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Feststellung 2024 für vermietete Wohnung 50:50 – Fehler in Anlage FE 1

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    Feststellung 2024 für vermietete Wohnung 50:50 – Fehler in Anlage FE 1

    Hallo zusammen,
    bevor ich eine neue Frage stelle, habe ich bereits im Forum gesucht und mehrere Threads gelesen. Leider konnte ich mein Problem trotzdem nicht vollständig lösen, auch wenn einige Beiträge teilweise passend waren.

    Ich versuche aktuell, eine Feststellung für eine regulär vermietete Wohnung zu erstellen, die zwei Personen zu je 50:50 im Jahr 2024 gehört. Anschließend werden wir die Einkommensteuer jeweils getrennt abgeben.

    Die Wohnung ist ganz normal vermietet. Mit der Anlage V komme ich gut zurecht: Nach Eingabe aller Einnahmen und Ausgaben ergibt sich in Zeile 85 ein negativer Betrag, Zeile 86 bleibt leer. Muss Zeile 86 trotzdem manuell ausgefüllt werden, obwohl es zwei Beteiligte gibt?

    Folgende Formulare habe ich ausgewählt:
    • ESt 1B (Punkte 1, 4, 5, 8, 9 grün)
    • FB (zwei Beteiligte, nummeriert mit 1 und 2; Punkte 1, 2, 4 grün)
    • FE 1 (nur Zeile 58 ausgefüllt; Punkt 4 grün)
    • V (den negativen Betrag aus Anlage V Zeile 85 habe ich in FE 1 Zeile 58 übernommen; Punkte 1–8 grün)

    Ich bekomme folgende Fehlermeldung (bei beiden Beteiligten):
    Sie haben angegeben, dass Sie Angaben für „1“ machen möchten, haben aber außer der Angabe im Feld „Nummer des Beteiligten“ keine weiteren Angaben getätigt.
    Anlage FE 1 / Feststellungsbeteiligte / 5 – Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen / Beteiligte

    Außerdem wüsste ich gern, wo und wie dieses Ergebnis später in der Einkommensteuererklärung erscheint, sobald der Fehler behoben ist.

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

    #2
    Muss Zeile 86 trotzdem manuell ausgefüllt werden, obwohl es zwei Beteiligte gibt?
    Ja, der negative Betrag aus Zeile 85 muss manuell auch in Zeile 86 der Anlage V eingetragen werden.

    Wenn alles nach Schlüssel verteilt wird (Zeile 58 der Anlage FE1) darf unter 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen nichts eingetragen werden,

    auch nicht die Nummern der Beteiligten !

    Außerdem wüsste ich gern, wo und wie dieses Ergebnis später in der Einkommensteuererklärung erscheint,
    Du musst den anteiligen Verlust jedes Beteiligten in dessen Anlage V-Sonstige zur Einkommensteuererklärung eintragen,

    der erscheint dort nicht von selbst
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die Klarstellung, Charlie24 – das deckt sich mit meinem Verständnis.

      Leider kann ich die Feststellung aktuell wegen des untenstehenden Fehlers noch nicht absenden (siehe Anhang).

      Danke dir!

      Elster Error.png

      Kommentar


        #4
        Lies nochmal genau den Beitrag @ 2, insbesondere was du in FE1 nicht eintragen solltest. Nach erfolgter Korrektur des FE1, insbesondere Löschung der Nr. der Beteiligten, sollte es dann funktionieren.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

        Kommentar


          #5
          Nochmal mit erweiterter Betonung:

          Wenn alles nach Schlüssel verteilt wird (Zeile 58 der Anlage FE1) darf unter 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen nichts eingetragen werden,

          auch nicht die Nummern der Beteiligten !​
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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