Hallo
wir haben ein Problem bei der Eingabe eines Verdienstausfallschadens nebst Einmalzahlung.
Zum Sachverhalt:
Aufgrund eines "privaten" Unfalls - also kein Wegeunfall zum oder vom Arbeitsplatz - ist eine vorzeitige Verrentung notwendig geworden. Die Haftpflichtversicherung des Gegners wurde mit Urteil verpflichtet, den aufgrund der frühzeitigen Verrentung entstandenen Schaden (Differenz: normales Gehalt zu dem aufgrund der vorzeitigen Verrentung eingetretene Differenzschaden) auszugleichen.
Dies erfolgt ab dem Urteil in einem monatlichen Betrag; für den zurückliegenden Zeitraum wurde ein Einmalbetrag gezahlt. Da die Zahlungen von einer Haftpflichtversicherung erfolgen, erscheint der gezahlte Jahresbetrag auf keiner Lohnsteuerbescheinigung und wird auch nicht an das Finanzamt übermittelt.
Die Summe der monatlichen Zahlungen scheinen bei der Anlage N Ziffer 18 einzutragen sein.
Problem ist der Einmalbetrag. Anlage N Ziffer 17 kommt nicht in Betracht, da keine Erfassung in Zeile 5 möglich ist.
Bei dem Einmalbetrag soll natürlich die Fünftel-Regelung zur Anwendung kommen.
Wo wird ein solcher Einmalbetrag eingetragen ?
Alternative wäre, nichts einzutragen, dem FA ein Schreiben mit dem Sachverhalt hochladen und abwarten. Hier entsteht jedoch das Problem, dass keine unterschiedlichen Berechnungen mit Einmalbetrag und ohne Einmalbetrag vorliegen, da die Haftpflichtversicherung diese Steuer erstatten muss. In Mein Elster ist die Speicherung einer detaillierten Steuerberechnung möglich. Mit der Speicherung einmal mit dem Betrag und einmal ohne, kann die Differenz errechnet werden. Dies würde der Versicherung reichen.
Wenn jemand bei diesen Problemen helfen kann, wäre es klasse. Hoffe wir haben alles verständlich dargelegt.
VG
wir haben ein Problem bei der Eingabe eines Verdienstausfallschadens nebst Einmalzahlung.
Zum Sachverhalt:
Aufgrund eines "privaten" Unfalls - also kein Wegeunfall zum oder vom Arbeitsplatz - ist eine vorzeitige Verrentung notwendig geworden. Die Haftpflichtversicherung des Gegners wurde mit Urteil verpflichtet, den aufgrund der frühzeitigen Verrentung entstandenen Schaden (Differenz: normales Gehalt zu dem aufgrund der vorzeitigen Verrentung eingetretene Differenzschaden) auszugleichen.
Dies erfolgt ab dem Urteil in einem monatlichen Betrag; für den zurückliegenden Zeitraum wurde ein Einmalbetrag gezahlt. Da die Zahlungen von einer Haftpflichtversicherung erfolgen, erscheint der gezahlte Jahresbetrag auf keiner Lohnsteuerbescheinigung und wird auch nicht an das Finanzamt übermittelt.
Die Summe der monatlichen Zahlungen scheinen bei der Anlage N Ziffer 18 einzutragen sein.
Problem ist der Einmalbetrag. Anlage N Ziffer 17 kommt nicht in Betracht, da keine Erfassung in Zeile 5 möglich ist.
Bei dem Einmalbetrag soll natürlich die Fünftel-Regelung zur Anwendung kommen.
Wo wird ein solcher Einmalbetrag eingetragen ?
Alternative wäre, nichts einzutragen, dem FA ein Schreiben mit dem Sachverhalt hochladen und abwarten. Hier entsteht jedoch das Problem, dass keine unterschiedlichen Berechnungen mit Einmalbetrag und ohne Einmalbetrag vorliegen, da die Haftpflichtversicherung diese Steuer erstatten muss. In Mein Elster ist die Speicherung einer detaillierten Steuerberechnung möglich. Mit der Speicherung einmal mit dem Betrag und einmal ohne, kann die Differenz errechnet werden. Dies würde der Versicherung reichen.
Wenn jemand bei diesen Problemen helfen kann, wäre es klasse. Hoffe wir haben alles verständlich dargelegt.
VG

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