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Verdienstausfallschadens nebst Einmalzahlung

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    Verdienstausfallschadens nebst Einmalzahlung

    Hallo
    wir haben ein Problem bei der Eingabe eines Verdienstausfallschadens nebst Einmalzahlung.

    Zum Sachverhalt:

    Aufgrund eines "privaten" Unfalls - also kein Wegeunfall zum oder vom Arbeitsplatz - ist eine vorzeitige Verrentung notwendig geworden. Die Haftpflichtversicherung des Gegners wurde mit Urteil verpflichtet, den aufgrund der frühzeitigen Verrentung entstandenen Schaden (Differenz: normales Gehalt zu dem aufgrund der vorzeitigen Verrentung eingetretene Differenzschaden) auszugleichen.

    Dies erfolgt ab dem Urteil in einem monatlichen Betrag; für den zurückliegenden Zeitraum wurde ein Einmalbetrag gezahlt. Da die Zahlungen von einer Haftpflichtversicherung erfolgen, erscheint der gezahlte Jahresbetrag auf keiner Lohnsteuerbescheinigung und wird auch nicht an das Finanzamt übermittelt.

    Die Summe der monatlichen Zahlungen scheinen bei der Anlage N Ziffer 18 einzutragen sein.

    Problem ist der Einmalbetrag. Anlage N Ziffer 17 kommt nicht in Betracht, da keine Erfassung in Zeile 5 möglich ist.

    Bei dem Einmalbetrag soll natürlich die Fünftel-Regelung zur Anwendung kommen.

    Wo wird ein solcher Einmalbetrag eingetragen ?

    Alternative wäre, nichts einzutragen, dem FA ein Schreiben mit dem Sachverhalt hochladen und abwarten. Hier entsteht jedoch das Problem, dass keine unterschiedlichen Berechnungen mit Einmalbetrag und ohne Einmalbetrag vorliegen, da die Haftpflichtversicherung diese Steuer erstatten muss. In Mein Elster ist die Speicherung einer detaillierten Steuerberechnung möglich. Mit der Speicherung einmal mit dem Betrag und einmal ohne, kann die Differenz errechnet werden. Dies würde der Versicherung reichen.

    Wenn jemand bei diesen Problemen helfen kann, wäre es klasse. Hoffe wir haben alles verständlich dargelegt.

    VG​

    #2
    Ich frege mich grade, ob sowas überhaupt steuerpflichtig ist.

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      #3
      Erfahrung habe ich damit zwar keine, aber wenn die Bruttolohnmethode vereinbart wurde, wäre ab 2025 die Zeile 18 der Anlage N schon zutreffend.

      Bei der Nettolohnmethode müsste die Zeile 18 ebenfalls passen, man muss allerdings mehr rechnen, weil die diversen Zuflüsse nicht ins gleiche Kalenderjahr fallen.

      Die erstattete Einkommensteuer gehört ebenfalls zum steuerpflichtigen Bruttolohn.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ich frege mich grade, ob sowas überhaupt steuerpflichtig ist.
        Ist es ! Nur die Unfallrenten der Berufsgenossenschaft sind nicht steuerpflichtig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Es wurde die Nettolohnmethode vereinbart. Ja leider steuerpflichtig (BGH, Urteil vom 15.11.1994 - VI ZR 194/93, NJW 1995, 389, beck-online).
          Die erstattete Steuer muss 2026 versteuert werden, wobei dies dann wieder gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden kann, diese Erstattung dann wieder versteuern und wieder an Haftpflicht zu Erstattung - never ending story würde das.
          Der monatliche Betrag scheint bei Zeile 18 wohl richtig zu sein; aber der Einmalbetrag für die Jahre 10.22 bis 12.24 auch ? Da wird dann aber die Fünftel-Regelung nicht berücksichigt - oder ?

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            #6
            ... aber der Einmalbetrag für die Jahre 10.22 bis 12.24 auch ? Da wird dann aber die Fünftel-Regelung nicht berücksichigt - oder ?
            Da muss ich auch erst überlegen, wie bzw. wo man das sinnvoll so erklären kann, dass die Ermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG rechnerisch berücksichtigt wird.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ich habe jetzt mal überlegt, wie man das erklären muss, damit auch die Steuerberechnung richtig ist. Ich würde es wie folgt machen:

              Die Summe aller Zahlungen erfasst du auf Seite 1 der Anlage N unter Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6 oder einer Urlaubskasse in Zeile 5.

              Bei den einbehaltenen Steuern (Zeile 6ff.) trägst du jeweils 0,00 ein. Auf Seite 2 trägst du die Nachzahlung für die Jahre 2022 bis 2024 in Zeile 17 ein.

              Die Zeile 18 lässt du leer. Um was es tatsächlich geht, erklärst du im Hauptvordruck auf Seite 7 in Zeile 37 unter der Auswahl: sollen Sachverhalte

              personell vertieft geprüft werden. Die detaillierte Steuervorausberechnung speicherst du zunächst ohne diese Erfassung auf deinem Rechner ab

              und danach mit der Entschädigung. Dann hast du auch die Vergleichsberechnungen für die Versicherung. 2026 musst du das wegen des Steuerausgleichs

              für die Jahre 2022 bis 2025 erneut so erklären, ab 2027 müsste es dann in Zeile 18 gehen, da der Steuerausgleich nicht mehr als 1 Kalenderjahr umfasst.

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Soweit habe ich alles gefunden - besten Dank.
                Nur Seite 7 Zeile 37 ist bei mir nicht das. Anlage N hat eine Ziffer 7 (Angabe zu Grenzgänger) dort ist eine Ziffer 26. Als Nächstes kommen dann die Werbungskosten Ziffer 8 und beginnt mit 51. Aber merkwürdig, dass die Ziffer 27 bis 50 fehlen, Muss da noch was freigeschaltet oder zugeladen werden ?

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                  #9
                  Nur Seite 7 Zeile 37 ist bei mir nicht das.
                  Die findest du im Hauptvordruck, nicht in der Anlage N. Ich habe vergessen, den Begriff fett zu formatieren.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Hallo
                    auch gefunden danke.
                    Habe jetzt mal alles eingetragen und meine da ist ein "Problem" drin:

                    Berechnung der Einkommensteuer (ohne Ziffer 17 - Einmalbetrag) : hier wird ein berechneter Betrag angezeigt

                    Beispiel:
                    100.000,00 € - davon wird dann nach dem Splittlinktarif die Steuer berechnet - soweit ok

                    nun trage ich in Ziffer 17 den Einmalbetrag zB 30.000,00 € ein

                    dann wird wie folgt weiter gerechnet.

                    Von den 100.000,00 € (also dem Betrag ohne dem Einmalbetrag) werden die 30.000,00 € abgezogen und dann so weitergerechnet

                    Splittlinktarif aus 70,000,00 €
                    § 34 Abs. 1 EStG aus 30.000,00 €

                    erscheint uns nicht ganz richtig. Es fehlt irgendwie, dass die 30.000,00 € zusätzlich sind, aber nach §34 versteuert werden sollen.
                    VG

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                      #11
                      erscheint uns nicht ganz richtig
                      Was soll daran jetzt falsch sein ? Das reguläre Einkommen im Jahr 2025 wird nach dem Splittingtarif versteuert. Bei der Tarifermäßigung

                      nach § 34 Abs. 1 wird den 70.000 € zunächst ein Fünftel der Nachzahlung, also 6.000 € hinzugerechnet. Die Differenz zwischen der

                      tariflichen Steuer auf 70.000 € und 76.000 € wird mit 5 multipliziert und ergibt so die Steuer auf die 30.000 € Nachzahlung für die Jahre 2022 - 2024.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        ok - wir hatten gedacht, dass die 100.000 normal versteuert werden müssen und die 30.000 des Einmalbetrages dann noch zusätzlich unter Berücksichtigung von § 34 - war dann falsch gedacht

                        Vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Hilfe

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                          #13
                          Dann hättet ihr insgesamt 130.000 € versteuert anstelle der tatsächlich insgesamt erzielten 100.000.
                          Den Finanzminister würde es freuen
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
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