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Anlage S - Frage zu Gewinnübertrag aus der EÜR

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    Anlage S - Frage zu Gewinnübertrag aus der EÜR

    Hallo,

    ich bin freiberufliche Autorin, die gerade zum ersten Mal ihre Einkommenssteuer macht. Die EÜR habe ich bereits gemacht und nun bin ich bei der Anlage S.
    So wie ich das verstanden habe, muss ich dort ja noch einmal selbst den Gewinn aus meiner EÜR eintragen, aber ich bin ein wenig verwirrt, wo genau ich das mache. Zeile 1 bis 3 existieren bei mir gar nicht und ich kann erst unter "Gewinn aus einer weiteren freiberuflichen Tätigkeit" etwas eintragen, aber es ist ja keine weitere eigentlich. Gehört es dann trotzdem dort hin oder übersehe ich etwas?

    Liebe Grüße

    #2
    Du musst auf Seite 1 der Anlage S im Abschnitt Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit auf den Button +Weitere Daten hinzufügen klicken.

    Dann werden dir die Zeilen 4 - 6 der Anlage S eingeblendet. Dein Gewinn gehört in die Zeile 6 unten.

    Die Beschriftung ist tatsächlich verwirrend, weil es dort heißt:

    Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit +++ Gewinn aus einer weiteren freiberuflichen Tätigkeit

    Zuletzt geändert von Charlie24; Gestern, 14:28.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ah okay, vielen lieben Dank für die hilfreiche Antwort! =)

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