Hallo,
ich habe für meine Tochter die Esterkl. gemacht und das FA hat nur die Entfernungspauschale, die Tagespauschale für das berufl. Homeoffice und die HHNDL und Handwerkerleistungen anerkannt und alles andere nicht.
Das ganze ohne Begründungen im Bescheid, außer man habe ihr die Abweichungen telefonisch mitgeteilt lt. WISO Steuer, was aber nicht geschehen ist.
Da Sie ein Fernstudium macht, welches schon im Jahr vorher begonnen hatte und in diesem auch schon erhöhte Werbungskosten angesetzt wurden, stellt sich mir die Frage, ob das Finanzamt bei Nichtanerkennnung von Werbungskosten nicht erst einmal Belege abfordern muss und warum z. B. die Pauschale für Werbungskosten nicht angesetzt wurde.
Gibt es hier Erfahrungen zu diesem Thema? Bisher wurden die Einreichungen immer durchgewunken.
ich habe für meine Tochter die Esterkl. gemacht und das FA hat nur die Entfernungspauschale, die Tagespauschale für das berufl. Homeoffice und die HHNDL und Handwerkerleistungen anerkannt und alles andere nicht.
Das ganze ohne Begründungen im Bescheid, außer man habe ihr die Abweichungen telefonisch mitgeteilt lt. WISO Steuer, was aber nicht geschehen ist.
Da Sie ein Fernstudium macht, welches schon im Jahr vorher begonnen hatte und in diesem auch schon erhöhte Werbungskosten angesetzt wurden, stellt sich mir die Frage, ob das Finanzamt bei Nichtanerkennnung von Werbungskosten nicht erst einmal Belege abfordern muss und warum z. B. die Pauschale für Werbungskosten nicht angesetzt wurde.
Gibt es hier Erfahrungen zu diesem Thema? Bisher wurden die Einreichungen immer durchgewunken.

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