Hallo,
ich habe 2 Handyverträge die beide auf mich laufen.
Ein Verrtrag nutze ich und einen meine Tochter.
Da Sie ein Fernstudium macht und nicht so viel Geld verdient, zahle ich die Kosten für beide Handyverträge, kann aber nur eines nutzen.
Kann ich in Ihrer Einkommensteuererklärung die 20 - 30% der Handykosten als Werbungskosten ansetzen, da Sie auch noch Einkünfte als Arbeitnehmerin hat, mit dem Argument abgekürzter Zahlweg?
Sie nutzt es auch für das Fernstudium.
ich habe 2 Handyverträge die beide auf mich laufen.
Ein Verrtrag nutze ich und einen meine Tochter.
Da Sie ein Fernstudium macht und nicht so viel Geld verdient, zahle ich die Kosten für beide Handyverträge, kann aber nur eines nutzen.
Kann ich in Ihrer Einkommensteuererklärung die 20 - 30% der Handykosten als Werbungskosten ansetzen, da Sie auch noch Einkünfte als Arbeitnehmerin hat, mit dem Argument abgekürzter Zahlweg?
Sie nutzt es auch für das Fernstudium.

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