Hallo, ich bin Geschäftsführer einer UG welche die letzten Jahre allerdings null Umsatz gemacht hat (bin Vollzeit anderweitig tätig) eventuell passiert aber nochmal was über die Firma.
Die Firma hat auch kein Bankkonto mehr, Vermögen liegt maximal im dreistelligen Bereich.
Leider bekomme ich beim Erstellen der Körperschaftsteuererklärung bei Eingabe von 0 in Zeile 12 folgendes angezeigt:
Eingaben zu einem Gewinn/Verlust laut Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG in Zeile 12 der Anlage GK sind bei Körperschaften, die kraft Rechtsform zur Führung von Büchern verpflichtet sind (insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften), nicht zulässig.
Mögliche Fehlerquellen
Hauptvordruck (KSt 1)
Oder bei Löschen der 0 genau das Gegenteil von oben werden mir sogar zwei Fehler wie folgt angezeigt:
Auf der Anlage GK muss entweder der steuerliche Jahresüberschuss/-fehlbetrag laut Bilanz (Zeile 11) oder der nach § 4 Absatz 3 EStG ermittelte Gewinn (Zeile 12) eingetragen werden.
Mögliche Fehlerquellen
Anlagen GK
Anlage GK (1. Wirtschaftsjahr)
Anlagen GK / Anlage GK (1. Wirtschaftsjahr)
2 - Bilanzielles Ergebnis
Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:
Auf der Anlage GK müssen immer die Einkünfte aus Gewerbebetrieb angegeben werden.
Mögliche Fehlerquellen
Ihre Eingaben wurden geprüft
Es sind noch Fehler vorhanden.
Anhand der Fehlerliste im Navigationsbereich können Sie zu den Fehlern navigieren.
Wenn alle Fehler behoben wurden, erhalten Sie im nächsten Schritt eine Übersicht Ihrer Eingaben. Hier kann die Erklärung versendet werden.
Fehlermeldung - Grafik Ausrufezeichen
ForumSie verlassen die Seite
Diese beiden Aussagen widersprechen sich völlig. Leider werde ich offensichtlich von Seiten der Behörden daran gehindert die Steuererklärungen abzuliefern und man droht bereits mit Vollstreckung mehrerer tausend Euro obwohl nun wieder eine Fristverlängerung zur Abgabe bei FA eingetragen wurde.
Ich versuche wirklich händeringend alles zu tun aber die Formulare lassen sich leider nicht absenden. Da ich alles mögliche versuche und nicht vorsätzlich handel, bin ich grundsätzlich dafür nicht privat haftbar. Das Finanzamt verweist auf die Elster-Hotline, die Elster-Hotline kennt sich nicht wirklich damit aus und verweist auf die Elster-Stelle des FA. Und diese verweist im Kreis nun wieder auf den zuständigen Mitarbeiter des FA. Keiner ist in der Lage eine kompetente lösungsorientierte Aussage zu geben. Das FA fordert zum einen die Erklärungen, hindert mich aber gleichzeitig beim übertragen. Den Passierschein A38 zu erhalten ist vermutlich einfacher.
Ich bräuchte dringend Hilfe zur Lösung des Problems.
Vielen Dank vorab
Die Firma hat auch kein Bankkonto mehr, Vermögen liegt maximal im dreistelligen Bereich.
Leider bekomme ich beim Erstellen der Körperschaftsteuererklärung bei Eingabe von 0 in Zeile 12 folgendes angezeigt:
Eingaben zu einem Gewinn/Verlust laut Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG in Zeile 12 der Anlage GK sind bei Körperschaften, die kraft Rechtsform zur Führung von Büchern verpflichtet sind (insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften), nicht zulässig.
Mögliche Fehlerquellen
Hauptvordruck (KSt 1)
Oder bei Löschen der 0 genau das Gegenteil von oben werden mir sogar zwei Fehler wie folgt angezeigt:
Auf der Anlage GK muss entweder der steuerliche Jahresüberschuss/-fehlbetrag laut Bilanz (Zeile 11) oder der nach § 4 Absatz 3 EStG ermittelte Gewinn (Zeile 12) eingetragen werden.
Mögliche Fehlerquellen
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Anlage GK (1. Wirtschaftsjahr)
Anlagen GK / Anlage GK (1. Wirtschaftsjahr)
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Auf der Anlage GK müssen immer die Einkünfte aus Gewerbebetrieb angegeben werden.
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Diese beiden Aussagen widersprechen sich völlig. Leider werde ich offensichtlich von Seiten der Behörden daran gehindert die Steuererklärungen abzuliefern und man droht bereits mit Vollstreckung mehrerer tausend Euro obwohl nun wieder eine Fristverlängerung zur Abgabe bei FA eingetragen wurde.
Ich versuche wirklich händeringend alles zu tun aber die Formulare lassen sich leider nicht absenden. Da ich alles mögliche versuche und nicht vorsätzlich handel, bin ich grundsätzlich dafür nicht privat haftbar. Das Finanzamt verweist auf die Elster-Hotline, die Elster-Hotline kennt sich nicht wirklich damit aus und verweist auf die Elster-Stelle des FA. Und diese verweist im Kreis nun wieder auf den zuständigen Mitarbeiter des FA. Keiner ist in der Lage eine kompetente lösungsorientierte Aussage zu geben. Das FA fordert zum einen die Erklärungen, hindert mich aber gleichzeitig beim übertragen. Den Passierschein A38 zu erhalten ist vermutlich einfacher.
Ich bräuchte dringend Hilfe zur Lösung des Problems.
Vielen Dank vorab

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