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Wo genau trage ich Krankengeld und ALG 1 in der Steuererklärung 2025 ein

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    Wo genau trage ich Krankengeld und ALG 1 in der Steuererklärung 2025 ein

    Hallo, wo genau trage ich Krankengeld und ALG 1 in der Steuererklärung 2025 ein, ich finde die Zeile Krankengeld oder ALG 1 nicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Marima

    #2
    Beides gehört in den Hauptvordruck und zwar in die Zeile 35 auf Seite 6.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      ich suche es in der Online Version, ich finde es weder in Anlage N noch in SO. Es sollte doch ausdrücklich stehen: Krankengeld oder ALG1. Ich hatte dieses Jahr schon Krankengeld gespeichert, finde es aber nicht mehr. Ich fand es auch nicht da, wo mir GOOGLE es beschrieben hat. Es stand aber Krankengeld da.

      Anlage N
      1. 1 - Angaben zum Arbeitslohn
      2. 2 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre
      3. 3 - Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug
      4. 4 - Steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen
      5. 5 - Angaben zu Lohn- / Entgeltersatzleistungen
      6. 6 - Steuerfreier Arbeitslohn / steuerfreie Einkünfte laut Anlage(n) N-AUS
      7. 7 - Angaben zu Grenzgängern
      5 - Angaben zu Lohn- / Entgeltersatzleistungen

      Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung (Infektionsschutzgesetz), Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz, Altersteilzeitzuschläge nach Besoldungsgesetzen, Qualifizierungsgeld (laut Nr. 15 der Lohnsteuerbescheinigung)

      Zeile 20

      Nichts zu finden von Krankengeld oder ALG1

      Anlage SO: Sonstige Einkünfte (ohne Renten und ohne Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen)

      Zu den Teilseiten
      1. 1 - Wiederkehrende Bezüge
      2. 2 - Unterhaltsleistungen
      3. 3 - Versorgungsleistungen, die auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen
      4. 4 - Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs
      5. 5 - Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs
      6. 6 - Werbungskosten
      7. 7 - Andere wiederkehrende Bezüge / Unterhaltsleistungen (Teileinkünfteverfahren)
      8. 8 - Leistungen
      9. 9 - Abgeordnetenbezüge
      10. 10 - Steuerstundungsmodelle
      11. Daten vorhanden: 11 - Private Veräußerungsgeschäfte
      12. 12 - Begünstigte Einkünfte
      ​?????????????????????????

      MFG
      Marima

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        #4
        Zitat von Marima Beitrag anzeigen
        Hallo Charlie24,
        ich suche es in der Online Version, ich finde es weder in Anlage N noch in SO.
        Natürlich. Deswegen hat Charlie ja auch auf den Hauptvordruck verwiesen und die dortige Zeilennummer samt Abschnitt genannt.

        Für die Anlage N gibt es durchaus auch einen Abschnitt zu Entgeltersatzleistungen, aber dort werden nur vom Arbeitgeber gezahlte und in der LStB ausgewiesene Entgeltersatzleistungen eingetragen.

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          #5
          Danke, habe es gefunden. MFG

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            noch eine Frage, ist es korrekt, dass der Betrag nicht in der "Berechnung für 2025 über Einkommensteuer" auftaucht. Meine Steuerbelastung ist 0%.

            MFG
            Marima

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              #7
              ist es korrekt, dass der Betrag nicht in der "Berechnung für 2025 über Einkommensteuer" auftaucht.
              Das kann schon richtig sein, beide Leistungen sind ja nicht steuerpflichtig. Wenn du keine steuerpflichtigen Einkünfte deutlich über dem Grundfreibetrag

              hattest und die Steuer deshalb 0 € ist, führt auch der Progressionsvorbehalt nicht zu Steuern.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn du keine steuerpflichtigen Einkünfte deutlich über dem Grundfreibetrag hattest und die Steuer deshalb 0 € ist, führt auch der Progressionsvorbehalt nicht zu Steuern.
                Auch geringe steuerpflichtige Einkünfte können eine Steuerpflicht bewirken. Ich bearbeite gerade einen Fall, bei dem ausschließlich Mieteinkünften in Höhe von circa 500 € angefallen sind. Dafür fallen zehn Euro Steuern an, weil mit den bezogenen Mieteinkünfte und den erhaltenen Lohnersatzleistungen der Grundfreibetrag deutlich überschritten wurde.

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                  #9
                  Auch geringe steuerpflichtige Einkünfte können eine Steuerpflicht bewirken
                  Stimmt, bei der Antwort hatte ich jetzt nicht wirklich mitgedacht. Maßgeblich ist, ob man mit den Progressionseinkünften und den steuerpflichtigen Einkünften

                  zusammen über den Grundfreibetrag kommt, was aber offenbar nicht der Fall war, sonst wäre die Steuer darauf ja nicht 0 gewesen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Marima Beitrag anzeigen
                    …, noch eine Frage, ist es korrekt, dass der Betrag nicht in der "Berechnung für 2025 über Einkommensteuer" auftaucht. Meine Steuerbelastung ist 0%.
                    Ja, sofern die Lohnersatzleistungen gemeinsam mit dem steuerpflichtigen Einkommen unter dem Grundfreibetrag (12.096 € für Singles) bleiben.

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