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    Hallo,

    ich bin selbständig, SKR03. Muss ich
    -Werbung auf mehreren Webseiten und
    -ein Fotoshooting,
    beides betrieblich bedingt, bei Werbekosten 4610 oder bei sonstigen betriebliche Aufwendungen 4900
    buchen? Ich bedanke mich im Voraus.

    Liebe Grüße
    Kati​

    #2
    Du solltest die Frage besser in einem auf Buchhaltung spezialisierten Forum stellen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich bin kein Kenner des SKR03. Aber wenn du Aufwendungen für Werbung hast, klingt Kto. 4610 Werbekosten doch nicht schlecht.

      Bei den Fotos kannst du je nach Verwendungszweck und vorhandenen Konten kontieren.

      Geht es um Erstellung einer EÜR?
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

      Kommentar

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