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Grundsteuer Ackerflächen Erbengemeinschaft ohne Pacht

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    Grundsteuer Ackerflächen Erbengemeinschaft ohne Pacht

    Hallo,

    meine Mutter ist Miteigentümerin verschiedener Ackerflächen in Sachsen-Anhalt, die alle unterschiedlichen Erbengemeinschaften (bis zu 7 Personen) gehören.
    Viele dieser Personen sind verstorben, alle sind ihr nicht persönlich bekannt. Die Grundstücke sind ihr alle aufgrund diverser Flurbereinigungen "zugeschrieben" worden, für die Grundstücke wird keine Pacht gezahlt. Sie ist jedoch, aufgrund ihres Nachnamens, diejenige, die alle Grundsteuerbescheide bekommt und (zunächst) zahlungspflichtig ist.

    Am liebsten würde sie die Flächen für 0 abgeben, es gibt aber keine Interessenten.

    Was kann sie tun, wenn sie nicht ewig allein für die Grundsteuer aufkommen möchte?
    Gibt es ähnliche Erfahrungen?

    Danke vorab

    #2
    Hallo,

    deine Frage geht leider vollkommen am Thema dieses Forums (Elster) vorbei.

    Nur so viel, wenn von den eigentlichen Miterben schon welche verstorben sind, dann treten an deren Stelle ja auch wieder Erben. Heißt, die Erbengemeinschaft wird größer.
    Ob bei der Ermittlung der Erben irgendwie die Gemeinden helfen können, keine Ahnung.

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      #3
      Hat jetzt nix mit Elster zu tun. Aber: Wenn viele Beteiligte verstorben sind, gibt es ja noch mehr Miteigentümer, nämlich wiederum deren Erben. Zeit das zu klären, bevor du an die Stelle trittst. Kann man nicht im Grundbuch erfragen, wer noch alles Miteigentümer ist? Manche Gemeinden sind am Ankauf von Ackerflächen interessiert, da sie Ausgleichsflächen für Gewerbe- oder Baugebiete brauchen. Vielleicht mal beim Bürgermeister anfragen.

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        #4
        Deswegen sollten Erbengemeinschaften ja auch moeglichst zeitnah aufgeloest werden. Man kann die Erbauseindersetzung jederzeit beantragen, aber in manchen Faellen gibt es Erben, die unbekannt sind oder deren Aufenthaltsort nicht bekannt ist. Um deren Rechte zu wahren, kann das Nachlassgericht einen Abwesenheitspfleger bestellen. Dieser Vertreter uebernimmt die Interessen der unbekannten Erben und stellt sicher, dass auch sie an der Erbauseinandersetzung teilhaben.

        Alternativ kann man seinen Erbanteil auch verkaufen. Da du hier geschrieben hast, dass deine Mutter die Flaechen auch zu 0 abgeben wuerde, waere das eventuell eine gute Moeglichkeit, zumindestens eine kleine Summe zu retten. Anbei zwei Links, die ich zu diesem Thema im Netz gefunden habe, die euch vielleicht weiterhelfen koennen. Da diese Links aber gewerblichen Charakter haben, bitte sorgfaeltig abwaegen. Aber informativ sind sie allemal:

        Informativ: https://www.ratgeber-erbengemeinscha...nandersetzung/
        Verkauf: https://www.erbteilung.de/erbengemei...-einer-stirbt/
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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