Bescheinigungen vor der Übernahme ansehen

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  • ElNeu24
    Neuer Benutzer
    • 20.11.2024
    • 20

    #1

    Bescheinigungen vor der Übernahme ansehen

    Servus Experten,

    ich würde mir gerne die für mich in Elster vorhandenen Bescheinigungen, die die Finanzverwaltung übertragen hat, vor der Übertragung in mein Steuerprogramm (Buhl) ansehen (Persönliche Daten, Religionszugehörigkeit, Lohnsteuerbescheinigung, 3x Mitteilungen über freigestellte Kapitalerträge, Krankenversicherung).

    Ich kann jedoch nicht finden wie man das bewerkstelligt.

    In mein Steuerprogramm übernommen kann ich mir das zwar dann zusammensuchen, würde jedoch die Bescheinigung selbst gerne vor der Übertragung prüfen.

    Danke und Gruß

  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2

    Kommentar

    • ElNeu24
      Neuer Benutzer
      • 20.11.2024
      • 20

      #3
      Der Link führt nur zu Elster-Login, das hilft mir leider nicht weiter, da war ich schon - konnte jedoch dann nicht finden wie ich die Bescheinigungen ansehen kann.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        ... konnte jedoch dann nicht finden wie ich die Bescheinigungen ansehen kann.
        Nach dem Login Formulare & Leistungen aufrufen und dort auf Bescheinigungen verwalten klicken Dann kommst du auf die Startseite sowohl

        für dich wie für andere Personen. Dort kannst du den Bescheinigungsabruf für jede Person nacheinander starten. Die Bescheinigungen kann man

        als PDF auf den eigenen Rechner downloaden. Ende Januar sind nicht unbedingt alle Bescheinigungen für 2025 bereits verfügbar, bei uns stehen

        momentan noch 4 Bescheinigungen für 2025 aus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Hans53
          Erfahrener Benutzer
          • 28.10.2022
          • 674

          #5
          Zitat von ElNeu24 Beitrag anzeigen
          Der Link führt nur zu Elster-Login, das hilft mir leider nicht weiter, da war ich schon -
          konnte jedoch dann nicht finden wie ich die Bescheinigungen ansehen kann.
          Hier loggst du dich ein und kannst dann unter meinElster >Bescheinigungen, all deine und eventuell für andere eingerichtete Bescheinigungen
          aufrufen, ansehen, abspeichern oder ausdrucken. Spiel ruhig damit rum, da kannst du nichts kaputt machen.
          Nur so lernst du damit umzugehen.

          Gruß - Hans

          Kommentar

          • Trekker
            Erfahrener Benutzer
            • 23.03.2023
            • 319

            #6
            Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
            Hier loggst du dich ein und kannst dann unter meinElster >Bescheinigungen, all deine und eventuell für andere eingerichtete Bescheinigungen
            aufrufen, ansehen, abspeichern oder ausdrucken.
            Wenn ich diese zu einem späteren Zeitpunkt ansehen will, muss ich sie wohl erneut abrufen?

            Im Vergleich zu meinem kommerziellen Steuerprogramm finde ich hier keinen Hinweis zur möglichen Anzeige bereits abgerufener Bescheinigungen.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45933

              #7
              Wenn ich diese zu einem späteren Zeitpunkt ansehen will, muss ich sie wohl erneut abrufen?
              So ist es, weshalb ich alle Bescheinigungen sofort nach dem Abruf auf meinem lokalen PC abspeichere.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • ElNeu24
                Neuer Benutzer
                • 20.11.2024
                • 20

                #8
                Merci an alle, hat geklappt.
                Gruß

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