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Finanzamt hat ohne Begründung nur teilweise Werbungskosten anerkannt?

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    Finanzamt hat ohne Begründung nur teilweise Werbungskosten anerkannt?

    Hallo,

    ich habe für meine Tochter die Esterkl. gemacht und das FA hat nur die Entfernungspauschale, die Tagespauschale für das berufl. Homeoffice und die HHNDL und Handwerkerleistungen anerkannt und alles andere nicht.
    Das ganze ohne Begründungen im Bescheid, außer man habe ihr die Abweichungen telefonisch mitgeteilt lt. WISO Steuer, was aber nicht geschehen ist.
    Da Sie ein Fernstudium macht, welches schon im Jahr vorher begonnen hatte und in diesem auch schon erhöhte Werbungskosten angesetzt wurden, stellt sich mir die Frage, ob das Finanzamt bei Nichtanerkennnung von Werbungskosten nicht erst einmal Belege abfordern muss und warum z. B. die Pauschale für Werbungskosten nicht angesetzt wurde.

    Gibt es hier Erfahrungen zu diesem Thema? Bisher wurden die Einreichungen immer durchgewunken.

    #2
    Gibt es hier Erfahrungen zu diesem Thema?
    Eher nicht ! Das ist auch kein ELSTER-Thema. Man kann das nur mit dem Finanzamt klären, ggf. muss Einspruch eingelegt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nur mal kurz am Rande: Es gibt keine Pauschale für Werbungskosten, es sei denn sie stehen ausfrücklich im Gesetz.
      Und ja, die Abweichung hätte im Bescheid erläutert sein müssen oder wenigstens zuvor schriftlich angekündigt. Eine Streichung von WK telefonisch durchzukauen ist einfach schlechter Stil.

      Wobei, von welchem Betrag reden wir hier?
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        Hallo,

        ich meine die 110 € Pauschale für Arbeitsmittel.
        Es wurden rund 1200 EUR
        WK nicht anerkannt. Beruflich bedingter Umzug auf Grund von Arbeitgeberwechsel, Fernstudium mit 50% Eigenkosten usw.
        Mit der Entfernungspauschale lag Sie schon über dem WK-Pauschbetrag.
        Zuletzt geändert von 720825; Heute, 07:37.

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          #5
          Auf die 110 € Arbeitsmittel in Höhe der "Nichtbeanstandungsgrenze" gibt es keinen Rechtsanspruch. WK sind grundsätzlich nachzuweisen.

          So einen Betrag nach einem Telefonat zu streichen ohne es nochmal im Bescheid zu erläutern geht m. E. gar nicht. Da hilft deiner Tochter nur ein Einspruch.

          Kleiner Tip: wurden die gestrichenen WK ggf. als Sonderausgaben angesetzt (Ausbildungskosten nicht ausgeübter Beruf).
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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