Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EÜR - Zuordnung eingehender Zahlungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    EÜR - Zuordnung eingehender Zahlungen

    Hallo,

    das erste Jahr Selbstständigkeit ist vorbei. Nun muss ich eine EÜR erstellen. Doch ich bin mir bei der Zuordnung von eingehenden Zahlungen nicht sicher. Hier ein Beispiel:

    Ich habe eine Monatsrechnung mit Rechnungsdatum 31.12.2025 erstellt. Darauf habe ich den Zeitraum der Leistungserbringung vermerkt (lag im Dezember 2025). Die eingehende Zahlung dieser Rechnung auf mein Konto erfolgte im Januar 2026.

    Gehört dieser Betrag in der EÜR nun in den Dezember oder in die EÜR 2026?
    Ich bin selbstständig als Alltagsbetreuung (Unterstützung im Alltag nach § 45b SGB XI) und gemäß § 4 Nr. 16g UStG von der Umsatzsteuer befreit.

    Vorab vielen lieben Dank für die Unterstützung!

    #2
    Grundsätzlich im Jahr der Zahlung zu versteuern. Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen gehört das bei Zahlungseingang bis 10.01. noch ins alte Jahr

    Kommentar


      #3
      2026, siehe § 11 EStG. Es kommt auf den Zufluss bei Dir an, bei Betriebsausgaben der Abfluss bei Dir. Nur wenn Du bilanzieren würdest, dann würde das Aufwands- und Ertragsprinzip gelten, dann wäre 2025 richtig.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        perfekt - vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe.

        Kommentar

        Lädt...
        X