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Handykosten für 2. Vertrag als Werb.kosten beim Kind steuermindernd ansetzen

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    Handykosten für 2. Vertrag als Werb.kosten beim Kind steuermindernd ansetzen

    Hallo,

    ich habe 2 Handyverträge die beide auf mich laufen.
    Ein Verrtrag nutze ich und einen meine Tochter.
    Da Sie ein Fernstudium macht und nicht so viel Geld verdient, zahle ich die Kosten für beide Handyverträge, kann aber nur eines nutzen.

    Kann ich in Ihrer Einkommensteuererklärung die 20 - 30% der Handykosten als Werbungskosten ansetzen, da Sie auch noch Einkünfte als Arbeitnehmerin hat, mit dem Argument abgekürzter Zahlweg?
    Sie nutzt es auch für das Fernstudium.

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die 20 %, höchstens 240 €, setzen immer noch voraus, dass die Aufwendungen beruflich veranlasst sind. Das sehe ich hier nicht wirklich. Damit würde sich Deine Frage auch nicht stellen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Abgekürzter Zahlungsweg wäre es auch nur, wenn du das Geld von deiner Tochter wieder bekommst. Ansonsten scheidet ein WK Abzug bei deiner Tochter mangels Aufwand aus.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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