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Anzahl zulässige Heimfahrten überschritten bei doppelter Haushaltsführung

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    Anzahl zulässige Heimfahrten überschritten bei doppelter Haushaltsführung

    Liebe Forenmitglieder,

    ich habe vom 11.03.-28.06. beruflich bedingt einen doppelten Haushalt geführt und in dieser Zeit 12 Fahrten zu meinem Mann an unserem Wohnsitz gemacht. Insgesamt war ich also knapp 16 Wochen weg. Ich erhalte jedoch ein Fehlermeldung, dass ich die zulässige Höchstanzahl von 1 Besuch/Woche überschritten habe. Ich verstehe nicht, wie Elster darauf kommt. Theoretisch müsste ich doch sogar 14 Fahrten angeben können (16 Wochen minus erste Anreise und letzte Abreise)? Aus Spaß habe ich mal probiert, nicht einmal wenn ich eine einzige Heimfahrt eintrage, verschwindet die Fehlermeldung.

    "Es wurde angegeben, dass anstelle der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Fahrtkosten für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt geltend gemacht werden. Der gleichzeitige Abzug weiterer Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung ist nicht möglich.​"

    Wo könnte das Problem liegen? Abgesehen von den Heimfahrten habe ich lediglich Verpflegungskosten abgesetzt, da meine Unterkunft vom Arbeitgeber gestellt wurde.

    Viele Grüße

    #2
    Du hast ein Kreuz / Eintragung gemacht, dass Du anstelle der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Fahrtkosten für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt geltend gemacht hast. Dann darfst Du natürlich nicht trotzdem Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung erklären.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Das müsste die Zeile 12 auf Seite 1 - Allgemeine Angaben der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung sein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ahh vielen lieben Dank, ich habe es gefunden! An die Sprache muss man sich echt erst einmal gewöhnen, schwups ist ein Häkchen zu viel gesetzt.

        Kommentar

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