Als Neuling und inzwischen Rentner (keine Einkünfte außer der staatlichen Rente und einer betriebliche AV) möchte ich anfragen, ob ich mit meinem seit Jahren bestehenden ELSTER-Zugang auch unproblematisch das sog. "Rentner-ELSTER" ("einfachELSTER" oder gar "einfachELSTERplus") nutzen kann/darf oder einen weiteren neuen Zugang beantragen muss. Leider sind die Hinweise in ELSTER nicht wirklich zielführend. Vielen Dank an die Spezialisten
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Mein ELSTER auch für Rentner?
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Den Elster-Zugang am besten weiter benutzen. Einfach-Elster ist nach meiner Meinung (bin auch Rentner) eine unpraktische Fehlkonstruktion. Du musst die Anlagen R (für die gesetzliche Rente) und R-AV/bAV (für die betriebliche AV) zusätzlich benutzen. Am besten (weiterhin) den Bescheinigungsabruf nutzen, dann sind auch alle Rentenangaben gleich an der richtigen Stelle eingetragen.
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Ich würde davon abraten, auf diese sog. einfach-Lösungen umzusteigen, sondern bei Mein ELSTER bleiben.
Mit dem Bescheinigungsabruf ist die Steuererklärung für Rentner bzw. Betriebsrentner kein Problem und auch schnell erledigt.
Du bekommst eine ordentliche Steuerberechnung, kannst unterbrechen und zwischenspeichern, was bei einfachELSTER nicht
möglich ist..Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Wie schaffst Du das denn? Auf einfachELSTER kann man eine Zugangsnummer anfordern, oder eine bereits erhaltene Zugangsnummer eingeben. Ein Login mit den Zugangsdaten für Mein Elster ist nicht möglich!Zitat von Herman_Mullen555 Beitrag anzeigenich nutze meinen bestehenden elster zugang ganz normal für einfachELSTER. man braucht keinen neuen account
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Die Frage wird er nicht mehr beantworten können, jedenfalls nicht unter seinem bisherigen Benutzernamen.Wie schaffst Du das denn?
Mir kamen seine Antworten teilweise KI-Generiert vor.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ich hatte den Benutzer Herman_Mullen555 schon länger im Visier, weil mir manche Beiträge unglaubwürdig und KI-gemacht vorkamen. Werbelinks habe ich ich bisher nicht festgestellt.
Warum er heute nach seinem wohl inhaltlich falschen Beitrag gesperrt wurde, interessiert mich.
P.S.: Die Beiträge # 6 und # 7 hatte ich noch nicht gesehen.Zuletzt geändert von timote; Gestern, 15:46.SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
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Die Sperre ist wegen unerwünschter Werbung in einem anderen Beitrag erfolgt, hatte mit der fehlerhaften Antwort hier also nichts zu tun.Warum er heute nach seinem wohl inhaltlich falschen Beitrag gesperrt wurde, interessiert mich.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Ja, ist mir auch schon aufgefallen ... nach meiner Antwort. Gut so, jedenfalls!Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie Frage wird er nicht mehr beantworten können, jedenfalls nicht unter seinem bisherigen Benutzernamen.
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