Hallo zusammen,
ich benötige Hilfe bei der Steuererklärung für das Jahr 2025 bezüglich einer Abfindung.
Eckdaten zur Situation:
Das Problem in Elster: Beim Import/Eintrag landet die Abfindung (aus Zeile 10) in der Anlage N in Zeile 17. Ich habe online gelesen, dass man sie in Zeile 18 eintragen soll, wenn die Fünftelregelung noch nicht angewendet wurde. Sobald ich das tue, springt die Elster-Simulation jedoch auf eine hohe Nachzahlung um.
Meine Fragen an euch:
Da ich 2025 sonst kein Einkommen hatte, müsste die Steuererstattung durch die Fünftelregelung und den Grundfreibetrag eigentlich recht hoch ausfallen.
Vielen Dank vorab für eure Einschätzung!
ich benötige Hilfe bei der Steuererklärung für das Jahr 2025 bezüglich einer Abfindung.
Eckdaten zur Situation:
- Status: Verheiratet, 2 Kinder, Zusammenveranlagung.
- Einkommen 2025: Außer der Abfindung und dem Resturlaub (beides im Januar ausgezahlt) hatte ich im gesamten Jahr 2025 keine weiteren Einkünfte.
- Auszahlung: Die Abfindung wurde zusammen mit Resturlaub über Steuerklasse 6 abgerechnet.
- Lohnsteuerbescheinigung:
- Zeile 3: Gesamtbrutto (Abfindung + Resturlaub).
- Zeile 10: Abfindung separat ausgewiesen.
- Der Arbeitgeber hat die Fünftelregelung nicht angewendet, sondern alles als laufenden Lohn versteuert.
Das Problem in Elster: Beim Import/Eintrag landet die Abfindung (aus Zeile 10) in der Anlage N in Zeile 17. Ich habe online gelesen, dass man sie in Zeile 18 eintragen soll, wenn die Fünftelregelung noch nicht angewendet wurde. Sobald ich das tue, springt die Elster-Simulation jedoch auf eine hohe Nachzahlung um.
Meine Fragen an euch:
- Wie trage ich die Abfindung richtig ein, damit das Finanzamt die Fünftelregelung im Rahmen der Zusammenveranlagung (unter Berücksichtigung des Splittingtarifs) anwendet?
- Warum führt der Wechsel auf Zeile 18 zu einer Nachzahlung in der Berechnung?
- Muss ich bei der Eintragung in Zeile 17 oder 18 den Betrag in Zeile 3 manuell kürzen, um eine Doppelbesteuerung in der Simulation zu vermeiden?
Da ich 2025 sonst kein Einkommen hatte, müsste die Steuererstattung durch die Fünftelregelung und den Grundfreibetrag eigentlich recht hoch ausfallen.
Vielen Dank vorab für eure Einschätzung!

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