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Problem beim Abrufen von Lohnsteuerbescheinigungen für 2025

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    Problem beim Abrufen von Lohnsteuerbescheinigungen für 2025

    Hallo zusammen, gibt es derzeit bei Elster Probleme mit dem Abrufen und Vorausfüllen der Lohnsteuerbescheinigungen 2025? Meine Bescheinigung wurde von meinem ehemaligen Arbeitgeber bereits im Februar 2025 maschinell and die Finanzverwaltung übertragen (Ist nur der Januar 2025 bescheinigt) und die des Arbeitgebers meiner Frau am 31.12.2025. Beide sind in Elster (noch) nicht abrufbar. Lediglich die Bescheinigung zur Religionszugehörigkeit ist vorhanden. Oder gibt es ein Datum ab wann die zur Verfügung stehen?

    #2
    Oder gibt es ein Datum ab wann die zur Verfügung stehen?
    Gibt es zwar nicht, aber nach meiner Erinnerung hat es auch in den letzten Jahren zumeist bis Mitte Januar gedauert, bis Bescheinigungen

    für das Vorjahr tatsächlich zum Abruf bereitgestellt wurden. Es spielt doch auch keine Rolle, die Finanzämter beginnen mit der Bearbeitung

    des Jahres 2025 frühestens Anfang März 2026.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      die Finanzämter beginnen mit der Bearbeitung des Jahres 2025 frühestens Anfang März 2026.
      Stimmt bei unserem Finanzamt nicht so ganz... Hab vor drei Jarhen die Steuererklärung Anfang Februar verschickt und hatte Ende Februar die Erstattung auf dem Konto....
      Dann warte ich mal noch mit der Steuererklärung und probiere es in zwei bis drei Wochen nochmal.

      Kommentar


        #4
        Ist das bei Dir ein Finanzamt in NRW ? In der Vergangenheit sind die trotz anderweitiger Absprachen zwischen den Ländern teilweise ausgeschert und haben ihr eigenes Süppchen gekocht. Verursacht dann letztlich unnötige Mehrarbeit auf allen Seiten, wenn die elektronischen Daten später von den Angaben in der Steuererklärung abweichen oder ein Datensatz dann doch noch gefehlt hat, so dass der Bescheid geändert werden muss. Ich gehe daher erst einmal davon aus, dass sich alle Länder dieses Mal daran halten ... :-)
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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