Liebe Forenmitglieder,
ich habe vom 11.03.-28.06. beruflich bedingt einen doppelten Haushalt geführt und in dieser Zeit 12 Fahrten zu meinem Mann an unserem Wohnsitz gemacht. Insgesamt war ich also knapp 16 Wochen weg. Ich erhalte jedoch ein Fehlermeldung, dass ich die zulässige Höchstanzahl von 1 Besuch/Woche überschritten habe. Ich verstehe nicht, wie Elster darauf kommt. Theoretisch müsste ich doch sogar 14 Fahrten angeben können (16 Wochen minus erste Anreise und letzte Abreise)? Aus Spaß habe ich mal probiert, nicht einmal wenn ich eine einzige Heimfahrt eintrage, verschwindet die Fehlermeldung.
"Es wurde angegeben, dass anstelle der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Fahrtkosten für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt geltend gemacht werden. Der gleichzeitige Abzug weiterer Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung ist nicht möglich."
Wo könnte das Problem liegen? Abgesehen von den Heimfahrten habe ich lediglich Verpflegungskosten abgesetzt, da meine Unterkunft vom Arbeitgeber gestellt wurde.
Viele Grüße
ich habe vom 11.03.-28.06. beruflich bedingt einen doppelten Haushalt geführt und in dieser Zeit 12 Fahrten zu meinem Mann an unserem Wohnsitz gemacht. Insgesamt war ich also knapp 16 Wochen weg. Ich erhalte jedoch ein Fehlermeldung, dass ich die zulässige Höchstanzahl von 1 Besuch/Woche überschritten habe. Ich verstehe nicht, wie Elster darauf kommt. Theoretisch müsste ich doch sogar 14 Fahrten angeben können (16 Wochen minus erste Anreise und letzte Abreise)? Aus Spaß habe ich mal probiert, nicht einmal wenn ich eine einzige Heimfahrt eintrage, verschwindet die Fehlermeldung.
"Es wurde angegeben, dass anstelle der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Fahrtkosten für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt geltend gemacht werden. Der gleichzeitige Abzug weiterer Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung ist nicht möglich."
Wo könnte das Problem liegen? Abgesehen von den Heimfahrten habe ich lediglich Verpflegungskosten abgesetzt, da meine Unterkunft vom Arbeitgeber gestellt wurde.
Viele Grüße

Kommentar