Mieteinnahmen nachträglich angeben

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  • Andrea1000
    Neuer Benutzer
    • 19.01.2026
    • 0

    #1

    Mieteinnahmen nachträglich angeben

    Guten Tag zusammen, ich müsste Mieteinnahmen für 2023 und 2024 nachträglich angeben. Die ESt-Erklärungen für diese Jahre sind längst eingereicht und abgerechnet worden. Mit welchem Formular melde ich die Einnahmen nachträglich?
  • Andrea1000
    Neuer Benutzer
    • 19.01.2026
    • 0

    #2
    Guten Tag zusammen, ich möchte Mieteinnahmen für 2023 und 2024 nachträglich angeben. Die ESt-Erklärungen für diese Jahre sind längst eingereicht und abgerechnet worden. Mit welchem Formular melde ich die Einnahmen nachträglich?

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    • InsideFA
      Erfahrener Benutzer
      • 17.10.2008
      • 277

      #3
      Für die Nachmeldung "vergessener" Einkünfte gibt es kein spezielles Formular. Die Erklärung wäre in Gänze mit Anlage V neu zu übermitteln.

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      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        Alternativ mit einer Sonstigen Nachricht, wenn es nur um Einnahmen geht. Es handelt sich im Übrigen auch um eine Selbstanzeige.

        Kommentar

        • Kloebi
          Erfahrener Benutzer
          • 20.02.2011
          • 4670

          #5
          Doppelpost

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45932

            #6
            Alternativ mit einer Sonstigen Nachricht, wenn es nur um Einnahmen geht.
            Man könnte mit der Sonstigen Nachricht auch eine ausgefüllte Anlage V als PDF-Anhang übermitteln. Ich würde das mit dem Finanzamt absprechen.

            Ausfüllbare Anlagen V sind hier zu finden: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...er&c=n&d=x&t=x
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15381

              #7
              Hab's mal zusammengeführt.

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