt, lediglich nach Bundesland und Religionsmerkmalen aufgeschlüsselt.

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      #3
      Zitat von udokarl Beitrag anzeigen
      mir ist schon klar, in welchen Fällen die Anlage KAP ausgefüllt werden soll.

      Mir ist jedoch nicht klar, weshalb sie überhaupt ausgefüllt werden soll?
      Also doch nicht klar. Die Welt ist komplexer (ausländische Kapitalerträge, Ersatzbemessungsgrundlage, falsch verteilte Freistellungsaufträge, Günstigerprüfung,...).
      Dass was die Banken melden ist relativ unerheblich und dient nur der Kontrolle, ob der zulässige Sparerpauschbetrag fälschlicherweise überschritten wurde.
      mfg. - Kent

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        #4
        Mir ist jedoch nicht klar, weshalb sie überhaupt ausgefüllt werden soll?
        Wenn nur Kapitalerträge im Inland erzielt wurden, die grundsätzlich dem Steuerabzug unterlegen haben und die Freistellungsaufträge optimal verteilt waren,

        so dass der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft wurde, muss die Anlage KAP nicht ausgefüllt werden. Bei einem Grenzsteuersatz unter 26% und/oder Anspruch

        auf den Altersentlastungsbetrag kann es trotzdem sinnvoll sein, alle Kapitalerträge zu erklären und die Günstigerprüfung zu beantragen. Ob die erfolgreich ist,

        siehst du aus der Steuervorausberechnung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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